Übersicht Änderungen im Oktober 2025: Licht-Sicht-Test und schnelles Geld

Ob am Schreibtisch, beim Arzt, auf Reisen oder im eigenen Betrieb: Der Oktober 2025 bringt jede Menge Neuerungen, die viele Menschen betreffen. Ein Überblick über wichtige Termine und Änderungen im Oktober 2025.

Lichttest
Im Oktober startet wieder der Licht-Sicht-Test in den Kfz-Werkstätten. Fahrzeughalter können dort ihre Scheinwerfer prüfen lassen – und erstmals auch den allgemeinen Sicherheitszustand des Autos. - © industrieblick - stock.adobe.com

Der Oktober bringt Bewegung – nicht nur in den Blättern, die von den Bäumen fallen. Ab 9. Oktober treten EU-Vorgaben in Kraft, die Bankgeschäfte schneller und auch sicherer machen: Überweisungen in Echtzeit, mehr Schutz vor Betrug sind die Resultate. Gleichzeitig endet für Millionen Rechner die Ära von Windows 10, während im Gesundheitswesen die elektronische Patientenakte Pflicht wird. Und wer im Dachdeckerhandwerk arbeitet, erhält mehr Lohn. Die Änderungen im Oktober 2025 im Überblick:

Wichtige Termine und Änderungen im Oktober 2025

Tariferhöhung für Dachdecker ab Oktober

Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk müssen tariflich Beschäftigten ab Oktober 2025 mehr bezahlen: Ihr Stundenlohn ist durch eine Änderung im Tarifvertrag zunächst im Dezember 2024 auf 21,92 Euro gestiegen und erhöht sich im Oktober 2025 auf 22,51 Euro.

>> Alle Infos zum aktuellen Tarifvertrag für Dachdecker in der DHZ-Übersicht: Vereinbarungen zum neuen Tarifvertrag für Dachdecker

Oktober ist Cybersicherheitsmonat

Auch 2025 wird der Oktober wieder zum Aktionsmonat zur Cyber-Sicherheit: Zu dieser jährlichen EU-Initiative macht auch die Transferstelle Cybersicherheit wieder auf Themen rund um den Schutz vor Cyberangriffen und der digitalen Sicherheit aufmerksam – und konzentriert sich hier speziell auf kleine und mittlere Unternehmen.

Die Transferstelle Cybersicherheit bietet im Oktober 2025 eine kostenlose Webinar-Reihe an, um den eigenen Betrieb cybersicher zu machen. Kick-Off-Veranstaltung ist am 1. Oktober. Das kann auch für Handwerksbetriebe von Vorteil sein, die sich wirksam vor digitalen Angriffen schützen möchten.

>> Alle Infos rund um den Aktionsmonat und zum Webinar im DHZ-Überblick: Webinar-Reihe Cybersicherheit

Am 9. und 10. Oktober: Aktionswoche für Gleichberechtigung

Am 9. und 10. Oktober 2025 startet die Initiative "Mutterschutz für alle" eine Aktionswoche, um auf den gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz für selbstständige Frauen aufmerksam zu machen. Im Koalitionsvertrag wurde bereits angekündigt, einen Mutterschutz für Selbstständige gesetzlich zu verankern. Doch bislang wurde das Vorhaben vonseiten der Regierung nicht vorangetrieben.

In Berlin findet dazu am 9. Oktober ein parlamentarisches Frühstück statt, zu dem eine Reihe von Politikerinnen und Politikern geladen sind. So soll das Thema vor allem mehr in den Fokus politischer Diskussionen gerückt werden. Daneben gibt es Presseaktionen und Community-Events.

>> Lesetipp: Alles rund um den Mutterschutz für selbstständige Schwangere und zur Aktionswoche im DHZ-Überblicksartikel.

Änderung in der Strompreisberechnung ab Oktober

Ab dem 1. Oktober 2025 ändert sich die Art, wie die Strompreise berechnet werden: Künftig wird Strom alle 15 Minuten neu berechnet und nicht mehr jede Stunde. Grund für die EU-Regel sind etwa Schwankungen bei der Stromerzeugung (beispielsweise bei den Erneuerbaren Energien) und dem -Verbrauch, denen die bisherigen Stundenintervalle nicht mehr gerecht werden.

Wer einen dynamischen Stromtarif nutzt oder nutzen möchte und beim Verbrauch flexibel ist, der kann mit der enger getakteten Stromberechnung bares Geld sparen. Sinnvollerweise sollten Verbraucher aber steuerbare Großgeräte wie ein E-Auto oder Wärmepumpe im Einsatz haben. Dann können sie von den günstigeren Zeiten profitieren.

