Gelungene Wiedereinführung der Meisterpflicht: Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums. Nach fünf Jahren zeigen sich in allen zwölf betroffenen Gewerken positive Entwicklungen bei Qualität, Ausbildung und Betriebsstrukturen. Das weckt Begehrlichkeiten: Weitere Berufe würden gerne zur Meisterpflicht zurückkehren.

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksgewerken zum Februar 2020 war eine der bedeutsamsten handwerkspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahrzehnte. Nun liegt mit dem Evaluierungsbericht des Bundeswirtschaftministeriums erstmals eine systematische Bewertung der Auswirkungen vor – und viele Ergebnisse bestätigen die optimistischen Erwartungen der Handwerksorganisation.
"Diese Entscheidung war richtig und hat die erwarteten positiven Ergebnisse gebracht", analysiert der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Franz Xaver Peteranderl. "Der Meisterbrief steht für hohes fachliches, unternehmerisches und ausbildungsbezogenes Wissen und Können." Es sei ein Garant für die bewährte handwerkliche Qualitätsarbeit, Innovationsfähigkeit und Problemlösungskraft.
Quantitative Erfolge belegen Wirksamkeit
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die bestandenen Meisterprüfungen in den zwölf rückvermeisterten Gewerken stiegen von 2019 bis 2023 um beeindruckende 63 Prozent – von 307 auf 501 erfolgreich abgelegte Prüfungen. Besonders stark entwickelten sich die Rollladen- und Sonnenschutztechniker mit einem Plus von 183 Prozent sowie die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Raumausstatter mit jeweils mehr als 50 Prozent Zuwachs.

"Die Datenanalyse deutet darauf hin, dass nach der 'Rückvermeisterung' die Zahl der Neuzugänge in den betroffenen Handwerken zurückgegangen ist. Gleichzeitig gibt es Hinweise auf einen Anstieg der bestandenen Meisterprüfungen", stellt der Evaluierungsbericht fest. Diese Entwicklung entspricht Zielen der Reform: weniger unqualifizierte Betriebe, dafür mehr hochqualifizierte Meisterbetriebe.
Marktbereinigung funktioniert wie geplant
Der Rückgang der Betriebszahlen um 19,3 Prozent von Ende 2019 bis 2023 ist aus Sicht des Handwerks keineswegs negativ zu bewerten, sondern zeigt die gewünschte Marktbereinigung. Von ursprünglich 129.386 Betrieben Ende 2019 blieben 104.379 Ende 2023 bestehen – eine Entwicklung, die zum Marktaustritt unqualifizierter Anbieter beiträgt.

Gleichzeitig stabilisierte sich die durchschnittliche Betriebsgröße in den rückvermeisterten Gewerken und stieg leicht positiv auf durchschnittlich mehr als drei Mitarbeiter. Dies steht im Kontrast zur Entwicklung nach 2004, als ein deutlicher Trend zu Kleinstunternehmen und Soloselbständigen zu beobachten war.
Ausbildungsleistung übertrifft Vergleichsgruppen
Trotz des allgemeinen Rückgangs der Ausbildungszahlen im Handwerk zeigen die rückvermeisterten Gewerke eine deutlich bessere Entwicklung als die Vergleichsgruppen. Während die Zahl der Auszubildenden in den weiterhin zulassungsfreien B1-Handwerken um 15 Prozent sank, betrug der Rückgang in den rückvermeisterten Gewerken nur sechs Prozent.
"Die Entwicklung der Neuverträge stellt sich bei den 'rückvermeisterten' Gewerken deutlich positiver als bei den B1-Handwerken dar", bestätigt der Evaluierungsbericht. Während die Anzahl der Neuverträge bei den B1-Handwerken seit 2019 um 22 Prozent zurückging, nahmen sie bei den rückvermeisterten Gewerken nur um neun Prozent ab.
Branchenvertreter ziehen positive Bilanz
Die Fachverbände bestätigen in ihren Stellungnahmen einhellig die Vorteile der Rückvermeisterung. "Die betroffenen Gewerke selbst ziehen eine erste positive Bilanz hinsichtlich der Rückführung in die Anlage A der HwO", so das Fazit des Evaluierungsberichts.
