Klimaschädliche Kältemittel sollen über ein Quotensystem schrittweise vom Markt verschwinden. Das ruft die organisierte Kriminalität auf den Plan, die im Handel mit verbotenen Klimagasen ein lukratives Geschäftsfeld sieht. Wie die F-Gase-Verordnung den Schwarzmarkt anheizt.

Mit der F-Gase-Verordnung will die EU der Klimaerwärmung entgegenwirken. Durch Verbote und die schrittweise Reduzierung von Handelsmengen für fluorierte Kältemittel, sogenannter F-Gase, sollen deren Emissionen bis 2050 auf null sinken. Schon länger zeigt sich jedoch, dass die Verordnung auch den Schwarzmarkt anheizt.
Längst hat die organisierte Kriminalität den Handel mit illegal importierten F-Gasen als lukratives Geschäftsfeld erkannt, wie Jens Martin König kürzlich bei einem Online-Seminar der Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg darlegte. König ist beim hessischen Umweltministerium für Chemikalienrecht zuständig und möchte Kälteanlagenbauer für das Thema sensibilisieren. Er betont: "Illegal importierte Kältemittel zu kaufen, ist kein Kavaliersdelikt."
Allerdings gehe es nicht darum, Handwerker zu verfolgen oder bei ihrer Arbeit zu behindern. Vielmehr möchten die Behörden den Ermittlungsdruck auf die Hintermänner im illegalen Handel mit F-Gasen, die abseits der Quote in die EU eingeschleust werden, erhöhen. Und dabei hoffen sie auf die Unterstützung durch die Kältetechnikbranche.
Hohe Gewinne, geringes Risiko
Dass die organisierte Kriminalität den illegalen Handel mit Kältemitteln für sich entdeckt hat, liegt nahe: Die Gewinnmargen sind hoch, das Entdeckungsrisiko ist gering. Und die Strafen fallen verhältnismäßig milde aus. Für eine Einwegflasche, die in China für 20 bis 50 Euro hergestellt wird, könnten auf dem europäischen Schwarzmarkt zwischen 200 und 600 Euro erzielt werden, rechnete König vor und zog Parallelen zum Drogenschmuggel. Doch während Rauschgiftdelikte von der Polizei mit einem hohen Aufwand verfolgt und von der Justiz mit harten Strafen belegt werden, bleibt der illegale Handel mit klimaschädlichen F-Gasen meist unter dem Radar der Ermittlungsbehörden.
Erste Fahndungserfolge: Verbotene Kältemittel beschlagnahmt

Dennoch gelangen durch internationale Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren einige Fahndungserfolge, wie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung informiert. So wurden im September 2021 bei einer gemeinsamen Inspektionswoche in 16 Ländern Flaschen mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) im geschätzten Wert von mehr als zehn Millionen Euro beschlagnahmt und sieben Personen festgenommen. Im vergangenen Herbst haben niederländische Behörden im Hafen von Rotterdam vier Container mit illegal eingeführten F-Gas-Flaschen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro abgefangen. Im Februar dieses Jahres entdeckten Zöllner in Bad Reichenhall in einem Sattelschlepper aus der Türkei 176 Flaschen mit 1,7 Tonnen klimaschädlichen Kühlgasen.
In Deutschland treibt vor allem das Land Hessen den Kampf gegen den illegalen Handel mit Kältemitteln voran. Ein Gesetz, das seit 2021 effektive Kontrollen durch die Behörden ermöglicht, geht auf eine Initiative aus Wiesbaden im Bundesrat zurück. Wenig später wurde ein Kompetenzteam Klimagase eingerichtet, das im Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt ist. Dort kümmert sich nun ein fünfköpfiges Team um die Kontrolle des F-Gase-Handels in Hessen. Die Ermittler durchforsten zum Beispiel Online-Plattformen nach illegalen Angeboten. Aber sie hoffen auch auf Hinweise aus dem Handwerk.
Verdachtsfälle online melden
Über ein Onlineportal können Kältetechniker, SHK- oder Kfz-Betriebe anonym verdächtige Machenschaften melden – zum Beispiel, wenn ihnen häufig benutzte Kältemittel wie R32, R134a, R404a oder R410a zu auffällig niedrigen Preisen angeboten wurden. Wer persönlich mit dem Kompetenzteam Klimagase Kontakt aufnehmen möchte, kann sich auch direkt an die Kollegen wenden. Hinweise aus anderen Bundesländern werden an die dort zuständigen Behörden weitergeleitet.
Mitte Januar dieses Jahres wurde die Chemikaliensanktionsverordnung (ChemSanktionsV) novelliert. Seither können Verstöße gegen die F-Gase-Verordnung nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern auch als Straftat geahndet werden. Für besonders schwere oder gewerbsmäßige Verstöße stehen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren im Raum. Damit wurde der Strafrahmen im Vergleich zur alten Rechtslage erheblich ausgeweitet und an die Empfehlungen des Bundesrats sowie der Fachverbände angepasst. Von Kavaliersdelikten kann also keine Rede mehr sein.
Link zum anonymen Hinweisportal:
https://t1p.de/f-gase
Kontakt zum Kompetenzteam Klimagase:
Tel. 069/27145950, E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de