F-Gase-Verordnung Verbotene Kältemittel: Kriminelle steigen in illegalen Handel ein

Klimaschädliche Kältemittel sollen über ein Quotensystem schrittweise vom Markt verschwinden. Das ruft die organisierte Kriminalität auf den Plan, die im Handel mit verbotenen Klimagasen ein lukratives Geschäftsfeld sieht. Wie die F-Gase-Verordnung den Schwarzmarkt anheizt.

Kältetechniker mit Einwegflasche
Kältemittel in Einwegflaschen, wie auf dem Foto zu sehen, sind in der EU verboten. Werden sie angeboten, so deutet das auf nicht zugelassene oder geschmuggelte Ware hin. - © spatesphoto – stock.adobe.com

Mit der F-Gase-Verordnung will die EU der Klima­erwärmung entgegen­wirken. Durch Verbote und die schrittweise Reduzierung von Handelsmengen für fluorierte Kältemittel, sogenannter F-Gase, sollen deren Emissionen bis 2050 auf null sinken. Schon länger zeigt sich jedoch, dass die Verordnung auch den Schwarzmarkt anheizt.

Längst hat die organisierte Kriminalität den Handel mit illegal importierten F-Gasen als lukratives Ge­schäftsfeld erkannt, wie Jens Martin König kürzlich bei einem Online-­Seminar der Landesinnung Kälte-­Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg darlegte. König ist beim hessischen Umweltministerium für Chemikalienrecht zuständig und möchte Kälteanlagenbauer für das Thema sensibilisieren. Er betont: "Illegal importierte Kältemittel zu kaufen, ist kein Kavaliersdelikt."

Allerdings gehe es nicht darum, Handwerker zu verfolgen oder bei ihrer Arbeit zu behindern. Vielmehr möchten die Behörden den Ermittlungsdruck auf die Hintermänner im illegalen Handel mit F-Gasen, die abseits der Quote in die EU eingeschleust werden, erhöhen. Und dabei hoffen sie auf die Unterstützung durch die Kältetechnikbranche.

Hohe Gewinne, geringes Risiko

Dass die organisierte Kriminalität den illegalen Handel mit Kältemitteln für sich entdeckt hat, liegt nahe: Die Gewinnmargen sind hoch, das Ent­deckungsrisiko ist gering. Und die Strafen fallen verhältnismäßig milde aus. Für eine Einweg­flasche, die in China für 20 bis 50 Euro hergestellt wird, könnten auf dem europäischen Schwarzmarkt zwischen 200 und 600 Euro erzielt werden, rechnete König vor und zog Paral­lelen zum Drogenschmuggel. Doch während Rauschgiftdelikte von der Polizei mit einem hohen Aufwand verfolgt und von der Justiz mit harten Strafen belegt werden, bleibt der illegale Handel mit klimaschädlichen F-Gasen meist unter dem Radar der Ermittlungsbehörden.

Erste Fahndungserfolge: Verbotene Kältemittel beschlagnahmt

Blick in Laderaum mit verbotenen Kältemitteln
176 ungesicherte Flaschen mit verbotenen Kältemitteln entdeckte der Zoll im Februar 2025 bei einer Kontrolle in Bad Reichenhall. - © Archiv Pressestelle HZA Rosenheim

Dennoch gelangen durch internationale Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren einige Fahndungs­erfolge, wie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung informiert. So wurden im September 2021 bei einer gemeinsamen Inspektionswoche in 16 Ländern Flaschen mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) im geschätzten Wert von mehr als zehn Millionen Euro be­schlagnahmt und sieben Personen festgenommen. Im vergangenen Herbst haben niederländische Behörden im Hafen von Rotterdam vier Container mit illegal eingeführten F-Gas-Flaschen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro abgefangen. Im Februar dieses Jahres entdeckten Zöllner in Bad Reichenhall in einem Sattelschlepper aus der Türkei 176 Flaschen mit 1,7 Tonnen klimaschäd­lichen Kühlgasen.

In Deutschland treibt vor allem das Land Hessen den Kampf gegen den illegalen Handel mit Kältemitteln voran. Ein Gesetz, das seit 2021 effektive Kontrollen durch die Behörden ermöglicht, geht auf eine Initiative aus Wiesbaden im Bundesrat zurück. Wenig später wurde ein Kompetenzteam Klimagase eingerichtet, das im Regierungspräsidium Darmstadt an­gesiedelt ist. Dort kümmert sich nun ein fünfköpfiges Team um die Kon­trolle des F-Gase-Handels in Hessen. Die Ermittler durchforsten zum Beispiel Online-Plattformen nach illegalen Angeboten. Aber sie hoffen auch auf Hinweise aus dem Handwerk.

Verdachtsfälle online melden

Über ein Onlineportal können Kältetechniker, SHK- oder Kfz-Betriebe anonym verdächtige Machenschaften melden – zum Beispiel, wenn ihnen häufig benutzte Kältemittel wie R32, R134a, R404a oder R410a zu auffällig niedrigen Preisen angeboten wurden. Wer persönlich mit dem Kompetenzteam Klimagase Kontakt aufnehmen möchte, kann sich auch direkt an die Kollegen wenden. Hinweise aus anderen Bundesländern werden an die dort zuständigen Behörden weitergeleitet.

Mitte Januar dieses Jahres wurde die Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV) novelliert. Seither können Verstöße gegen die F-Gase-Verordnung nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern auch als Straftat geahndet werden. Für besonders schwere oder gewerbsmäßige Verstöße stehen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren im Raum. Damit wurde der Strafrahmen im Vergleich zur alten Rechtslage erheblich ausgeweitet und an die Empfehlungen des Bundesrats sowie der Fachverbände angepasst. Von Kavaliers­delikten kann also keine Rede mehr sein.

Link zum anonymen Hinweisportal:
https://t1p.de/f-gase
Kontakt zum Kompetenzteam Klimagase:
Tel. 069/27145950, E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de