Immer mehr Angestellte wünschen sich eine längere berufliche Auszeit: das sogenannte Sabbatical. Aber was genau ist das eigentlich? Wie steht es um das Gehalt im Sabbatjahr? Braucht man eine Krankenversicherung im Sabbatical? Was muss arbeitsrechtlich geregelt werden? Und: Ist das auch was für Handwerker? Antworten auf wichtige Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Eine längere berufliche Auszeit nehmen, dafür aber den Job nicht kündigen? Das geht, wenn Arbeitnehmer sich für ein Sabbatical bzw. Sabbatjahr entscheiden. Seinen Ursprung soll es in den USA haben, in den letzten Jahren wird es aber auch in Europa und in Deutschland immer beliebter.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die berufliche Freistellung gibt es in Deutschland zwar nicht. Für bestimmte Berufsgruppen aber machen es Gesetze und Tarifverträge einfacher, ein Sabbatjahr zu nehmen. Und auch in der freien Wirtschaft kann das Sabbatical eine attraktive Möglichkeit sein – nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber. Beide Seiten sollten sich zuvor jedoch intensive Gedanken dazu machen. Denn ist der Arbeitnehmer erst einmal freigestellt, steht seine Arbeitskraft dem Betrieb längere Zeit nicht zur Verfügung. Was also sind die Vor- und Nachteile für beide Seiten, was sind die Voraussetzungen und mit welchen Umstrukturierungen und Kosten für ein Sabbatjahr sind zu rechnen?
Wichtige Fragen rund ums Sabbatjahr
Was ist ein Sabbatical? Wer darf ein Sabbatjahr machen und wie oft? Wer zahlt das Sabbatical? Und ist ein Sabbatjahr auch etwas für Handwerker und Selbstständige? Was grundsätzlich gilt und weitere wichtige Fragen rund um das Thema im Überblick:
- Was ist ein Sabbatjahr?
- Warum heißt es Sabbatjahr?
- Welche Vorteile hat ein Sabbatjahr?
- Welche Nachteile hat ein Sabbatical?
- Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical?
- Dürfen Handwerker ein Sabbatjahr nehmen?
- Können Selbstständige ein Sabbatical machen?
- Wie lange darf ein Sabbatjahr dauern?
- Wie oft darf man ein Sabbatjahr nehmen?
- Welche Modelle für ein Sabbatjahr gibt es?
- Welche Regeln sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer zum Sabbatical treffen?
- Wer bestimmt die Vertretung im Betrieb?
- Muss der Arbeitnehmer während der beruflichen Auszeit erreichbar sein?
- Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub und Weihnachtsgeld im Sabbatjahr?
- Kann der Mitarbeiter während des Sabbatjahres gekündigt werden?
- Was passiert bei einer Krankheit?
- Hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf seinen alten Arbeitsplatz?
- Welche Versicherungen sind im Sabbatical wichtig? Was ist bei der Rente zu beachten?
- Mit welchen Kosten muss man für ein Sabbatical rechnen?
- Wie sollte das Sabbatical im Lebenslauf dargestellt werden?
1. Was ist ein Sabbatjahr?
Bei einem Sabbatical (hebräisch: schabbat, deutsch: ausruhen) bzw. einem Sabbatjahr handelt es sich um eine längere berufliche Auszeit. Obwohl es Sabbatjahr heißt, muss die berufliche Freistellung nicht ein Jahr umfassen. Ein Sabbatical kann ein paar Wochen andauern oder sogar länger als ein Jahr. Die genaue Dauer wird zumeist individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart. Das Sabbatjahr wird zum Beispiel auch als Gap Year oder – im Studienkontext – als Freisemester bezeichnet. Wichtig zu wissen: In der Zeit des Sabbaticals steht der Arbeitnehmer seinem Unternehmen nicht zur Verfügung. Der Beschäftigte hat aber das Recht, nach seiner Auszeit wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
