Heizungsgesetz wird abgelöst Öl und Gas bleiben erlaubt – aber nicht ohne Auflagen

Union und SPD streichen die umstrittene 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien. Eigentümer bekommen bei der Heizungswahl mehr Spielraum – müssen aber ab 2029 neue Auflagen erfüllen.

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch (l.) und CDU-Fraktionschef Jens Spahn präsentieren die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. - © picture alliance/dpa | Christophe Gateau

Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. "Das Heizungsgesetz wird abgeschafft", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Unions- und SPD-Fraktion. "Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache", meinte CDU-Fraktionschef Jens Spahn. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte, man behalte die Klimaschutzziele im Blick und habe damit ein Stück weit die "Quadratur des Kreises" geschafft.  CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann betonte, die Koalition habe einen gesellschaftlichen Großkonflikt befriedet.

Ehrgeiziger Zeitplan für Gesetzesvorhaben

Bis Ostern soll dafür nun ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz solle dann möglichst zum 1. Juli in Kraft treten. Wie es in dem Eckpunktepapier heißt, sehe das künftige Gesetz keine Regelung mehr vor, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die §§ 71 - 71 p sowie der § 72 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes würden gestrichen. Dies war vor allem der Union ein Anliegen. Auch werde das neue Gesetz keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender, funktionierender Heizungssysteme verpflichtend vorschreiben.

Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich

Weiter heißt es: Die Entscheidung über die künftige Heizungsart liege bei den Eigentümern. "Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden." Voraussetzung sei, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Teil an CO₂-neutralen Brennstoffen – wie etwa Biomethan – nutzen. Ab 2029 müsse dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen und bis 2040 stufenweise weiter steigen.

Wärmeplanung wird vereinfacht

Mit Blick auf die Wärmeplanung sprechen sich die Koalitionäre dafür aus, den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze voranzutreiben. Für kleinere Kommunen soll die Wärmeplanung einfacher werden. Gleichzeitig sollen die Wärmepreise für Kunden und Mieter fair, transparent und bezahlbar sein. Fernwärmeversorgungsunternehmen sollen verpflichtet werden, eine Preistransparenzplattform einzurichten.

Klimaschutzziele sollen weiter gelten

Auch sollen die Klimaschutzziele weiterhin gelten. "Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgesteuert", heißt es im Eckpunktepapier. Dort wird auch hervorgehoben, dass bis mindestens 2029 eine "auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" sichergestellt werde. Und noch etwas wird betont: "Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt."