Die Bundesregierung will die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche ersetzen. Für Handwerksbetriebe stecken darin neue Freiheiten bei der Einsatzplanung, aber auch ungeklärte Fragen zu Arbeitsschutz, Zeiterfassung und Freiwilligkeit. Die wichtigsten Streitpunkte im Überblick.

Das Arbeitszeitgesetz steht vor der größten Reform seit seiner Einführung 1994. Die Bundesregierung will noch 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen. Kern des Vorhabens: Weg vom starren Acht-Stunden-Tag, hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden. Für Handwerksbetriebe kann das erhebliche Folgen haben – ob als Chance oder als Risiko hängt von Details ab, die noch offen sind.
Was Arbeitgeber wollen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) drängen seit Jahren auf diese Reform. Ihr Argument: Handwerksbetriebe arbeiten selten im Gleichmaß. Witterungsbedingte Pausen im Baugewerbe, Auftragsspitzen in der Montage, Kundentermine am frühen Morgen oder späten Abend – das heutige Gesetz passt nicht zur betrieblichen Realität.
ZDH-Vertreter betonen: Es gehe nicht darum, mehr zu arbeiten. Es gehe darum, die vorhandene Arbeitszeit anders zu verteilen. Wer montags bis donnerstags länger arbeite, könne freitags früher Schluss machen oder den Tag ganz frei nehmen. Das entspreche dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einem verlängerten Wochenende. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der BDA bestätigt das: 66 Prozent der abhängig Beschäftigten sprechen sich für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit aus – auch unter Gewerkschaftsmitgliedern ist es eine Mehrheit (siehe Grafik).
Noch ein Punkt liegt Handwerksvertretern am Herzen: Die Reform soll für alle Betriebe gelten, nicht nur für tarifgebundene. Im Handwerk liegt die Tarifbindung in vielen Branchen unter 20 Prozent. Wer keinen Tarifvertrag hat, kann bisher keine Öffnungsklauseln nutzen. Gesetzliche Flexibilisierung würde das ändern und kleinen Betrieben mehr Möglichkeiten eröffnen.
Was Gewerkschaften befürchten
Die Gewerkschaften lehnen die Reform geschlossen ab. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnen vor dem Ende des Gesundheitsschutzes. Ihr Kernsatz lautet: Der Acht-Stunden-Tag ist kein Relikt, er ist medizinisch begründet.
1. Streitpunkt
Die Positionen kollidieren an drei Punkten besonders. Der erste Streitpunkt ist die Freiwilligkeit. Der Koalitionsvertrag verspricht: "Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden." Gewerkschaften zweifeln, dass sich das in kleinen Handwerksbetrieben ohne Betriebsrat durchsetzen lässt. Die Bundesregierung hat bisher kein Modell vorgelegt, wie das rechtlich abgesichert werden soll.
2. Streitpunkt
Der zweite Streitpunkt ist die Zeiterfassung. Der Gesetzentwurf soll die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung einführen – eine Pflicht, die seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022) bereits heute gilt, gesetzlich aber noch nicht geregelt ist. Arbeitgeber fordern vereinfachte Verfahren und Ausnahmen für Kleinstbetriebe. Gewerkschaften bestehen auf lückenloser Dokumentation – als Gegengewicht zur gelockerten Tagesgrenze.
3. Streitpunkt
Der dritte Streitpunkt ist die Frage, welche Schutzstandards wegfallen. Längere Arbeitstage können in körperlich belastenden Berufen – Zimmerer, Metallbauer, Bäcker, Gebäudereiniger – neue Anforderungen an Belüftung, Arbeitsschutzausstattung und Pausenräume auslösen. Wer das bezahlt und kontrolliert, ist ungeklärt.
Wann kommt was
Derzeit ist unklar, wann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Ein Sozialpartnerdialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften war im Herbst 2025 gescheitert – ohne Einigung. Auch die bisherige Vorarbeit am Gesetz verlief dem Vernehmen nach bislang zäh.

8-Stunden-Tag als historische Errungenschaft
Die Einführung des Acht-Stunden-Tages gilt als eine der zentralen gewerkschaftlichen Errungenschaften und als Meilenstein für den Arbeitnehmerschutz. Historisch gesehen war die Arbeitszeitverkürzung überdies ein Mittel zur gerechten Verteilung der Arbeit, zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und zur Beteiligung der Beschäftigten an Produktivitätssteigerungen. Im Zuge der Industrialisierung kam es zunächst zu einer Verlängerung der Arbeitszeiten, was die Arbeiterbewegung dazu veranlasste, die Begrenzung der Arbeitszeit zu ihrem Hauptziel zu machen. In Deutschland erfolgte die gesetzliche Regelung des Acht-Stunden-Tages 1918. Zu diesem Zeitpunkt galt die Regelung noch für eine 6-Tage-Woche. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die schrittweise Einführung der 40-Stunden-Woche nicht durch Gesetze, sondern durch Tarifverträge durchgesetzt. Heute liegen die tariflich vereinbarten Arbeitszeiten in vielen Branchen niedriger, meist zwischen 35 und 39 Stunden. str