Deutlich wird dies etwa bei den Auswirkungen auf die Schadensfälle. Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz berichtet von einer repräsentativen Umfrage unter Sachverständigen, nach der "Betriebe ohne einschlägige Qualifikation weiterhin rund 70 bis 80 Prozent aller Schadensfälle verursachten", während der Anteil in Meisterbetrieben erheblich sank.
Auch bei der Kundenzufriedenheit zeigen sich messbare Verbesserungen: 92 Prozent der Kunden von Meisterbetrieben bewerten die erbrachte Leistung als "sehr zufriedenstellend", verglichen mit 75 Prozent bei Betrieben ohne Meistertitel.
Kulturgüterschutz und Wissenssicherung erfolgreich
Ein zentrales Ziel der Rückvermeisterung war der Schutz des materiellen und immateriellen Kulturerbes. Auch hier zeigt sich die Reform offenbar als erfolgreich. Zwei der rückvermeisterten Gewerke – Orgel- und Harmoniumbauer sowie Drechsler und Holzspielzeugmacher – sind als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Die Meisterpflicht sichert hier den notwendigen Wissenstransfer und die qualifizierte Fachkräftebasis für die Bewahrung traditioneller Techniken.
Bestatter haben gute Argumente für Rückvermeisterung
Der Erfolg der zwölf rückvermeisterten Gewerke beflügelt die Forderungen weiterer Handwerkszweige nach Wiedereinführung der Meisterpflicht. Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) hat bei mehreren Gewerken nachgefragt, die vor fünf Jahren leer ausgingen, denen aber seinerzeit große Chancen auf Rückvermeisterung zugerechnet wurden.
Besonders aktiv ist das Bestatterhandwerk, das sich durch die Evaluierungsergebnisse bestätigt sieht. "Die aktuellen Entwicklungen und die breite gesellschaftliche Diskussion bestärken uns darin, die Meisterpflicht im Bestatterhandwerk einzufordern", erklärt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter, auf Anfrage der DHZ. Das Gewerk argumentiert mit seiner systemrelevanten Bedeutung und besonderen Verantwortung: "Gerade weil Fehler naturgemäß bei der Arbeit an einer Bestattung/Beisetzung, der Trauerbegleitung und Beratung nicht rückgängig gemacht werden können, braucht es eine klare Zulassungsregelung."
Die Bestatter sehen mehrere Argumente für ihre Aufnahme in die Anlage A: "Gesundheitsschutz: Der tägliche Umgang mit Verstorbenen, auch infektiösen, erfordert fundiertes Fachwissen, welches nur in einer qualifizierenden Aus- und Fortbildung vermittelt werden kann", führt Neuser aus. Besonders seit der Corona-Pandemie sei die systemrelevante Bedeutung des Handwerks deutlich geworden. "Der Meister befähigt Bestatterinnen und Bestatter, verantwortungsvoll und sicher zu arbeiten und das auch im Katastrophenfall."
Beim Verbraucherschutz sieht die Branche einen besonderen Handlungsbedarf: "Menschen in Trauer sind besonders vulnerabel. Sie müssen sich auf eine einfühlsame, fachlich korrekte Beratung und Durchführung verlassen können. Eine fehlende Qualifikation könnte hier nachhaltigen Schaden anrichten." Eine Forsa-Umfrage bestätige dies: Nur 14 Prozent der Befragten gingen davon aus, dass man lediglich mit einem Gewerbeschein als Bestatter arbeiten darf. "Ein Meisterbrief steht an dieser Stelle für Vertrauenswürdigkeit und Qualität", so Neuser.
Auch der Kulturgutschutz spiele eine zentrale Rolle: "Die Bestattungskultur ist ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft. In Österreich ist das Bestatterhandwerk Teil des immateriellen Kulturerbes, in Deutschland ist es die Friedhofskultur. Wer Bestattungen durchführt, prägt damit gesellschaftliche Rituale, interkulturelle Verständigung und den Umgang mit dem Tod." Die Chancen für eine kurzfristige bis mittelfristige Einführung der Meisterpflicht sieht der Verband als gut an – "im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der öffentlichen Gesundheit und nicht zuletzt der Menschenwürde".