2. Warum heißt es Sabbatjahr?
Der Begriff Sabbatical stammt aus den USA. Ursprünglich soll er sich vom hebräischen Wort "šabat" ableiten, deutsch: Sabbat. Ins Deutsche übersetzt bedeutet der Begriff "mit etwas aufhören, innehalten". Im Judentum ist der Sabbat der wöchentliche Ruhetag und ein wichtiger Feiertag. Es gibt auch die Erklärung, dass der Begriff vom hebräischen Wort "šeba" (deutsch: sieben) abstammen soll. In der Tora heißt es, das siebte Jahr ist die Zeit, in der die Arbeit liegenbleiben soll.
3. Welche Vorteile hat ein Sabbatjahr?
Vielen Arbeitnehmern reichen das Wochenende oder die Urlaubstage nicht aus, um sich vollständig von der Arbeit zu erholen. Das bestätigt auch eine Studie des Berufsnetzwerkes Xing unter fast 1.500 deutschen Arbeitnehmern aus dem Jahr 2017. Demnach beschäftigt sich rund ein Drittel der Befragten aktiv mit dem Thema Auszeit.
Doch welche Vorteile sehen die Beschäftigten in einem Sabbatjahr?
- Die geistige und körperliche Erholung steht für rund 56 Prozent der Befragten an erster Stelle.
- 42 Prozent wollen die Zeit nutzen, um in ferne Länder zu verreisen.
- Aber auch berufliche Themen spielen laut Umfrage eine Rolle: rund 27 Prozent wollen sich im Sabbatical aus- und weiterbilden.
- Auch aus der Not heraus entsteht der Wunsch nach einer längeren Auszeit. Rund zwölf Prozent würden das Sabbatical für die Pflege der Angehörigen aufwenden.
- Weitere Vorteile des Sabbatjahres für Arbeitnehmer können sein: mehr Zeit für die Familie oder Zeit für soziales Engagement.
- Manchen nutzen die Pause auch einfach dafür, wieder Motivation für den Beruf zu gewinnen, frische Ideen zu entwickeln oder neue Erfahrungen zu machen, die auch für den Job nützlich sind.
Von vielen dieser Vorteile profitiert selbstverständlich auch der Arbeitgeber. Doch es gibt auch andere Gründe, weshalb sich für ihn das Angebot an seine Mitarbeiter lohnt:
- Die Freistellung der Arbeitnehmer kann ihn zum Beispiel finanziell entlasten, wenn es Zeiten gibt, in denen die Auftragslage nicht so gut ist.
- Auch im Kampf um Fachkräfte ist das Sabbatical ein attraktives Mittel, um als Arbeitgeber herauszustechen. Durch das Angebot können neue Mitarbeiter angelockt oder Angestellte dauerhaft ans Unternehmen gebunden werden.
4. Welche Nachteile hat ein Sabbatical?
Wer sich für eine berufliche Auszeit entscheidet, sollte aber auch mögliche Nachteile im Blick behalten:
- Wer ein Sabbatjahr in Anspruch nimmt, muss in der Regel mit keinem oder einem geringeren Gehalt rechnen. Es sollten deshalb genug finanzielle Rücklagen gebildet werden.
- Auch kann es durch das Sabbatical zu einer Karriereunterbrechung kommen, die den beruflichen Aufstieg verzögern kann.
- Die Rückkehr an den Arbeitsplatz kann nach der langen Auszeit zunächst schwierig sein. Eventuell muss der Mitarbeiter statt seiner gewohnten Tätigkeiten neue Aufgaben übernehmen.
- Der Wunsch nach einem Sabbatical kann zudem zur Überlastung führen: Wer sich dafür entscheidet, dafür Überstunden anzusammeln, fühlt sich durch die Mehrarbeit eventuell erschöpft.
- Letztlich kann die berufliche Auszeit auch für Kollegen und den Arbeitgeber Nachteile haben: Die anfallende Arbeit muss auf die Kollegen verteilt werden, was nicht nur organisiert werden muss, sondern unter Umständen auch zu Ärger im Team führen kann.
5. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical?
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft haben die Wahl, ob sie ihren Mitarbeitern ein Sabbatical ermöglichen wollen.
Es gibt allerdings auch Berufsgruppen, wo Gesetze und vertragliche Regelungen es einfacher machen, eine berufliche Freistellung in Anspruch zu nehmen. Hier einige Beispiele:
Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Lehrer
Für Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Lehrerinnen und Lehrer gibt es Gesetze, die es einfacher machen, sich eine berufliche Auszeit zu nehmen. Häufig genutzte Modelle sind hier zum Beispiel Ansparmodelle oder Teilzeitbeschäftigungsmodelle, durch die eine längere Freistellungsphase ermöglicht wird. Die genauen Voraussetzungen und Regeln weichen jedoch je nach Bundesland ab. Für Interessierte ist es deshalb wichtig, die jeweiligen Beamtengesetze, Tarifverträge und schulrechtlichen Bestimmungen des betreffenden Bundeslandes zu prüfen.
Bestimmte Branchen der freien Wirtschaft
Für die freie Wirtschaft gibt es solche Gesetze zwar nicht. Es gibt mitunter aber Tarifverträge, die eine berufliche Auszeit ermöglichen. Das ist zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie, in der chemischen Industrie sowie in der IT- und Telekommunikationsbranche der Fall. Hier können Beschäftigte beispielsweise durch Gehaltsverzicht oder Überstundenansparung eine Freistellungsphase finanzieren. Auch in diesen Branchen gilt es, die jeweiligen Bedingungen für ein Sabbatjahr genau zu prüfen.
6. Dürfen Handwerker ein Sabbatjahr nehmen?
Grundsätzlich können auch Arbeitnehmer ein Sabbatical nehmen, die keinen Anspruch darauf haben. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber zustimmt. Es spricht also nichts dagegen, dass auch Handwerksbetriebe ihren Mitarbeitern ein Sabbatjahr ermöglichen. Diese Entscheidung muss aber jeder Handwerkschefs individuell treffen. Das Angebot einer beruflichen Auszeit kann zwar ein Mittel sein, um neue Fachkräfte zu gewinnen oder Mitarbeiter langfristig an sich zu binden. Arbeitgeber sollten aber immer die aktuelle Auftragslage sowie zukünftige Projekte im Blick behalten. Hierbei spielt auch der Fachkräftemangel eine Rolle und damit die Schwierigkeit, eine Vertretung für den ausfallenden Mitarbeiter zu finden. Der Chef muss Aufträge eventuell selbst abarbeiten oder auf andere Beschäftigte umverteilen, was zu Mehrarbeit – und damit zu Ärger führen kann. Empfehlenswert ist hier deshalb eine gute Kommunikation mit dem Team.
Auch sollte der Handwerkschefs sich vorher genau damit auseinandersetzen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen er seinen Beschäftigten eine berufliche Auszeit ermöglichen kann und will. Die Absprachen werden im besten Fall schriftlich festgehalten (siehe dazu Frage elf).
7. Können Selbstständige ein Sabbatical nehmen?
Auch für Selbstständige ist es selbstverständlich möglich, sich eine längere berufliche Auszeit zu nehmen. Allerdings gilt es auch hier, die Vor- und Nachteile gut abzuwägen. Eine Auszeit kann helfen, ein Burnout zu verhindern und neue Kraft für die weiteren Berufsjahre zu tanken. In dieser Zeit werden jedoch bewusst keine Projekte angenommen. Deshalb sollte es auch hier genügend finanzielle Rücklagen vorhanden sein. Auch muss die Auszeit gut mit Kundinnen und Kunden abgesprochen werden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass Kunden zu einer anderen Firma wechseln. Selbstständigen stellt sich also die Frage: Kann ich den möglichen Verlust von Auftraggebern tatsächlich in Kauf nehmen oder ist meine Selbstständigkeit dadurch gefährdet? Auch Aspekte wie die beruflichen Versicherungen und die Rente sind zu beachten. Beschäftigt man eigene Angestellte, müssen letztlich auch ihre Belange berücksichtigt werden.
