Die Baugenehmigungen ziehen wieder an, vor allem im Mehrfamilienhausbau. Doch ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa macht klar: Zwischen Genehmigung und Schlüsselübergabe liegen Jahre.

Nach Einbrüchen in den vergangenen Jahren wurden zuletzt wieder mehr Wohnungen genehmigt. "Fast elf Prozent mehr Baugenehmigungen in 2025 zeigen, dass die Trendwende im Wohnungsbau begonnen hat", sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) mit Blick auf die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Danach wurden 2025 insgesamt 238.500 Wohnungen genehmigt. Das ist ein Plus von 23.200 im Vergleich zum Vorjahr.
Deutliches Plus bei Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser
In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Neubauwohnungen als auch solche für Umbaumaßnahmen in bestehenden Gebäuden enthalten. Letztere legten um 2,7 Prozent auf 40.400 zu. Im Neubau stiegen sie um 12,6 Prozent auf 198 100. Davon entfielen rund 57.000 auf Ein- und Zweifamilienhäuser – ein Plus von 6.400. In Mehrfamilienhäusern stieg die Zahl der Baugenehmigungen um knapp 14.000 auf 128.000.
Pakleppa: Schieflage bleibt noch bestehen
Für Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), ist die Trendwende bei den Genehmigungen ein erster Schritt. "Wir sind auf dem richtigen Weg, aber noch weit davon entfernt, die Schieflage am Markt zu lösen." Noch immer hinke der Wohnungsbau dem Bedarf hinterher. So seien nach ZDB-Einschätzung 2025 nur rund 225.000 Wohnungen fertiggestellt worden, nötig seien aber mindestens 100.000 Wohnungen mehr. Auch 2026 werde es nicht besser. "Die Fertigstellungszahlen werden weiter sinken, weil eine genehmigte Wohnung erst in zwei bis drei Jahren fertig ist", erklärte er.
ZDB: EH-55-Plus-Förderung zeigt Wirkung
Gut angenommen wurde nach den Worten Pakleppas die neu aufgelegte EH-55-Plus-Förderung. Sie zeige, dass gezielte Impulse wirken. "Aus unserer Sicht sollten die neuen Förderungen ab 2027 langfristig verstetigt werden, damit Bauwillige besser planen können", forderte er. Zusätzlichen Schwung brächte zudem eine Anpassung der Sonder-AfA, die nicht mehr an den EH-40-Standard, sondern an den EH-55-Standard gekoppelt werden sollte. "Wenn EH-55 für die Eigenheimförderung ausreicht, muss der Standard erst recht für den Mietwohnungsbau und die Sonder-AfA gelten", fügte er hinzu.