Uhrmacher tragen zum Kulturgüterschutz bei
Das Uhrmacherhandwerk, seit 2021 als immaterielles Kulturerbe anerkannt, sieht sich ebenfalls in seinen Forderungen unterstützt. "Der nun vorliegende Evaluierungsbericht mit dem darin bestätigten positiven Effekt der Rückvermeisterung auf die Meister- und Ausbildungszahlen bestärkt uns in diesem wichtigen Vorhaben nur noch mehr", so Albert Fischer, Präsident des Zentralverbands für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik.
Fischer verweist im Gespräch mit der DHZ auf die klaren Kriterien der ursprünglichen Novelle: "Wie auch dieser Bericht nochmal ausführt, wurde vor fünf Jahren bei mehreren Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt, die besonders relevant im Umgang mit Kulturgütern sind oder deren Techniken ganz oder teilweise als immaterielles Kulturerbe anzusehen sind und für die daher ein Transfer von besonderem Wissen und Können notwendig ist." Diese Voraussetzungen erfülle das Uhrmacherhandwerk eindeutig.
"Auch das Uhrmacherhandwerk trägt erheblich dazu bei, Kulturgüter zu warten, zu reparieren und damit für kommende Generationen zu bewahren. Nicht nur in Zusammenarbeit mit zahlreichen Museen, sondern auch im Rahmen vieler privater Sammlungen oder Familienerbstücke, die mindestens ebenso zu unserem kulturellen Erbe gehören", argumentiert Fischer. Die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe seit 2021 unterstreiche diese Position zusätzlich.
Buchbinder argumentieren mit Erhalt traditioneller Fertigkeiten
Ähnlich wie die Uhrmacher argumentieren die Buchbinder. "Die positiven Effekte der Wiedereinführung der Meisterpflicht in anderen Gewerken, die in der Evaluierung bestätigt wurden, bestärken die Branche darin, einen erneuten Anlauf zu wagen, um die Meisterpflicht auch für unser Handwerk wieder einzuführen", so Maik Beckmann, Vorsitzender des Bundes Deutscher Buchbinder (BDBI). Die Anerkennung des Buchbinderhandwerks als immaterielles Kulturerbe 2021 hebe die kulturelle Bedeutung und den Wert des Handwerks zusätzlich hervor. "Diese Anerkennung unterstreicht die Bedeutung, die das Handwerk für die kulturelle Identität und den Erhalt traditioneller Fertigkeiten hat, und kann als zusätzlicher Motivationsfaktor gesehen werden." Beckmann bewertet im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung die Chancen einer Rückvermeisterung als "weiterhin vielversprechend".
Aus Sicht des Buchbinderhandwerks sprechen mehrere Argumente dafür, dass es in die Anlage A gehört. Beckmann nennt den Erhalt traditioneller Fertigkeiten, denn die Meisterpflicht trage dazu bei, die handwerklichen Fähigkeiten und das Wissen für zukünftige Generationen zu sichern. Im Qualitäts- und Verbraucherschutz garantiere die Meisterpflicht hohe Standards und schütze Verbraucher vor unqualifizierten Anbietern. Die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe unterstreiche die kulturelle Relevanz und den Erhaltungswert unseren Buchbinderhandwerk. "Die Wiedereinführung der Meisterpflicht würde den Schutz und die Pflege dieses kulturellen Erbes weiter stärken", so Beckmann. Auch ökonomische Argumente führt der BDBI-Vorsitzende an: "Gut ausgebildete Meister sichern Arbeitsplätze, fördern Innovationen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Buchbinderhandwerk."
Gold- und Silberschmiede-Handwerk sieht jahrhundertealte Techniken schwinden
Nach dem gescheiterten Versuch von 2019 will auch der Zentralverband der Deutschen Gold- und Silberschmiede einen neuen Anlauf für die Rückkehr in die Anlage A der Handwerksordnung wagen. Dabei baut das Handwerk auf ähnliche Argumente wie Uhrmacher und Buchbinder. Nicht zuletzt auf die Anerkennung des Handwerks als immaterielles Kulturerbe Anfang 2025. "Somit sehen wir jetzt wieder eine Chance", erklärt Verbandspräsident Michael Seubert im Gespräch mit der DHZ. Ein zentrales Problem sieht Seubert in der öffentlichen Wahrnehmung des Berufsstands. Viele Menschen würden denken, ein Goldschmied sitze "in dem weißen Kittelchen" und biege "dünnen Draht ein bisschen". Tatsächlich sei das Gewerk "genauso wie der Heizungs-Wasser-Installateur, nur dass unsere Rohre Gold sind", beschreibt der Verbandspräsident.