Wer auf einen Vertrag mit Festpreis setzt, für den hat die neue EU-Regelung keine Auswirkungen. Die neue Struktur soll die Integration erneuerbarer Energien erleichtern, den Stromhandel flexibilisieren und Marktprozesse effizienter gestalten. Bereits seit Anfang des Jahres sind alle Energieversorger verpflichtet, einen dynamischen Stromtarif anzubieten.

>> Weitere Infos zu den technischen Voraussetzungen sowie den Vor- und Nachteilen eines dynamischen Stromtarifs bietet der ADAC-Überblick.

Start im Oktober: Licht-Sicht-Test

Im Oktober startet auch der jährliche Licht-Sicht-Test, bei dem Fahrzeughalter ihre Scheinwerfer kostenfrei in den Kfz-Werkstätten testen lassen können. Dazu kommt in diesem Jahr neben der Prüfung der Scheinwerfer auch die Testung des allgemeinen Sicherheitszustandes. Auch dieser Service kostenfrei. Kleine Mängel an der Beleuchtungsanlage werden von den teilnehmenden Werkstätten sofort und kostenlos behoben.

Werkstätten nehmen an der Aktion des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) freiwillig teil. Kleine Licht-Mängel sind sofort und kostenlos zu beheben. Nur notwendige Ersatzteile und umfangreiche Diagnose- und Einstellarbeiten müssen vom Fahrzeugbesitzer bezahlt werden.

>> Wer als Betrieb mitmachen will, kann sich auf der Kampagnenwebseite licht-test.de in ein Werkstättenverzeichnis eintragen.

Kfz-Betriebe haben von der Teilnahme an der Testung folgende Vorteile:

  • Möglichkeit zur Kundenbindung
  • Knüpfen neuer Kontakte und
  • Chance, ein Zusatzgeschäft zu generieren.

Nach erfolgreicher Teilnahme ohne festgestellte Mängel können die Werkstätten den Fahrzeugbesitzern eine Plakette ausstellen.

Ab 1. Oktober: ePA für alle

Nachdem die Übergangsfrist zum 30. September ausgelaufen ist, müssen ab Oktober alle Ärzte die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen – und alle medizinischen Diagnosen und Befunde dort ablegen. Diese Pflicht soll etwa den Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtern.

Wer als Versicherter bis dahin der ePA nicht aktiv widersprochen hat, dessen Daten werden künftig nicht mehr in der Arztpraxis, sondern auf Servern der jeweiligen Krankenkasse gespeichert. Der Versicherte kann auf seine Daten selbst zugreifen – und zwar über die jeweilige App der Krankenkasse, nachdem er dort seinen ePA-Zugang eingerichtet hat.

>> Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums gibt es weitere Informationen rund um die Elektronische Patientenakte.

Ab 9. Oktober: Überweisung in Sekunden 

Ab dem 9. Oktober müssen Banken die Echtzeitüberweisung ermöglichen – egal ob per Online-Banking oder vor Ort am Schalter. Laut EU-Verordnung betrifft das alle Banken und Sparkassen innerhalb der EU und darüber hinaus der Länder, die am SEPA-Verfahren teilnehmen. Dann wird Geld innerhalb von weniger als zehn Sekunden transferiert.

Buchungen werden rund um die Uhr, auch an Wochenenden, durchgeführt – so können Handwerksbetriebe auch samstags und sonntags Zahlungen von Kunden erhalten oder ihrerseits Überweisungen tätigen. Die Zahlungen dürfen nicht teurer sein als die bisherigen Standard-Überweisungen. Bisherige gesetzlich festgelegte Limits für Echtzeitüberweisungen entfallen.

Mehr Sicherheit bei Überweisungen ab 9. Oktober 2025

Ebenfalls ab dem 9. Oktober greift eine neue EU-Vorgabe für Banken, die Verbraucher besser vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen schützt. Banken müssen künftig bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob

  • der Empfängername und die
  • eingegebene IBAN mit den
  • Daten des Zielkontos übereinstimmen.

Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert – und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht.

Im Umkehrschluss heißt das: Betriebe, die Zahlungen etwa von Kunden empfangen, sollten künftig noch mehr darauf achten, alle Daten richtig anzugeben

>> Worauf es bei der IBAN-Prüfung ankommt, was Betriebe beachten sollten, findest Du im DHZ-Infoartikel.

Ab 1. Oktober: Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen

Arbeitnehmer, die mit ihrem Bruttojahresgehalt den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag von derzeit 12.096 Euro überschreiten, können eine Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen. Der Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag kann ab dem 1. Oktober für das kommende Jahr 2026 gestellt werden.

>> Lesetipp: 17 Steuertipps zum Jahreswechsel

Ab Oktober: Ende für "Wärmepumpenprivileg"

Aufgrund einer Änderung in der Heizkostenverordnung wird der Stromverbrauch zentraler Wärmepumpen ab dem 1. Oktober verbrauchsabhängig erfasst. Das gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern und soll Mietern mehr Anreiz für sparsames Heizen geben. Denn künftig ist keine pauschale oder flächenmäßige Umlage mehr möglich, sondern der Strom wird individuell abgerechnet.

