Gebäudemodernisierungsgesetz Wie das Handwerk die Eckpunkte zum Heizungsgesetz einordnet

Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, die 65-Prozent-Regel fällt, eine "Bio-Treppe" kommt. Handwerkspräsident Dittrich begrüßt die Richtung – fordert aber Klarheit bei der Förderung. Aus dem SHK-Handwerk kommt zudem eine deutliche Warnung vor steigenden Heizkosten.

Heizungskeller in einem Wohngebäude: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll regeln, welche Technologien hier künftig zum Einsatz kommen dürfen. - © visiopix_de - stock.adobe.com

Die Hängepartie im Heizungskeller hat ein Ende. Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. "Damit gibt es endlich eine erste Orientierungsgrundlage für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Handwerkspräsident Jörg Dittrich. So sollen Öl- und Gasheizungen auch künftig eingebaut werden dürfen. Außerdem entfällt die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung künftig mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Einen Gesetzesentwurf will die Koalition bis Ostern vorlegen. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Handwerkspräsident fordert Klarheit bei Förderung

Für Dittrich sind dabei nicht nur praxistaugliche Gesetzestexte wichtig. "Entscheidend wird sein, die zugesicherte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen mit einer verlässlichen Förderkulisse zu hinterlegen." Die Förderbedingungen müssten frühzeitig und klar kommuniziert werden.

Im Eckpunktepapier heißt es dazu bisher: "Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt." Mit Blick auf Höhe und Bedingungen sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums zumindest: Die Förderung für klimafreundliche Heizungen soll im Kern so bleiben. Sie sagte darüber hinaus, dass die Beratungspflicht vor dem Einbau einer neuen Heizung nach dem Willen der Koalition entfallen solle. Für den Einbau von Öl- und Gasheizungen wird es weiterhin keine staatliche Förderung geben, stellt SPD-Fraktionsvize Armand Zorn klar. 

Dittrich: Bio-Treppe darf keine Rutschpartie werden

Nach den Plänen der schwarz-roten Koalition sollen künftig neben Wärmepumpen, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie einen zunehmenden Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen nutzen. Ab 2029 soll diese "Bio-Treppe" mit einem Anteil von zehn Prozent solcher Brennstoffe – wie etwa Biomethan – starten. Den weiteren Anstieg in drei Schritten bis 2040 soll das Gesetz regeln. Der ZDH fordert hier "Verlässlichkeit auf der Kostenseite". Andernfalls drohe die Bio-Treppe zur Rutschpartie zu werden und erhebliche Mehrkosten für Verbraucher zu verursachen. Aktuell ist das von der schwarz-roten Koalition ins Spiel gebrachte Biogas zum Heizen nach Angaben des Vergleichsportals Verivox rund 25 Prozent teurer als herkömmliches Erdgas.

SHK-Handwerk sieht "kluge Ansätze"

Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), sieht in den Eckpunkten "kluge Ansätze", sprich weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. "Von zentraler Bedeutung ist die zugesagte Stabilität der Förderung", betont ZVSHK-Präsident Michael Hilpert. Nötig für das SHK-Handwerk seien praktikable Leitplanken. Das neue GMG darf nach den Worten Fösts nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen.

Elektrohandwerk bedauert Verzicht auf 65-Prozent-Regel

Der Zentralverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) bewertet die Beibehaltung der Förderung für Wärmepumpen und andere klimaneutrale Heizungen ebenfalls positiv. Die Streichung der Regel, wonach neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, kritisiert der Verband. Wer Investitionen in klimafreundliche Heizungen abwürge, spiele mit der Zukunft Deutschlands, so der ZVEH. Mit dem Verzicht auf die 65-Prozent-Regel sorge die Bundesregierung für Verunsicherung bei Hauseigentümern, Handwerkern, Herstellern, Energieversorgern und Kommunen, sagt ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser. Den Hochlauf bei der Nutzung von Wärmepumpen mache man mit der jetzigen Entscheidung zunichte. Die Einführung einer Grüngas-Quote sähen Forschungsinstitute dagegen als wenig sinnvoll zur Dekarbonisierung im Gebäudesektor an.

