Start 2027 geplant Koalition einigt sich auf Nachfolger der Riester-Rente

Künftig sollen auch Selbstständige eine Förderung erhalten. Außerdem wird die Grundzulage erhöht. Der Bundestag will das Gesetz noch diese Woche beschließen. Was geplant ist.

Mehr Zulagen, mehr Renditechancen, niedrigere Kosten: die Koalition plant noch in dieser Woche den Riester-Nachfolger dem Bundestag zum Beschluss vorzulegen. - © Coloures-Pic - stock.adobe.com

Union und SPD haben sich auf Änderungen für eine neue staatlich geförderte private Altersvorsorge geeinigt. So sollen künftig auch Selbstständige eine Förderung erhalten. Außerdem soll es für Menschen, die nur wenig ansparen können, höhere Zuschüsse geben als bisher geplant. Das teilten die Koalitionsfraktionen mit. Das entsprechende Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge soll am 27. März in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden. Die neuen Regeln sollen ab 2027 gelten.

Staatliche Förderung auch für Selbstständige

Wie es aus Kreisen der Koalitionsfraktionen hieß, wurde der von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegte Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch im Sinne der Sparerinnen und Sparer verändert. So wurden auch Selbstständige in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen aufgenommen. Bisher hätten vor allem die abhängig Beschäftigten die Möglichkeit gehabt zu "riestern", sprich eine Riester-Rente abzuschließen.

Höhere staatliche Grundzulage

Außerdem soll die staatliche Grundzulage zur privaten Altersvorsorge weiter angehoben werden. So soll bei einem monatlichen Ansparbetrag bis 30 Euro eine Grundzulage von 50 Cent pro angespartem Euro bezahlt werden. Für höhere Sparbeträge ab 30 Euro bis 150 Euro im Monat sind 25 Cent Grundzulage vorgesehen. Daneben soll es schon ab einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr geben. 

Niedrigere Kosten für Standarddepot

Auch sollen die Kosten für das neue Altersvorsorgedepot stärker begrenzt werden als bisher vorgesehen. So ist für Standardprodukte eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent der Effektivkosten vorgesehen. Außerdem soll ein Standarddepot nicht nur von privaten Finanzdienstleistern, sondern auch kostengünstig von einem öffentlichen Träger angeboten werden.

Altersvorsorgedepot künftig ohne Garantievorgaben

Anders als bisher soll es für das Altersvorsorgedepot auch keine Garantievorgaben mehr geben. Bisher musste garantiert werden, dass das Altersvorsorgeprodukt zum Rentenbeginn mindestens soviel Kapital aufweist, wie Beiträge und Zulagen einbezahlt wurden. Mit der neuen Regelung sollen die Renditemöglichkeiten erhöht werden.