Baubetriebe, die in Arbeitsschutz investieren, können bei der BG Bau Arbeitsschutzprämien beantragen. Diese gibt es für Anschaffungen von Material und Ausrüstung sowie für Maßnahmen zur Arbeitssicherheit. Zum 1. Juli 2026 stehen Änderungen an. Die BG Bau erweitert den Fördermittelkatalog und erleichtert den Zugang zu den Prämien.

Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel. Auch wenn die Statistiken einen leichten Rückgang verzeichnen, zeigen die nach wie vor hohen Zahlen bei Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten deutlich: Es besteht Handlungsbedarf. Dabei geht es sowohl um die unmittelbare Sicherheit am Arbeitsplatz – etwa durch sichere Maschinen und Ausrüstungen, Schutz vor Absturzgefahr oder angemessene Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – als auch um den langfristigen Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch Maßnahmen wie staubfreies Arbeiten oder rückenschonende Körperhaltungen.
Baustellenarbeiten gelten unabhängig von der Projektgröße als besonders belastend. Deshalb unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mit sogenannten Arbeitsschutzprämien sowohl Sicherheitsmaßnahmen als auch die Anschaffung von Material und Ausrüstung für bessere Arbeitssicherheit. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Beitragshöhe, ergänzt durch beitragsunabhängige Zuschüsse für spezielle Schutzbereiche.
Alle förderfähigen Maßnahmen und Ausstattungszuschüsse sind im Fördermittelkatalog der BG Bau aufgeführt. Schon im vergangenen Jahr wurde das Angebot zum 1. Juli 2025 um vier weitere Arbeitsschutzprämien erweitert: Betriebe erhalten nun auch Zuschüsse für Staubabscheider, Steintrenner, Exoskelette oder Arbeitsschutzsets zum staubarmen Kehren und Reinigen.
Zum 1. Juli 2026 steht die nächste Änderung an. Dann erweitert die BG das Angebot um zwei weitere Prämien: Drohnen und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. Auch sie werden dann gefördert.
Für Drohnen gilt dann, dass die BG Bau sowohl die Anschaffung als auch den Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bezuschusst. Die Förderung erfolgt beitragsabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.
Für die temporären Absturz- und Durchsturzsicherungen gilt: Die Förderung kann beitragsabhängig sowie beitragsunabhängig erfolgen (siehe unten). Im Falle einer beitragsabhängigen Förderung erstattet die BG Bau auf Antrag 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.000 Euro. Bei einer beitragsunabhängigen Förderung können Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro bekommen.
Die Anpassungen des Prämienkatalogs führen allerdings auch dazu, dass einige Bereiche aus der Förderung herausgenommen werden. Nach Angaben der BG läuft deshalb die Förderung folgender Arbeitsschutzprämien zum 30. Juni 2026 aus:
- Leiter-Lift-Systeme für das ergonomische Verladen von förderfähigen Leitern auf Nutzfahrzeuge
- Schleifsysteme – ohne Leiter – staubarm
- Staubschutztüren in faltbarer Ausführung
- Elektro-Fugenschneider
- akkubetriebene Glätter
- Dieselpartikelfilter
- Nachrüstung einer fernbedienbaren Auslassöffnung an Rührwerkskesseln für Gussasphalt
- mobile Mischstation mit Deckel (Kapselung), Absaugung und Transportwagen
- staubarme Einstreumittel
- Zugangssysteme für mobile Baumaschinen
- automatischer Motor-Stopp
- Rückhaltesystem
- temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02
- Defibrillatoren (AED)
- Rohrabsperrblase mit fest montiertem Überdruckventil
- Stopp-Schalter für Schutzhauben von Baustellenkreissägen
Die Berufsgenossenschaft rät Unternehmen, dies bei der Planung von Investitionen zu berücksichtigen. Wichtig jedoch: Es gilt eine Übergangsregelung, die Förderansprüche sichert: Wer entsprechende Produkte vor dem 30. Juni 2026 erwirbt, kann den Antrag auf Förderung noch bis zu einem Jahr nach dem Kaufdatum stellen.
