Entlastung für alle Gas-Verbraucher Gasspeicherumlage fällt 2026 weg

Gute Nachrichten für alle, die mit Gas heizen oder produzieren: Die Gasspeicherumlage entfällt ab Anfang 2026. Das soll vor allem Unternehmen um rund zwei Milliarden Euro entlasten.

Energieintensive Handwerksbetriebe wie Bäckereien profitieren vom Wegfall der Gasspeicherumlage ab 2026. - © Koldo_Studio - stock.adobe.com

Zum 1. Januar 2026 wird die Gasspeicherumlage abgeschafft, was Gasverbraucher und Unternehmen um mehr als drei Milliarden Euro entlasten soll. Ein entsprechendes Gesetz hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat gebilligt. Die Versorgungssicherheit soll dabei gewährleistet bleiben.

Die Umlage war im Krisenjahr 2022 eingeführt worden, um die Kosten für das Befüllen der Gasspeicher zu decken und eine Gasmangellage zu verhindern. Die Kosten trugen letztlich alle Gaskunden.

Das bedeutet die Entlastung für Betriebe

Von der Abschaffung profitieren ab 2026 alle Gasverbraucher, insbesondere aber Unternehmen. Laut Bundesregierung entfallen rund zwei Drittel der Entlastungssumme von über drei Milliarden Euro auf Großkunden, zu denen auch energieintensive Produktionsbetriebe zählen. Das entspricht etwa zwei Milliarden Euro. Private Haushalte und Kleinabnehmer werden demnach um rund eine Milliarde Euro entlastet.

Zusätzlich rechnet die Regierung mit einer spürbaren Entlastung beim Strompreis. Günstigere Gaspreise verbilligen die Stromerzeugung in Gaskraftwerken. Da sich der Strompreis oft am teuersten zur Erzeugung eingesetzten Energieträger orientiert, könnten die Marktpreise für Strom ebenfalls sinken. Die Bundesregierung schreibt in einem Online-FAQ, dass die Weitergabe der Entlastungen an die Endkunden überwacht werde.

Aktuell beträgt die Umlage 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Ein Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr würde demnach um knapp 58 Euro entlastet.

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Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet

Die Verantwortung für die Befüllung der Gasspeicher liegt auch künftig bei der Trading Hub Europe GmbH (THE), dem Marktgebietsverantwortlichen für Gas in Deutschland. Sollten neue Befüllungen nötig werden, werden die Kosten dafür aus dem Bundeshaushalt finanziert und nicht mehr über eine Umlage.

Die Bundesregierung hält neue, staatlich veranlasste Befüllungen jedoch für unwahrscheinlich. Als Gründe nennt sie die geschaffenen Importkapazitäten für Flüssiggas (LNG) seit 2022, eine stabile Lage an den Gasmärkten sowie abgesenkte Mindestfüllstände für die Speicher.

Für den unwahrscheinlichen Fall einer künftigen Gefährdung der Gasversorgung hat die Regierung vorgesorgt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie könnte im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ein neues Umlageverfahren einführen. Dies sei aber nur als Vorsichtsmaßnahme für den Notfall gedacht, falls eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein sollte.

Wie es jetzt weitergeht

Die Gasspeicherumlage wird noch bis zum 31. Dezember 2025 erhoben. Damit soll der negative Saldo auf dem Umlagekonto ausgeglichen werden, der durch die Speicherbefüllungen im Jahr 2022 entstanden ist. Dieser Restbetrag wird laut Bundesregierung bis Ende 2025 vollständig aus dem Bundeshaushalt beglichen, sodass die Umlage für Gaskunden pünktlich zum 1. Januar 2026 entfällt.

Die Maßnahme ist Teil eines größeren Energiepreis-Entlastungspakets. Zusammen mit dem Bundeszuschuss zu den Netzentgelten und der Senkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen sollen Bürger und Betriebe 2026 um insgesamt rund zehn Milliarden Euro entlastet werden. fre