8. Wie lange darf ein Sabbatjahr dauern?
Obwohl man von einem Sabbatjahr spricht, gibt es keine (gesetzlich) festgelegte Mindestdauer. So kann das Sabbatical nur ein paar Wochen andauern, aber auch mehr als zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Die genaue Dauer ist mit dem Arbeitgeber abzusprechen.
9. Wie oft darf man ein Sabbatical nehmen?
Auch hierfür gibt es keine allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Theoretisch ist es auch öfter möglich, ein Sabbatical zu nehmen. Doch auch hier entscheidet letztlich der Arbeitgeber, ob er dies gewährt.
10. Welche Modelle für ein Sabbatjahr gibt es?
Es gibt verschiedene Modelle, um sich eine berufliche Freistellung zu ermöglichen. Teilweise müssen Arbeitnehmer dabei gar nicht oder nur auf Teile ihres Gehalts verzichten. Hier einige beliebte Beispiele:
Teilweiser Gehaltsverzicht
Bei diesem Modell arbeitet der Arbeitnehmer einige Zeit in Vollzeit, bezieht lediglich aber ein Teilzeitgehalt. Der andere Teil seines Gehalts wird ihm ausgezahlt, wenn er das Sabbatjahr nimmt. Beispiel: Ein Beschäftigter arbeitet drei Jahre in Vollzeit. Währenddessen bezieht er aber nur 75 Prozent seines Gehalts. Im vierten Jahr, dem Jahr seiner beruflichen Freistellung, erhält er dann ebenfalls 75 Prozent seines Gehalts. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer auch weiterhin versichert. Das bedeutet der Arbeitgeber zahlt anteilig die Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- sowie Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Überstundenabbau
Der Arbeitnehmer sammelt Überstunden an, baut diese im Sabbatjahr ab und erhält so weiterhin Gehalt. Auch bei diesem Modell ist der Mitarbeiter weiterhin über den Betrieb sozialversichert.
Unbezahlter Sonderurlaub
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, bis zu vier Wochen unbezahlten Sonderurlaub zu beantragen. Damit wäre zumindest ein kurzes Sabbatical möglich. Vorteil: In dieser Zeit ist der Mitarbeiter ebenfalls weiterhin über den Arbeitnehmer sozialversichert.
Unbezahlte Freistellung
Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer sich auch eine Zeit lang auch unbezahlt freistellen lassen. Dies muss er jedoch mit dem Arbeitgeber absprechen. Wichtig: In dieser Zeit erhält der Mitarbeiter kein Gehalt. Er muss für sich also klären, wie er das Sabbatjahr finanzieren kann. Zudem ist der Beschäftigte nicht mehr über die Firma sozialversichert.
Langzeitkonto
Bei diesem Modell werden Überstunden, über den Mindesturlaub nicht genommene Urlaubstage, Sondervergütungen und/oder Boni auf ein sogenanntes Langzeitkonto angespart, die dann für ein Sabbatical genutzt werden können. Achtung: Für die Einführung eines Langzeitkontos in den Betrieb gelten bestimmte gesetzliche Regelungen, die in § 7b SGB 4 (Sozialgesetzbuch) festgelegt sind. So muss ein Unternehmen etwa eine schriftliche Vereinbarung über den Aufbau eines Wertguthabens treffen.
Freistellung ohne Verzicht auf das Gehalt
Auch das ist möglich, aber ein eher seltenes Modell. Als Arbeitgeber sollte man sich gut überlegen, welche Gründe dafür sprechen, einen Mitarbeiter freizustellen und ihm weiterhin Gehalt zu zahlen.
