Nachfolge Unternehmenskauf: Lücke im Gesetz schließen

In Deutschland gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zu Unternehmenskäufen. Um diese Lücke zu schließen, plant eine Arbeitsgruppe der Justizminister der Länder die Kodifizierung von Unternehmenskäufen. Doch bringt das kleinen und mittleren Unternehmen mehr Rechtssicherheit?

Die Kodifizierung von Unternehmenskäufen soll kleinen und mittleren Unternehmen mehr Rechtssicherheit geben. Ohne rechtlichen Beistand wird eine Nachfolge aber wohl trotzdem nicht funktionieren. - © fizkes - stock.adobe.com

Unternehmenskäufe sind in Deutschland gesetzlich nicht speziell geregelt. Es findet sich dazu nichts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – von allgemeinen Regelungen zur Gewährleistung bei Sach- und Rechtsmängeln einmal abgesehen, die aber nicht auf Unternehmenskäufe zugeschnitten sind. "Besonderheiten der Transaktionsstruktur, Branche und der Zielgesellschaft werden dadurch nicht berücksichtigt", sagt Charlotte Kulenkampff, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars.

Lückenhafte Regelung

Hoher Aufwand, Zeit und Kosten auch für kleine Handwerksunternehmen. "Weil Unternehmenskäufe im Gesetz nicht speziell geregelt sind und dazu wenig in der Rechtsprechung zu finden ist, stellen sich natürlich Fragen. So besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit", so die Rechtsanwältin.

Beispielsweise, ob ein Asset Deal, also ein Vertrag, mit dem Vermögensgegenstände übertragen werden, unter § 311b BGB fällt und immer eine notarielle Beurkundung benötigt wird. Ähnliche Fragen stellen sich zur Mängelgewährleistung, zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Da darüber hinaus, in Deutschland sehr viele Unternehmenskäufe und -verkäufe, Übernahmen und Nachfolgen bevorstehen – das Institut für Mittelstandsforschung Bonn geht im Zeitraum 2022 bis 2026 von etwa 190.000 Übergaben aus – haben die Justizminister der Länder den fehlenden gesetzlichen Rahmen für Unternehmenskäufe als Manko für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland ausgemacht. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich daher aktuell mit der Kodifizierung von Unternehmenskäufen. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Bemühungen in einen Gesetzentwurf münden.

Was bedeutet Kodifizierung

Kodifizierung bedeutet in diesem Zusammenhang, "dass gesetzliche Regelungen speziell zum Unternehmenskauf getroffen und ins BGB aufgenommen werden", erläutert Charlotte Kulenkampff. Lücken im Gesetz sollen damit geschlossen werden, Transaktionskosten gesenkt und umfangreiche Verhandlungen und komplexe Verträge vermieden werden.

"Ob sich das in der Praxis umsetzen lässt, bleibt abzuwarten", gibt die Rechtsanwältin zu bedenken. Es gebe meist ergänzende oder branchenspezifische Regelungen, arbeitsrechtliche Garantien und regulatorische Anforderungen, Besonderheiten des Unternehmens oder der Transaktionsstruktur, die beachtet werden müssen, aber auch Flexibilität in der Vertragsgestaltung bedeuten. "Maßgeschneiderte Verträge machen ja auch Sinn und ich bezweifle, ob ein Gesetz das alles abbildet."

Auch mit gesetzlichem Rahmen für Unternehmenskäufe werde eine Betriebsnachfolge sicherlich nicht komplett ohne Anwalt oder Notar durchgeführt werden können. Verträge müssen weiterhin aufgesetzt und Beurkundungen vorgenommen werden. "Bei der Nachfolge in einer kleinen Schreinerei sind Verträge zwar nicht annähernd so komplex wie bei der Fusion zweier Großkonzerne, aber auch da gibt es Punkte und Risiken, die interessengerecht geregelt werden müssen", sagt Charlotte Kulenkampff. Nur weil ein Unternehmen kleiner ist, seien die Risiken nicht unbedingt geringer.

Verträge einfacher gestalten

Ziel der Initiative zur Kodifizierung ist jedoch, grundsätzlich mehr Rechtssicherheit bei Unternehmenskäufen in Deutschland zu schaffen und speziell für kleine und mittlere Unternehmen die Nachfolge zu erleichtern, "indem Verträge einfacher gestaltet werden können, weil man darin ergänzend auf ein Gesetz verweisen kann".

Handwerksunternehmern, die sich derzeit im Nachfolgeprozess befinden, rät die Rechtsanwältin: "Setzen Sie Ihr Vorhaben weiter um wie bisher, warten Sie nicht auf ein Gesetz." Denn auch ein Gesetz wird den Beistand eines Rechtsanwalts beim Unternehmensverkauf nicht entbehrlich machen.