Ausbildungsserie Wenn Azubis trinken: Ihre Rechte und Pflichten als Ausbilder

Alkohol gefährdet Ausbildungserfolg und Sicherheit. Welche Regeln Sie aufstellen dürfen – und wann der Versicherungsschutz für Auszubildende entfällt, erklärt Ausbildungsberater Peter Braune.

Alkohol bei Jugendlichen ist ein mehrschichtiges Problem. Ausbilder sollten hier bereits zu Ausbildungsbeginn klare Regeln definieren und fest vereinbaren. - © adrenalinapura - stock.adobe.com

Risikoreiches Trinken begünstigt nicht nur Unfälle, sondern kann auch den Erfolg der Ausbildung gefährden. Weil das Gehirn noch in der Entwicklung ist, warnen Fachleute vor der erhöhten Gefahr für Abhängigkeit und langfristige Schäden. Alkohol beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit und die Lernfähigkeit im Allgemeinen. Weitere Aspekte sind beispielsweise Unpünktlichkeit, Fehlzeiten und Sicherheitsrisiken.

Ist ein Auszubildender wegen Volltrunkenheit nicht mehr in der Lage, eine Tätigkeit ernsthaft auszuüben, besteht gegebenenfalls bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Konsum kein Versicherungsschutz mehr. Das ist dann der Fall, wenn:

a) der Alkoholgrad und das damit einhergehende Fehlverhalten an der Unfallentstehung derart mitgewirkt haben, dass...

b) dagegen ausbildungsbedingte Gründe so unbedeutend sind, dass sie nicht zu berücksichtigen sind.

Der Betrieb muss beeinträchtigte Mitarbeiter vor sich selbst schützen       

Sicherheit am Arbeitsplatz steht im Mittelpunkt der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie enthält Vorgaben für den Umgang mit Alkohol, Drogen und anderen Mitteln. Danach ist es den Versicherten untersagt, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Aus Betriebssicht gibt es ebenfalls deutliche Regeln: Es ist verboten, Personen zu beschäftigen, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Arbeiten ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.

Es gibt kein allgemeines gesetzliches Verbot für Alkohol am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Ausbildende und Auszubildende müssen aber sicherstellen, dass Betriebsabläufe nicht durch den Verzehr von Alkohol gefährdet werden.

Klare Regeln in Betriebsordnung oder Ausbildungsvertrag

So sind Ausbildungsverantwortliche gut beraten, wenn sie vorbeugend klare Regeln aufstellen und ihre Auszubildenden aufklären. Eine Meisterin oder ein Meister kann dazu eine schriftliche Weisung, Betriebsordnung oder Regeln im Ausbildungsvertrag aufstellen oder sogar Alkoholverbote auf dem Betriebsgelände festlegen. Die müssen dann beharrlich durchgesetzt werden. Dieses Recht ergibt sich aus ihrer Weisungsbefugnis.

Mit gewissen Maßnahmen können Ausbildende ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld fördern und gleichzeitig das Risiko von Alkoholproblemen am Ausbildungsplatz vermeiden. Hier einige Hinweise:

  • Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Gesundheit                                                        
  • Ausbilderinnen und Ausbilder sind Vorbilder und fördern nicht den Alkoholkonsum
  • Regelmäßige Schulungen über Gefahren von Suchtproblemen helfen, das Bewusstsein zu schärfen
  • Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote verfügbar machen bis hin zu anonymen Beratungsangeboten über Alkohol
  • Kooperationen mit Suchtberatungsstellen und Therapeutinnen bzw. Therapeuten initiieren

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.