Kommentar Analyse: Heizungsgesetz weg – aber der Konflikt bleibt

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beendet eine politische Verirrung. Doch wer glaubt, das Thema sei damit vom Tisch, der irrt. Eine für Politik und Gesellschaft heikle Frage bleibt unbeantwortet.

Statt Technikzwang setzt das Gebäudemodernisierungsgesetz künftig auf Technologieoffenheit. - © lettas - stock.adobe.com

Union und SPD haben Wort gehalten. Die schwarz-rote Koalition hat mit ihren Eckpunkten für ein Gebäudemodernisierungsgesetz das Heizungsgesetz der Ampel abgeräumt – jenes berüchtigte Machwerk, das Millionen Hauseigentümer verunsichert und der politischen Rechten etliche Prozentpunkte Zustimmung beschert hat. Diese Eckpunkte verdienen Anerkennung. Und eine nüchterne Einordnung.

Das Kernstück des alten Gebäudeenergiegesetzes fällt weg. Die Paragrafen mit ihrer starren 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch werden ersatzlos gestrichen. Kein Eigentümer muss künftig mehr eine bestimmte Technik einbauen. Wärmepumpe, Gasheizung, Hybridlösung, Biomasseheizung - verschiedene Optionen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Das ist Technologieoffenheit. Das ist das Gegenteil von Bevormundung.

Das Handwerk hat auf diese Korrektur länger als nötig gewartet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und verschiedene Fachverbände hatten von Anfang an auf Technologieoffenheit gepocht – nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil Handwerksbetriebe täglich erleben, was in den Heizungskellern tatsächlich möglich ist. Kein Heizungsbauer, kein Sanitärinstallateur braucht Paragrafen, um zu wissen, welche Anlage in welches Haus passt. Was die Handwerker benötigen, ist Verlässlichkeit. Die Zusage, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude bis mindestens 2029 stabil bleibt, geht daher in die richtige Richtung.

Handwerk hat viel geleistet

Dabei sollte nicht vergessen werden, was das SHK-Handwerk in den vergangenen Jahren unter schwierigen Bedingungen geleistet hat. Innerhalb weniger Jahre haben Heizungsbaubetriebe Wissen zur Wärmepumpe aufgebaut, das es vorher schlicht nicht gab. Techniker haben Heizlastberechnungen verfeinert, Außengeräte und Aufstellvarianten getestet, Schnittstellen zu Photovoltaik und Speichern erarbeitet. Das ist handwerkliche Innovationsleistung – aus der Logik des Marktes heraus. Die Bauwirtschaft wiederum befürwortet das Eckpunktepapier als notwendigen Kompromiss, mahnt aber zu Recht an, dass Gebäudehülle und Heizungstechnik nicht voneinander getrennt gedacht werden dürfen.

Anders als einige Kritiker monieren, bricht das neue Gesetz auch keineswegs mit dem ambitionierten Klimaschutz – es setzt allerdings andere Akzente. Wer künftig eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, unterliegt ab 2029 einer schrittweise steigenden Beimischungspflicht für klimafreundliche Brennstoffe, beginnend mit zehn Prozent. Die Idee dahinter ist nicht unvernünftig: Statt technischer Einzelverbote eine Quotenlösung für Brennstofflieferanten.

Das Problem dabei ist die Verfügbarkeit. Biogas kostet deutlich mehr als Erdgas. Ob das so bleibt – oder ob die Preise bei steigender Nachfrage aus Heizungskellern und Mobilitätssektor weiter steigen – ist offen. Der ZDH hat diese Gefahr klar benannt: eine "Rutschpartie" bei der Bio-Treppe, wenn die versprochenen grünen Brennstoffe nicht in ausreichender Menge und zu kalkulierbaren Preisen verfügbar sind. 

Europäisch eingebettet

Wer das Gebäudemodernisierungsgesetz zudem nur als nationales Gesetz liest, unterschätzt seine Einbettung. Es setzt gleichzeitig die europäische Gebäuderichtlinie EPBD um. Das schränkt den nationalen Spielraum ein, auch dort, wo Berlin vernünftiger wäre als Brüssel.

Das klingt technisch, ist aber eine hochpolitische Frage. Die EU-Gebäuderichtlinie ist ein Destillat jener Denkschule, die den Gebäudesektor als Hebel zur Erreichung von Klimazielen begreift – unabhängig davon, ob diese Ziele realistisch und erreichbar sind. Deutschland hat sich durch die 1:1-Umsetzung gebunden.

Es kommt noch eine Dimension hinzu. Die klimapolitische Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren erheblich an Schärfe gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Klimabeschluss von 2021 Freiheitsrechte künftiger Generationen in den Rang von Verfassungsgütern erhoben — mit Folgen für die Gesetzgebungsfreiheit des Bundestages. Europäische Gerichte neigen dazu, Klimaschutzverpflichtungen als klagbar zu interpretieren.

Reales Risiko einer juristischen Nachregulierung

Das heißt: Selbst wenn der Bundestag ein vernünftiges Gesetz verabschiedet und Eigentümer auf die neue Freiheit vertrauen, bleibt das reale Risiko einer juristischen Nachregulierung. Klagen von Klimaschutzorganisationen gegen eine zu laxe nationale Umsetzung sind wahrscheinlich. Das Handwerk, das in Ausbildung, Technik und Beratungskompetenz investiert, hat auf diese Entwicklung keinen Einfluss.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist dennoch ein notwendiger Schritt. Der paternalistische Ansatz des alten Heizungsgesetzes war falsch – übergriffig, ideologisch aufgeladen, fürs Handwerk teilweise schädlich und in der Bevölkerung zu Recht hart kritisiert. Die Koalition hat das erkannt und gehandelt.

Aber selbst das beste Gebäudemodernisierungsgesetz wird einen tiefer liegenden Konflikt nicht lösen. Die nationalen Klimaziele — Netto-Null bis 2045 — sind nach wie vor der Fixpunkt. Der Gebäudesektor reißt seit Jahren seine Einsparziele. Mit mehr Freiheit beim Heizungstausch wird diese Lücke nicht kleiner. Wer die Eigenverantwortung der Hauseigentümer stärkt, muss auch bereit sein, offen darüber zu reden, was das für gesetzlich verankerte Klimaziele bedeutet. Und darf auch der unbequemen Frage nicht ausweichen, ob die Klimaschutzziele überhaupt zu halten sind in einem Land, dessen wirtschaftliche Potenz von Jahr zu Jahr abnimmt.