"Remix"-Reels auf Instagram erzielen aktuell vielfach Millionenreichweiten – doch Vorsicht: Wer fremde Videos ohne Erlaubnis nutzt, riskiert rechtliche Folgen. Wie Handwerksbetriebe sicher remixen und eigene Clips schützen.

1,4 Millionen Mal wurde das Instagram-Reel des Malerbetriebs Schulte aus dem nordrhein-westfälischen Möhnesee gesehen – und das bei 1.100 Followern. Möglich machte das ein clever genutzter Instagram-Trend.
Der Trend folgt einem klaren Prinzip: Ein externes Video mit einer packenden Szene oder markanten Aussage bildet den Einstieg in das Reel. Der Hintergrund dafür ist die gesunkene Aufmerksamkeitsspanne der Social-Media-Nutzer – meist entscheiden sie innerhalb von drei Sekunden, ob sie ein Video weiterschauen oder weiterscrollen.
Anschließend wird mit einem flotten Spruch oder einer doppeldeutigen Bemerkung zum eigenen Video übergeleitet. Groß gemacht haben diesen Trend vor allem kleine Sportvereine und Dorfgemeinschaften – inzwischen greifen aber auch Unternehmen darauf zurück, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und für sich zu werben.
Einstieg sorgt für Aufmerksamkeit
Das Reel des Malerbetriebs ist ein "Remix" eines Videos der Nutzerin "loovara_official". Darin sagt sie direkt in die Kamera: "Eine von sechs Frauen hatte noch nie einen Höhepunkt." Es folgt ein schneller Schnitt zu einem Maler auf einem Gerüst, der kontert: "Die anderen fünf kennen mich – aber das ist ein anderes Thema. Wir überzeugen mit exzellenter Qualität, hervorragender Arbeit und echter Professionalität. Überzeugen Sie sich doch selbst."
Die provokante Aussage sorgt für Aufsehen – doch genau das scheint auf Instagram gut anzukommen. Die Kommentare fallen überwiegend positiv aus: "Das Marketing braucht eine Gehaltserhöhung", Ich fang bei euch an nur wegen dem Spot" oder "Ich bin Malerin und feier diese Werbung".
Instagram: Darf ich fremde Videos posten?
Doch darf man fremde Videos überhaupt für gewerblich genutzte Instagram-Kanäle verwenden? "Die Remix-Funktion auf Instagram ist bei öffentlichen Konten standardmäßig eingeschaltet", erklärt der Medienfachanwalt Christian Solmecke. Das bedeute, so der Jurist, dass sich die Urheber mit der Bearbeitung und Weiterverwendung ihrer Inhalte innerhalb von Instagram grundsätzlich einverstanden erklärten.
Für Handwerksbetriebe heißt das: Solange die Remix-Funktion nicht deaktiviert wurde, dürfen sie Inhalte öffentlicher Konten gemäß den Instagram-Nutzungsbedingungen verwenden. Ob diese Voreinstellung rechtlich zulässig ist, sei bislang jedoch nicht gerichtlich entschieden worden. "Es ist aber angesichts des grundsätzlich aktiven Einwilligungsbedürfnisses durchaus fraglich", so Solmecke. Wichtig zu wissen: Eine Einwilligung für die Nutzung auf anderen Plattformen wie YouTube oder TikTok geben Nutzer damit aber nicht.
Instagram: So können Sie ein Reel remixen
- Öffnen Sie das gewünschte Reel.
Tippen Sie auf die drei Punkte, die sich oben oder unten rechts am Video befinden. - Wählen Sie eine Funktion aus.
Es erscheint ein Menü mit den Optionen "Remixen" und "Sequenz erstellen". Um aktuelle Trends optimal umzusetzen, empfiehlt sich die Funktion "Sequenz erstellen". Falls diese Optionen nicht sichtbar sind, hat der Urheber die Remix-Funktion für dieses Video deaktiviert. - Schneiden Sie das Original-Reel.
Legen Sie fest, welchen Ausschnitt des Originalvideos Sie verwenden möchten, und schneiden Sie ihn entsprechend zu. - Fügen Sie Ihr eigenes Video hinzu.
Wählen Sie ein passendes Video aus Ihrer Galerie aus und fügen Sie es zum Remix hinzu.
Instagram: So verweigern Sie den Remix Ihres Reels
- Öffnen Sie Ihr Profil.
Tippen Sie oben rechts auf die drei Querbalken, um das Menü zu öffnen. - Rufen Sie die Einstellungen auf.
Suchen Sie in den Einstellungen nach dem Bereich "Teilen und wiederverwenden". - Passen Sie die Remix-Einstellungen an.
Unter dem Punkt "Erlaube Personen, mit deinem Inhalt eigene Inhalte zu erstellen und diese wiederzuverwenden" finden Sie zwei Schaltflächen:
– Beiträge (für Fotos)
– Reels (für Videos) - Deaktivieren Sie die gewünschten Optionen, um die Wiederverwendung Ihrer Inhalte zu verhindern.
Wie verhält es sich rechtlich, wenn die Download-Funktion aktiviert ist?
