Fahrtkosten-Beteiligung Mobilitätsbudget als Mitarbeiter-Extra: Was steuerlich wichtig ist

Weil Dienstwagen meist teuer in der Anschaffung und Wartung sind, ist das Mobilitätsbudget eine interessante Alternative. Welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben, sich an den Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter zu deren Arbeitsplatz zu beteiligen.

Die steuerfreie Gewährung eines Mobilitätsbudgets hat eine Kehrseite: Die Höhe der Zahlungen muss in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden und kürzt so die Werbungskosten für die Entfernungspauschale. - © bbsferrari - stock.adobe.com

Was versteht man unter Mobilitätsbudget?

Vom Mobilitätsbudget spricht man, wenn ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter Geld zur Verfügung stellt, um sich an den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (erste Tätigkeitsstätte) zu beteiligen. Das Mobilitätsbudget ist eine besonders interessante Alternative zum Dienstwagen, der meist teuer in der Anschaffung und Wartung ist.

Geplantes Mobilitätsbudget gekippt

Wer sich den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 anschaut, wird dort auch auf den Begriff Mobilitätsbudget stoßen. Geplant war, dass ein Arbeitgeber jedem Mitarbeiter pro Jahr bis zu 2.400 Euro Mobilitätsbudget zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zuschießen kann. Die Steuer dafür hätte der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent übernehmen können. Doch die Betonung liegt hier auf den Wörtchen "war" und "hätte". Denn im Finanzausschuss des Bundestages wurde diese arbeitnehmerfreundliche Regelung leider gekippt.

Ticket für öffentliche Verkehrsmittel

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten natürlich auch ohne diese geplante Neuregelung ein Mobilitätsbudget für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten für Tickets sogar nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Wichtigste Voraussetzungen: Dieser Vorteil muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Das bedeutet: Das bisherige Bruttogehalt muss gleich hoch bleiben. Es muss sich dabei zudem um Fahrten im öffentlichen Linienverkehr beziehungsweise Nahverkehr handeln. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern die Tickets kaufen und überlassen oder er beteiligt sich an den Kosten, die dem Mitarbeiter für seine Bus-, Bahn- oder Zugtickets anfallen.

Deutschlandticket ebenfalls steuerfrei

Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz greift übrigens auch, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Deutschland-Ticket zum Preis von derzeit 49 Euro pro Monat spendiert oder die Kosten dafür erstattet. Denn das Deutschland-Ticket berechtigt nur zu Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

Wermutstropfen: Kürzung der Entfernungspauschale

Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreie Gewährung eines Mobilitätsbudgets hat leider auch eine Kehrseite. Denn der Arbeitgeber muss die Höhe der steuerfreien Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen, die er jedem Arbeitnehmer nach Ablauf eines Kalenderjahrs aushändigt und dem Finanzamt elektronisch übermittelt. Das Finanzamt kürzt aufgrund der Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung die Werbungskosten für die Entfernungspauschale, die der Mitarbeiter in seiner Einkommensteuererklärung beantragt.

Sachbezug beim Mobilitätsbudget

Sollen einem Beschäftigten mehr Freiheiten beim Verkehrsmittel eingeräumt werden, das er mit dem Mobilitätsbudget nutzt, kann ihm auch ein monatlicher Sachbezug von bis zu 50 Euro zugewandt werden. Dann kann er Sharing-Dienste für Auto, Fahrrad oder E-Scooter nutzen. In der Regel sucht sich der Arbeitgeber hier Firmen, die sich auf die Gewährung von Mobilitätsbudgets spezialisiert haben, und bietet seinen Beschäftigten Bezahlkarten an, die jeden Monat einen Sachbezug von bis zu 50 Euro ermöglichen (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Az. IV C 5 – S 2334/­19/­10007:007).

Fahrten mit dem Pkw sind begünstigt

Der Arbeitgeber kann sich übrigens auch an den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit dem Privat-Pkw beteiligen. Übernimmt er die Kosten, die der Mitarbeiter als Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale steuerlich absetzen darf, kann er diesen Zuschuss pauschal mit 15 Prozent besteuern. Der Fahrtkostenzuschuss kommt so beim Mitarbeiter 1:1 an, der Arbeitgeber übernimmt die Steuer und kann sie als Betriebsausgabe abziehen.

Hilfe des Steuerberaters zu empfehlen

Um bei künftigen Lohnsteuerprüfungen auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Arbeitgeber bei erstmaliger Gewährung eines Mobilitätsbudgets ihren Steuerberater kontaktieren und ihn überprüfen zu lassen, ob steuerlich alles richtig läuft. Alternativ kann auch beim Finanzamt um Überprüfung gebeten werden, indem der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG stellt. Dieser Service des Finanzamts ist kostenlos und schafft steuerlich Rechtssicherheit.