Bildungsurlaub
Im klassischen Sinne ist der Bildungsurlaub zwar kein Sabbatical, er kann aber für die Weiterbildung genutzt werden: In 14 von 16 deutschen Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dabei stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für eine Fortbildung von der Arbeit frei und das unter Fortzahlung der Vergütung. Wo Bildungsurlaub vorgesehen ist, haben Vollzeitbeschäftigte einen Rechtsanspruch von fünf Tagen Bildungsurlaub pro Jahr. Man kann ihn auch auf zehn Tage alle zwei Jahre ansparen.
Alles rund um das Thema Bildungsurlaub lesen Interessierte hier:
>>> Lesetipp: 8 Fragen zum Bildungsurlaub: Anspruch, Kosten, Beantragung
11. Welche Regeln sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer zum Sabbatical treffen – und sollten diese schriftlich festgehalten werden?
Aus arbeitsrechtlicher Sicht sollten Arbeitgeber die Bedingungen für ein Sabbatjahr unbedingt schriftlich festhalten. Das empfiehlt Rechtsanwältin und Associate Meltem Kaya-Simsek vom Berliner Büro der Kanzlei FPS. Folgende Dinge sollten festgehalten werden:
- Unter welchen Bedingungen ein Sabbatical genommen werden kann, zum Beispiel als unbezahlter Urlaub oder zum Abbau des Überstundenkontos.
- Wie lang ein Sabbatical maximal dauern kann, zum Beispiel drei Monate oder ein Jahr.
- Wie oft dieses genommen werden kann, zum Beispiel alle drei Jahre.
- Welche Fristen für den Arbeitnehmer hinsichtlich des Antrags für ein Sabbatjahr gelten, zum Beispiel drei Monate vor Antritt.
- Unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts und den Zeitraum des Sabbaticals ablehnen kann, zum Beispiel aus dringenden betrieblichen Gründen.
- Auch die Bedingungen für die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz sollten geregelt werden. Zum Beispiel, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf die bisherige Stelle hat oder ob ihm neue Aufgaben zugewiesen werden können, falls dieser besetzt ist.
12. Wer bestimmt die Vertretung im Betrieb?
"Der Arbeitgeber muss für eine Vertretung sorgen, wenn er einem Sabbatical zustimmt", sagt Benjamin Onnis, Rechtsanwalt, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Berliner Büro der Kanzlei FPS. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Vertretungsmöglichkeiten im Unternehmen vorher prüfen muss. Denn er ist dazu verpflichtet, einen reibungslosen Ablauf im Betrieb sicherzustellen. "Deswegen muss er das Recht haben, das Sabbatical aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Ein Sabbatical kann also nur gewährt werden, wenn betriebliche Gründe einem Sabbatical nicht entgegenstehen", erklärt Onnis.
13. Muss der Arbeitnehmer während der beruflichen Auszeit erreichbar sein?
Während des Sabbatjahres ruht das Arbeitsverhältnis. "Damit ist der Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur aktiven Erbringung der Arbeitsleistung befreit", erklärt Kaya-Simsek. Es kann aber geregelt werden, dass der Arbeitnehmer in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Notfällen, erreichbar sein sollte. "Dies empfiehlt sich, wenn es sich hierbei um einen leitenden Angestellten geht", so die Rechtsanwältin.
14. Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub oder Weihnachtsgeld im Sabbatjahr?
Handelt es sich um ein unbezahltes Sabbatjahr, kann der Arbeitgeber den gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch schriftlich ausschließen. Diese Möglichkeit geht auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2019 (9 AZR 315/17) zurück. "Ohne regelmäßige Arbeitstage, wäre der Urlaubsanspruch allerdings ohnehin bei null", so Fachanwalt Benjamin Onnis.