Wichtige Fragen und Antworten zur Arbeitsschutzprämie:
Was ist die Arbeitsschutzprämie?
Die Arbeitsschutzprämie ist ein Zuschuss der BG Bau, den Betriebe beantragen können, wenn sie in die Sicherheit in ihrem Betrieb investieren. Für Sicherheitsmaßnahmen, Ausrüstung und Material können sie ebenso eine Förderung erhalten wie für Sicherheitsschulungen.
Dabei geht es darum, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter in der Bauwirtschaft langfristig zu erhalten. Konkret gemeint sind beispielsweise Gefährdungen durch Lärm, Staub, UV-Strahlung, Absturz oder Elektrizität.
Wer kann eine Arbeitsschutzprämie beantragen?
Zielgruppe der Arbeitsschutzprämie sind Betriebe aus der Bauwirtschaft, die Mitglieder bei der BG Bau sind. Die Mitgliedschaft ist für gewerbliche Bauunternehmen und baunahe Betriebe vorgeschrieben. Zuschussanträge einreichen können Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten, die damit 100 Euro an jährlicher Beitragssumme bezahlen. Sie können Zuschüsse bis 100 Euro bekommen. Zusätzlich können Selbstständige ohne Beschäftigte im Falle einer freiwilligen Versicherung bei der BG Bau über eine Fördersumme bis zu einer Höhe von 250 Euro je Kalenderjahr verfügen.
Je mehr Beschäftigte ein Betrieb hat, desto höher ist die Beitragshöhe und damit auch die mögliche Fördersumme. Unternehmen mit Beiträgen von 251 bis 25.000 Euro beispielsweise (die zweite von fünf Stufen der Beitragsberechnung) können schon Förderungen von bis zu 2.500 Euro bekommen. Anträge stellen Betriebe direkt bei der BG Bau über diese Info-Seite.
Änderungen bei der beitragsabhängigen Förderung:
Ab dem 1. Juli 2026 ändert die BG Bau dieses Verfahren allerdings und erleichtert nach eigenen Angaben den Zugang zu den Prämien. Dafür wurden die Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung neu strukturiert. Wie die BG mitteilt, wird es ab dem 1. Juli 2026 statt fünf Stufen nur noch vier geben.
Die maximale jährliche Fördersumme ist dann wie folgt gestaffelt. Sie richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag:
- Stufe A: Mitgliedsbeitrag 100 bis 1.000 Euro, Förderung bis zu 250 Euro
- Stufe B: Mitgliedsbeitrag 1.001 bis 25.000 Euro, Förderung bis zu 5.000 Euro
- Stufe C: Mitgliedsbeitrag 25.001 bis 100.000 Euro, Förderung bis zu 10.000 Euro
- Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 Euro, Förderung bis zu 20.000 Euro.
Gibt es auch beitragsunabhängige Möglichkeiten, um eine Arbeitsschutzprämie zu erhalten?
Für den Bereich der Absturzprävention zahlt die BG Bau ebenfalls Zuschüsse. Diese sind beitragsunabhängig, denn die Berufsgenossenschaft legt hier einen Schwerpunkt bei der Arbeitsschutzprämie. So bekommt jeder Betrieb, der Maßnahmen zur Absturzsicherung ergreift und einen Antrag stellt, eine beitragsunabhängige Förderung mit 50 Prozent der Kosten für Maßnahmen, Ausrüstung oder Material.
Der Zuschuss ist jedoch auf drei maximale Fördersummen beschränkt: 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro. Wenn Betriebe an bestimmten Veranstaltungen und Weiterbildungen zur Absturzsicherung teilnehmen, können sie die mögliche Fördersumme erhöhen.
Wofür gibt es Zuschüsse?
Der Fördermittelkatalog der BG Bau legt fest, welche Themenbereiche der Arbeitssicherheit durch die Arbeitsschutzprämie gefördert werden. Er steht online als PDF-Dokument zum Herunterladen bereit. Der Fördermittelkatalog wird regelmäßig überarbeitet. jtw