Becker sieht in Grüngas keine Alternative

Der Hauptgeschäftsführer des Fachverbands SHK Baden-Württemberg, Wolfgang Becker, sieht in "Grüngas" keine Alternative. Weder Biomethan noch Wasserstoff würden in den nächsten Jahren in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. "Wer darauf setzt, wird nach heutiger Schätzung am Ende deutlich mehr für seine Wärme bezahlen als mit einer zukunftsfähigen Heizung", warnt er. Zu Letzterer zählt er die Wärmepumpe. Sinnvoll ist nach Einschätzung der Vertreter des SHK-Handwerks die Evaluierung der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2030, um gegebenenfalls nachsteuern zu können.

IG Metall sieht Licht und Schatten

IG-Metall-Vize Jürgen Kerner sieht in den vorgelegten Eckpunkten Licht und Schatten. Es sei gut, dass das Gesetz endlich komme. Die Hängepartie habe zu großer Verunsicherung in der Branche und zu Beschäftigungsabbau in der Heizungsindustrie geführt. In der Sache sei es aber kein wirklicher Fortschritt. "Wir befürchten, dass die angekündigte Technologieoffenheit und die Aufhebung der Nutzungsbeschränkung für mehr als 30 Jahre alte Heizkessel nötige Investitionen weiter verzögern werden." Auch würden die grünen Alternativen wie insbesondere Wasserstoff in der Industrie dringend gebraucht und "bergen im Gebäudebereich erhebliche Preisrisiken für Mieter und Verbraucher", warnt er.

Wärmepumpenverband verweist auf Klimaschutzziele

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Martin Sabel, weist angesichts der Abschaffung der 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darauf hin, dass das neue GMG mit Blick auf den Klimaschutz und den Erneuerbare-Wärme-Ausbau genauso hohe Wirksamkeit entfalten müsse wie das bisher geltende GEG. Und auch er fordert, dass die "bewährte Fördersystematik und das Förderniveau erhalten" bleibe, damit die positive Marktdynamik fortgeführt werden könne.

Baugewerbe hält Zeitplan für ambitioniert, aber folgerichtig

Für Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), sind die Eckpunkte ein wichtiger Schritt, um die abwartende Haltung bei vielen Bauherren und Hauseigentümern zu beenden. Die angegebene Zeitschiene bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes hält er zwar für ambitioniert, aber auch für folgerichtig. Denn bis zum 30. Juni 2026 müssen große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern entsprechende Wärmepläne vorlegen. Und ab dann gilt nach dem bisherigen GEG die gesetzliche Vorgabe, nur noch Heizungen einbauen zu dürfen, die mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien laufen müssen. Genau diese Vorgabe soll das neue GMG ablösen.

ZDB warnt vor höheren Effizienzanforderungen an Gebäude

Wichtig ist nach den Worten Pakleppas, bei der Gesetzesnovelle zusätzliche Verschärfungen bei den Effizienzanforderungen von Gebäuden zu vermeiden. Ebenso bedeutsam sei der von der schwarz-roten Koalition angekündigten Ansatz, mit dem neuen GMG die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 und möglichst unbürokratisch umsetzen und vorhandene Spielräume nutzen zu wollen. Im Eckpunktepapier heißt es dazu außerdem: "Mit der Umsetzung der EPBD werden wir für Wohngebäude keine gebäudeindividuellen Sanierungsanforderungen auslösen".

Koalition will Wärmeplanung für Kommunen vereinfachen

Mit Blick auf die Wärmeplanung sprechen sich die Koalitionäre dafür aus, den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze voranzutreiben. Für kleinere Kommunen soll die Wärmeplanung einfacher werden, damit sie innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden kann. Gleichzeitig sollten die Wärmepreise für Kunden und Mieter fair, transparent und bezahlbar sein.

Für ZDH-Präsident Dittrich bleibt dabei wichtig, dass Gebiete, die nicht an die Fernwärme angeschlossen werden, klar ausgewiesen werden. Nötig sei außerdem ein klares Bekenntnis zur Wahlfreiheit in Anschlussgebieten: "Also der Verzicht auf Anschluss- und Benutzungszwänge bei Fernwärme", sagt er klipp und klar.