Neue Förderrunde der EU Marken- und Designschutz: KMU bekommen Fördergutscheine

Eine eigene Marke anzumelden oder ein Design schützen zu lassen, hat Vorteile und bringt gleichzeitig Bürokratie und Kosten mit sich. Unterstützung bietet die EU in Form von Fördergutscheinen, die KMU helfen sollen, die Gebühren zu stemmen. Die neue Förderrunde ist gestartet.

EU fördert Markenanmeldungen
Die EU fördert Markenanmeldungen von kleineren und mittelständischen Unternehmen. - © REDPIXEL - stock.adobe.com

Wer ein besonderes Produkt entwirft, eine Marke schafft oder ein ganz individuelles Design gestaltet, möchte dieses oftmals gerne schützen lassen. Aufwand und Gebühren für gewerbliche Schutzrechte halten jedoch so manches kleine Unternehmen von einer Beantragung ab. Dabei sind es oftmals die kleinen Firmen und auch Freiberufler und Selbstständige, die eine besondere Innovationstätigkeit an den Tag legen und mit kreativen Ideen Neues schaffen. Damit sie ihr "geistiges Eigentum" besser schützen können, hat die EU-Kommission zusammen mit dem EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) eine neue Förderrunde des Programms "Ideas Powered for Business SME Fund" gestartet.

Fördergutscheine, um die amtlichen Gebühren zu stemmen

Im Rahmen dieses Programms, des sogenannten KMU-Fonds, vergibt das EUIPO Förderzuschüsse, die darauf abzielen, kleine und mittelständische Betriebe dabei zu unterstützen, die amtlichen Gebühren für die Anmeldung von Marken und Designs stemmen zu können. Diese übernimmt sie bis zu 75 Prozent, sodass ein maximaler Zuschuss von 700 Euro möglich sind.

Die neue Förderrunde bzw. die Beantragungsphase für die Zuschüsse, die in Form von verschiedenen Gutscheinen ausgezahlt werden, ist am 3. Februar 2025 gestartet. Zwar läuft sie prinzipiell bis zum Ende des Jahres. Falls der Fördertopf jedoch vorher leer ist, wird der KMU-Fonds früher geschlossen. Darauf weist der Fachanwalt Christian Solmecke hin, der in seiner Kanzlei für Marken- und Designrecht Unternehmen bei der Beantragung der Förderung berät und unterstützt.

Fördergutscheine für KMU und Selbstständige

Der Erfahrung von Christian Solmecke zufolge haben seit Einführung des KMU-Fonds im Jahr 2021 zahlreiche Unternehmen ihre Rechte sichern lassen und davon profitiert. Mehr als 72.000 KMU wurden seither finanziell unterstützt. "Alle KMU mit Sitz in der Europäischen Union können die Förderung beantragen", erklärt dazu der Fachanwalt. Dazu gehören Unternehmen aus allen Branchen, einschließlich Start-ups und Selbstständige bzw. Freiberufler.

Die Förderung ist dabei thematisch in verschiedene Gutscheine aufgeteilt. Die Gutscheine 1 und 2 decken einen sogenannten IP-Scan sowie Marken- und Designanmeldungen ab. Die Gutscheine 3 und 4 fördern den Schutz von Patenten und Pflanzensorten. Christian Solmecke geht davon aus, dass der Fördertopf 2025 wieder ähnlich gefüllt sein wird wie im Vorjahr: 2024 umfasste er insgesamt ein Budget von 18,25 Millionen Euro für die Gutscheine 1 und 2 und 1,15 Millionen Euro für die Gutscheine 3 und 4.

Diese Gebühren fallen an und werden finanziell gefördert

Dem Fachanwalt zufolge betreffen die Förderzuschüsse für Marken- und Designanmeldungen die amtlichen Gebühren für die Anmeldung von Marken und Designs in Deutschland, in der EU sowie außerhalb der EU. Dies umfasse neben der Anmeldegebühr bzw. Grundgebühr die Klassengebühren sowie Gebühren für die Prüfung, Eintragung und Bekanntmachung beim jeweiligen Markenamt. "Eine Förderung umfasst 75 Prozent der Amtsgebühren auf nationaler und EU-Ebene sowie 50 Prozent der Amtsgebühren für Anmeldungen außerhalb der EU", erklärt er. Das seien maximal 700 Euro.

Die Abwicklung und die Auszahlung der Förderzuschüsse erfolgen direkt durch das EUIPO. Dieses informiert unter euipo.europa.eu über das Verfahren, wie man die Fördergutscheine bekommen kann und die Grundsätze des KMU-Fonds 2025. jtw