Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie Recyclingbaustoffe noch immer Mangelware auf dem Bau

Die Bundesregierung arbeitet an einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Es geht um zirkuläre Wirtschaftsabläufe, die Wiederverwendung von Rohstoffen und eine Ressourcenschonung. Vergessen werden dabei noch immer die Recyclingbaustoffe. Sie könnten viel mehr zum Einsatz kommen, wenn sie nicht mehr offiziell als Abfall eingestuft wären.

Recyclingbaustoffe
Recyclingbaustoffe könnten im Straßenbau gut eingesetzt werden. Oftmals schrecken öffentliche Auftraggeber aber ab, da sie offiziell Abfall verbauen. - © Anoo - stock.adobe.com

Fast ein Jahr ist es her, dass die Mantelverordnung in Kraft getreten ist. Sie fasst verschiedene Verordnungen wie die für den Gewerbeabfall, aber auch die für Ersatzbaustoffe und sogenannte Altlasten zusammen und soll seit dem 1. August 2023 dafür sorgen, dass bundeseinheitlich die gleichen Vorgaben gelten und diese auch mit Blick auf die verschiedenen Regelwerke umgesetzt werden. Für die Bauwirtschaft war schon zum Inkrafttreten vor allem die Ersatzbaustoffverordnung das zentrale Thema, das es weiter zu bearbeiten gelte.

Denn noch immer sind Ersatz- bzw. Recyclingbaustoffe auf dem Bau Mangelware. Materialien, die bereits einmal verbaut waren, nach Sanierungen oder durch Abbrucharbeiten aber aufbereitet und weiter genutzt werden könnten, landen dennoch auf Deponien. Das liegt nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) einerseits am großen bürokratischen Aufwand, den das Recycling mit sich bringt. Andererseits verhindert der Abfallstatus der Recyclingbaustoffe, dass Bauherren – ob öffentlich oder privat – wirkliches Interesse an der Nutzung entwickeln.

Recyclingbaustoffe brauchen klare Abfallende-Regelung

Recyclingbaustoffe behalten nämlich auch nach einer Beprobung auf Schadstoffe und Wiederaufbereitung den Status "Abfall". Und das schreckt ab. Der ZDB hatte bereits während der Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung darauf gedrängt, dieses Manko zu beheben. Das Ziel: Recyclingbaustoffe sollen mehr in der Praxis ankommen. Das vermeidet Abfall und schont Ressourcen. Wenn sie qualitativ gleichrangig eingestuft sind – was nach Angaben des ZDB in vielen Produktkategorien der Fall ist – würden sie auch in öffentlichen Ausschreibungen viel häufiger eine Chance bekommen. "Die Einführung einer klaren Abfallende-Regelung wäre daher ein zentraler Schritt", erklärt Katrin Mees, Abteilungsleiterin Nachhaltiges Bauen und Umwelt beim ZDB.

Aktuell sieht der Verband eine neue Chance, dass Recyclingbaustoffe – zumindest in einigen Bereichen – den "Abfall"-Status verlieren und einen normalen Produktstatus bekommen könnten. Die Bundesregierung bzw. das Bundesumweltministerium arbeitet gerade an einer neuen Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) und diese könnte das Thema aufgreifen. Katrin Mees erklärt, dass in den derzeitigen Entwürfen für die NKWS der Hinweis und Wille, das Abfallende für Ersatzbaustoffe zu definieren, enthalten sei – allerdings bisher nur für sechs Materialklassen der Ersatzbaustoffverordnung (EVB). Die EBV definiert allerdings 35 Materialklassen – alle nach demselben Prinzip. "Für alle anderen 29 Materialklassen wird es dementsprechend keinen Absatzmarkt geben, da kein Auftraggeber die Verantwortung für den Einbau von Abfall übernehmen will", kritisiert die Bauexpertin.

Recyclingbaustoffe: Rückbaumaterial effizienter nutzen

Sie weist darauf hin, dass ohne eine Erweiterung auf alle Materialklassen weiterhin große Abfallströme am Bau in Richtung Deponien wandern. Dabei seien diese Materialien für viele Einbauweisen geeignet, unbedenklich für Mensch und Umwelt und beispielsweise für den Einbau in den dringend benötigten Infrastrukturmaßnahmen verwendbar. Gerade im Straßenbau könnte man – etwa für den Unterbau – mineralische Baustoffe, die bereits einmal genutzt wurden, nochmals einsetzen. Da nur ca. 13 Prozent des jährlichen Bedarfs an Gesteinskörnungen, für das Bauwesen aus dem Rückbau von Gebäuden und der Infrastruktur gedeckt werden kann und zusätzlich die strengeren Materialwerte der EBV einen weiteren Teil hiervon auf die Deponie lenkt, sei es umso wichtiger, das vorhandene Rückbaumaterial so effizient und sicher wie möglich zu nutzen.

Bis in die ersten Julitage hinein konnten die Verbände Stellungnahmen zur NKWS abgeben. Derzeit wertet das BMU diese aus. Geplant ist, dass das Bundeskabinett die Kreislaufwirtschaftsstrategie noch in diesem Jahr verabschieden kann. Die Bauwirtschaft hofft, dass die Pläne zum Abfallende bzw. dem Produktstatus der Recyclingbaustoffe nochmals überarbeitet bzw. ausgeweitet werden – und dass die Regelungen dann besser in der Praxis ankommen als die der Mantelverordnung.

Noch immer rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit Ersatzbaustoffen

Nach einem Jahr des Inkrafttretens stößt die Verordnung nach Angaben des ZDB trotz ihrer bundeseinheitlichen Zielsetzung in der Praxis auf erhebliche Kritik. "Die Bau- und Entsorgungswirtschaft bemängelt, dass die EBV in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt wird. Diese Unterschiede führen zu rechtlichen Unsicherheiten und einem regulatorischen Flickenteppich", berichtet Katrin Mees. Ein weiteres Problem sei, dass ein "neues Bürokratiemonster" entstanden sei, da die neuen Anforderungen an Probenahme und Analyse von Materialien sehr aufwendig, zeitintensiv und teuer seien. Jeder einzelne Schritt müsse zudem dokumentiert und die Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt werden.