Und hierfür stecke jahrhundertealte Technik und entsprechendes Wissen im Handwerk. Beides sieht er seit der Abschaffung der Meisterpflicht stetig schwinden. Als Lehrer an der Meisterschule in München beobachtet Seubert, dass Auszubildende, die direkt nach der Lehre kommen, "einige Sachen noch nie gemacht" hätten. Das Problem, der Ausbilder: Wer selbst bestimmte Techniken nie erlernt hat, könne diese auch nicht weitergeben.
Die Argumente wie der Status als Kulturerbe, die Bewahrung alter Techniken und die Umsetzung durch dieselbe politische Koalition wie bei der Rückvermeisterung 2020 erscheinen auf dem Papier zwar überzeugend und der Verband erachtet die Chancen als gut – dennoch bleibt Präsident Seubert vorsichtig: "Ich glaube es erst, wenn wir die Bestätigung haben." Seine Erfahrung als langjähriger Fan des TSV 1860 München habe ihn gelehrt, dass nicht immer alles so laufe, "wie man es sich gerne wünscht".
Viele Klavierbauer dürfen nicht ausbilden
Besonders eindringlich argumentiert das Klavierbauhandwerk im DHZ-Interview mit dem drohenden Verlust der Ausbildungsfähigkeit. Viele kleine, ehemals von einer Person geführte Meisterbetriebe würden durch den Wegfall der Meisterpflicht nun zwar von guten Handwerkern übernommen und fortgeführt. Die aber hätten meist keinen Meistertitel, erklärt Klavierbaumeister Uwe König, der sich im Bund deutscher Klavierbauer engagiert - etwa in der Ausbildungsinitiative für den Klavier- und Cembalobau . "Diese gut ausgebildeten Facharbeiter dürfen ohne Ausbildungseignungsprüfung jedoch keine Ausbildung leisten."
Das Problem verschärfe sich durch die hohen Hürden: "Ist man als kleiner Unternehmer erstmal im Rad der Selbstständigkeit eingespannt, ist es zeitlich und somit eben meist auch wirtschaftlich (denn Zeit ist Geld!) kaum möglich, die Qualifizierung zur Ausbildungseignung neben all den weiteren Anforderungen noch nachzuholen", schreibt Klavierbaumeister König. Die Hemmschwelle liege somit extrem hoch.
König sieht dramatische Folgen für die Branche: "Durch den Wegfall der Meisterpflicht im Klavierbau hat der Gesetzgeber im Wesentlichen dazu beigetragen, dass die Qualifizierung (Ausbildungsbefähigung) in der Breite den Kleinbetrieben fehlt. Um mittel- bis langfristig wenigsten einen Rest von diesem Potenzial zu erhalten benötigt es umgehend eine Rückvermeisterung." Besonders bitter: Aktuell müssten viele ausbildungswillige, junge Menschen in der Branche abgelehnt werden. "Sie bekommen keinen Ausbildungsplatz, obwohl ein Bedarf an Fachkräften ganz eindeutig besteht."
Bestätigung der handwerkspolitischen Strategie
Die Evaluierungsergebnisse und Einschätzungen aus den Branchen bestätigen die handwerkspolitische Strategie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Die feststellbaren Entwicklungen stehen im Einklang mit der Intention des Gesetzgebers, Gefahren für Endverbraucher/-innen in den zwölf zuvor zulassungsfreien Gewerken durch eine gesteigerte Anzahl von Meisterinnen und Meistern zu verhindern", so das Fazit des Evaluierungsberichts. Es liegt also nahe, die Rückvermeisterung als erfolgreiches Instrument zur Qualitätssicherung, Fachkräftesicherung und zum Verbraucherschutz anzusehen. Allerdings, auch darauf verweist der Bericht, bedarf es noch weiterer, auf Langzeit ausgerichteter Bewertungen, um ein endgültiges Urteil zu fällen.
