Tag gegen Lärm Noise-Cancelling-Kopfhörer nicht als Gehörschutz verwenden

Baustellen sind Lärm-Hotspots: Fast 5.000 Beschäftigte meldeten 2024 Gehörschäden. Warum Noise-Cancelling-Kopfhörer keinen Schutz bieten und welche Alternativen wirklich helfen.

Lärm ist nach wie vor die Berufskrankheit Nummer 1 auf dem Bau. - © Q STOCK - stock.adobe.com / mit KI generiert

Die Zahl der gemeldeten Gehörschäden durch Lärm im Baugewerbe steigt. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) warnt zudem davor, Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung (ANC) als Gehörschutz auf Baustellen zu verwenden. Diese seien dafür ungeeignet. Anlass der Mitteilung ist der "Tag gegen Lärm" am 30. April.

Fast 5.000 Verdachtsfälle

Lärmschwerhörigkeit war 2024 erneut die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen in der Bauwirtschaft und bei baunahen Dienstleistungen. Das teilt die BG BAU mit. Mit 4.917 gemeldeten Verdachtsfällen gab es einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2023: 4.581 Fälle). "Unser Ohr ist empfindlich gegen Lärm, daher ist ein extra Schutz nötig, denn Schäden am Gehör sind unumkehrbar", erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention bei der BG BAU. Neben Gehörschäden könne Lärm auch andere gesundheitliche Probleme wie Bluthochdruck, Stress und Schlafstörungen begünstigen und damit das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.

Falscher Schutz durch ANC-Technik

Die bei Musikkonsumenten verbreiteten Kopfhörer mit Active-Noise-Cancelling-Funktion (ANC) bieten laut BG BAU keinen ausreichenden Schutz auf Baustellen. Der Grund: Die ANC-Technologie filtere vor allem gleichmäßige, tieffrequente Störgeräusche heraus. Auf Baustellen treten jedoch häufig plötzliche, hochfrequente oder sehr laute Geräusche auf, etwa durch Hämmern, Sägen oder Bohren. Solche Geräuschspitzen könne die ANC-Technik nicht wirksam unterdrücken. Informationen zum geeigneten Gehörschutz für verschiedene Tätigkeiten stellt die BG BAU auf ihrer Website bereit.

Technische Lösungen haben Vorrang

Um Lärmschwerhörigkeit vorzubeugen, sollten laut BG BAU zunächst technische oder organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen der Einsatz leiserer Maschinen oder Arbeitsverfahren, wie zum Beispiel geräuschgeminderte Sägeblätter für Kreissägen. Auch kürzere Aufenthaltszeiten in Lärmbereichen können helfen.

Erst wenn solche Maßnahmen nicht ausreichen, kommt persönlicher Gehörschutz zum Einsatz. Ab einem durchschnittlichen Lärmpegel von 80 Dezibel am Tag müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Gehörschutz wie Stöpsel, Kapselgehörschützer oder maßgefertigte Otoplastiken zur Verfügung stellen. Eine Tragepflicht besteht ab 85 Dezibel. Die BG BAU weist darauf hin, dass nicht nur Personen, die direkt mit lauten Geräten arbeiten, geschützt werden müssen, sondern auch alle Beschäftigten, die sich in der Nähe der Lärmquelle aufhalten. Die Berufsgenossenschaft fördert die Anschaffung von Otoplastiken über Arbeitsschutzprämien.

Aktionstag für junge Beschäftigte

Um das Bewusstsein für Lärmschutz zu schärfen, veranstaltet die BG BAU rund um den "Tag gegen Lärm" Aktionstage in Ausbildungszentren der Bauwirtschaft. Zielgruppe sind vor allem junge Menschen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn. Der "Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day", der dieses Jahr unter dem Motto "Ruhe rockt!" steht, wird seit 1998 in Deutschland von der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) organisiert. Er soll über Lärm informieren und Wege zum Schutz des Gehörs aufzeigen. fre