Hat ein Content-Creator sein Video zum Download freigegeben, stellt sich die Frage: Darf ein Remix oder ein Ausschnitt daraus auch auf anderen Social-Media-Plattformen verwendet werden? Medienanwalt Christian Solmecke stellt klar: "Die Download-Erlaubnis ist bei öffentlichen Konten ebenfalls voreingestellt. Sie erlaubt es Nutzern, Reels von öffentlichen Konten herunterzuladen – aber nicht, diese für kommerzielle Zwecke zu nutzen." Eine Veröffentlichung des Materials, insbesondere im Rahmen von Werbung oder auf anderen Plattformen außerhalb Instagrams, erfordert in jedem Fall eine gesonderte und ausdrückliche Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers.
Remix-Funktion deaktiviert: Gibt es trotzdem eine Möglichkeit?
Das perfekte Video entdeckt – doch die Remix-Funktion wurde vom Urheber deaktiviert? Auch in diesem Fall ist eine Nutzung möglich, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke: "Wer die Remix-Funktion ausgeschaltet hat, der kann natürlich dennoch eine Einwilligung mündlich, elektronisch oder auch schriftlich geben." Selbst eine Zustimmung per Instagram-Direktnachricht sei rechtlich zulässig, solange sie klar und eindeutig formuliert ist. Dabei sollte genau festgehalten werden, welche Inhalte auf welche Weise, wo und zu welchem Zweck verwendet werden dürfen. Ein praktischer Hinweis von Solmecke: "Eine gesonderte E-Mail oder ein Screenshot der Nachricht kann dabei helfen, die Zustimmung später nachzuweisen." Denn: Direktnachrichten bei Instagram lassen sich nachträglich löschen.
Insta-Reel: Wann kann ich mich auf das Zitatrecht berufen?

Unabhängig von einer Einwilligung kann in bestimmten Fällen auch das Zitatrecht greifen. Doch dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, betont Medienrechtsanwalt Christian Solmecke: "Wichtig ist zunächst, dass das zitierte Video bereits öffentlich zugänglich gemacht wurde – also bereits irgendwo veröffentlicht wurde. Nur dann darf es im Rahmen des Zitatrechts verwendet werden." Zudem muss das fremde Video in ein eigenes, urheberrechtlich geschütztes Werk eingebettet sein – in diesem Fall also in ein selbst erstelltes Video. Entscheidend ist auch, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Material stattfindet.
"Es reicht nicht, das Video einfach nur einzublenden oder zu übernehmen", stellt Solmecke klar. Laut Rechtsprechung, etwa des OLG Köln, muss eine "innere Verbindung mit den eigenen Gedanken" erkennbar sein. "Das heißt, das Zitat muss zur eigenen Aussage beitragen." Darüber hinaus sei laut Solmecke gesetzlich vorgeschrieben, dass der Umfang des Zitats durch den besonderen Zweck gerechtfertigt sein muss. Es dürfe also nur so viel übernommen werden, wie tatsächlich notwendig ist. Zwar gebe es hier einen gewissen Spielraum, doch grundsätzlich sollte das fremde Material nur einen kleinen Teil des eigenen Werks ausmachen – und weder bearbeitet noch verfälscht werden.
Wird das Video dann noch korrekt als Quelle genannt – etwa durch einen Hinweis in der Beschreibung wie "Quelle: [Name/Link]" – sei die Nutzung nach dem Zitatrecht laut Solmecke in der Regel zulässig.
Der Anwalt hat auch ein fiktives Beispiel dafür: "Eine Journalistin veröffentlicht ein Video, in dem sie eine politische Rede analysiert. Sie zeigt kurze Ausschnitte aus dem Originalvideo und setzt sich kritisch mit den Aussagen auseinander. Dabei nennt sie den Redner und die Quelle. Da der Ausschnitt zur Veranschaulichung ihrer Analyse dient, könnte dies ein zulässiges Zitat sein. Entscheidend ist immer, dass der fremde Inhalt als 'Beleg' dient und im Dienst der eigenen Aussage steht."
Welche Risiken bestehen bei einer Urheberrechtsverletzung?
Bei Urheberrechtsverletzungen drohen laut Solmecke ernsthafte rechtliche Konsequenzen: "Häufig erhalten Betroffene zunächst eine Abmahnung, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einer Schadensersatzforderung." Wer nicht auf eine solche Abmahnung reagiert, muss mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen – darunter gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten. "Es kann auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen", sagt der Anwalt: "Dann erlässt das Gericht, oft ohne mündliche Verhandlung, Anordnungen, um weiteren Schaden abzuwenden."
Darüber hinaus enthält das Urheberrechtsgesetz auch eine Strafvorschrift: Urheberrechtsverletzungen können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden.
Fazit
Festzuhalten bleibt: Ist die Remix-Funktion deaktiviert, dürfen fremde Inhalte nur dann verwendet werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers vorliegt oder die Voraussetzungen des Zitatrechts erfüllt sind. Empfehlenswert ist zudem, die "Sequenz erstellen"-Funktion auf Instagram zu nutzen – sie sorgt für eine rechtlich saubere Einbindung, da so auch der ursprüngliche Urheber transparent und nachvollziehbar genannt und verlinkt ist.