Bereits zum 30. September endet die Frist für Vermieter, geeignete Zähler in bestehende zentrale Wärmepumpen einbauen zu lassen. Mit der neuen Regelung ab Oktober 2025 entfällt das bislang geltende "Wärmepumpenprivileg".

Oktober 2025: Keine neuen Fragen zum Führerschein

Normalerweise werden die Fragenkataloge regelmäßig für die verschiedenen Führerscheinklassen aktualisiertzweimal jährlich zum 1. April und zum 1. Oktober. Dieses Jahr müssen sich Fahrschüler nicht auf neue Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung einstellen.

Der Grund für die ausgebliebenen Änderungen liegt in der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr geplanten "Optimierten Fahrschülerausbildung" (OFSA II), bei der die Fahrausbildung ab 2026 umfassend reformiert werden soll.

Ende Oktober 2025: Winterzeit beginnt

Ende Oktober ist es wieder so weit: Die Uhren werden auf Winterzeit umgestellt. In der Nacht von Samstag auf Sonntag, am 26. Oktober, wandert der Zeiger von drei Uhr zurück auf zwei Uhr.

>> Lesetipp: Zeitumstellung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

PC-Betriebssystem checken – Microsoft gibt Betrieben ein Jahr länger Zeit

Über Monate hatte Microsoft angekündigt, den offiziellen Support für Windows 10 am 14. Oktober 2025 einzustellen. Nur gegen eine Gebühr – so der Plan – konnten entsprechende Updates ein weiteres Jahr bezogen werden. Für Europa gab es zum 30. September nun gute Nachrichten: Auf Druck der Verbraucherorganisation Euroconsumers gibt es nun eine kostenfreie Fristverlängerung. Der Konzern teilte mit, dass der Support für Nutzer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum doch erst am 14. Oktober 2026 eingestellt wird. Dafür müssen sich Nutzer jedoch ein Microsoft-Konto einrichten. Damit haben Unternehmen wie Handwerksbetriebe, aber auch private Verbraucher, ein Jahr mehr Zeit, sich um den Umstieg zu kümmern.

Der Support für die Softwaresuite Office 2016 und 2019 endet wie geplant zum 14. Oktober. Hier gilt, gegebenenfalls neue Anwendungen zu installieren.

>> Alle Infos zu den Änderungen für Windows 10 und Office 2016/2019 im DHZ-Überblick.

Ab Oktober: Elektronisches Einreisesystem ersetzt Passstempel

Die EU will am 12. Oktober ihr neues elektronisches Grenzsystem starten. Es soll das derzeitige System des Passstempels ersetzen.

So funktioniert das neue Grenzsystem:

  • Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern sollen umfassend digital zu erfassen sein.
  • Das heißt, dass biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder bereitgestellt werden müssen.

Für die Einführung ist eine Übergangsphase von sechs Monaten vorgesehen. Ab dem 12. Oktober startet die schrittweise Einführung des neuen Systems.

>> Auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren gibt es weitere Informationen zum neuen Ein- und Ausreisesystem.

Radikaler Heckenschnitt wieder erlaubt

Hecken, Büsche und andere Gehölze dürfen ab dem 1. Oktober wieder radikal gestutzt oder entfernt werden. Dann endet die seit Anfang März laufende Schonzeit, die dem Schutz von nistenden Vögeln und anderen Tieren dient. Der sogenannte Radikale Heckenschnitt ist laut Bundesnaturschutzgesetz jedes Jahr zwischen dem 1. März und dem 30. Oktober sowohl privaten Gärtnern als auch professionellen Garten- und Landschaftsbauern verboten.

Allerdings sollte auch nach dem 1. Oktober gründlich geprüft werden, ob sich noch Tiere im Gehölz befinden – etwa späte Bruten, Igel oder Insekten.

Aus für Atomkraftwerk in Bayern am 25. Oktober

Am 25. Oktober, Punkt 12 Uhr mittags, werden die Kühltürme des früheren Atomkraftwerks Grundremmingen im schwäbischen Landkreis Günzburg gesprengt. Bereits Ende 2021 ging das AKW vom Netz, seither wurde im Inneren Stück für Stück zurückgebaut. Nun sind die markanten Türme an der Reihe: Geplant ist ein Verfahren, bei dem die beiden 160 Meter hohen Türme mit einem Zeitversatz von 15 Sekunden in sich zusammenfallen werden.

Das Atomkraftwerk in Schwaben ging 1984 ans Netz und produzierte rund 20 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr. Es galt lange als eines der größten Atomkraftwerke in Deutschland und war zugleich hierzulande der letzte AKW-Standort mit einem Siedewasser-Reaktor.