Was passiert im Sabbatical eigentlich mit Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld? Es kommt grundsätzlich auf die individuellen vertraglichen Vereinbarungen an. Wird das Weihnachtsgeld als echter Entgeltbestandteil gewertet, entfällt es während eines Sabbaticals – da in dieser Zeit kein Anspruch auf reguläres Gehalt besteht. Weihnachtsgeld zählt in diesem Fall als Teil des Gehalts, das nur gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet. Anders verhält es sich, wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich die Betriebstreue belohnen soll. In diesem Fall bleibt der Anspruch auch während eines Sabbaticals bestehen, da der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin trotz der beruflichen Auszeit weiterhin dem Betrieb angehört.
15. Kann der Mitarbeiter während des Sabbatjahres gekündigt werden?
"Ja, eine Kündigung wird durch das Sabbatical nicht ausgeschlossen", erklärt Onnis. Es ist es aber unwahrscheinlich, als Arbeitgeber eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen auszusprechen – schließlich erbringt der Mitarbeiter während seiner Job-Auszeit keine Arbeitsleistung. Eine Kündigung zum Beispiel aus betriebsbedingten Gründen ist da schon wahrscheinlicher.
16. Was passiert bei einer Krankheit oder einem Unfall?
Hier kommt es auf das Sabbatical-Modell an. Handelt es sich um einen unbezahlten Urlaub, zahlt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer während der Dauer des Sabbaticals weder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch sonstige Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer ist also verpflichtet, in dieser Zeit selbst für seinen Krankenversicherungsschutz zu sorgen. "Dann steht dem Arbeitnehmer während des Sabbaticals weder im Krankheitsfall noch für die in diesem Zeitraum liegenden gesetzlichen Feiertage ein Entgeltfortzahlungsanspruch zu", erklärt Kaya-Simsek
17. Hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf seinen alten Arbeitsplatz?
Nach Ablauf des Sabbaticals kehrt der Mitarbeiter eigentlich auf den Arbeitsplatz zurück, den er vor Antritt des Sabbaticals innehatte. "Ist dieser Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Rückkehr des Arbeitnehmers nicht verfügbar, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Beschäftigung auf einem anderen, gleichwertigen Arbeitsplatz", erklärt Kaya-Simsek. Kann der Arbeitnehmer allerdings aus betriebsbedingten Gründen nicht beschäftigt werden, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch kündigen (siehe dazu auch Frage 17).
18. Welche Versicherungen sind im Sabbatical wichtig? Was ist bei der Rente zu beachten?
Bei Sabbatical-Modellen wie dem teilweisen Gehaltsverzicht und dem Überstundenabbau zahlt der Arbeitgeber weiterhin anteilig die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie Unfallversicherung. Lässt der Arbeitnehmer sich aber auf längere Zeit unbezahlt freistellen, muss er sich selbst um Versicherungen wie zum Beispiel die Krankenversicherung kümmern. Zwar sind nicht alle Versicherungen verpflichtend. Trotzdem sollte man sich darüber Gedanken machen, ob sich zum Beispiel eine Rentenversicherung lohnt. Denn im Alter erhält der Angestellte ansonsten weniger Rente. Bei einem Sabbatical im Ausland sollte zudem eine Auslandskrankenversicherung bedacht werden.
19. Mit welchen Kosten muss man als Arbeitnehmer für ein Sabbatical rechnen?
Die Höhe der Kosten kann sich je nach Sabbatical-Modell unterscheiden. Der größte Kostenpunkt ist der Verlust des Einkommens, nimmt man zum Beispiel eine unbezahlte Freistellung in Anspruch. In dem Fall kommen auch Kosten für Versicherungen auf den Beschäftigten zu. Das umfasst die Krankenversicherung, kann aber auch die Rentenversicherung bis hin zu privaten Versicherungen betreffen. Geht es ins Ausland, kommen Reisekosten dazu. Auch eine Weiterbildung kostet oft Geld. Selbstverständlich sind auch sonstige Lebenshaltungskosten wie Miete oder Kosten für Lebensmittel zu berücksichtigen. Es ist ratsam, diese und eventuelle weitere Kosten im Voraus sorgfältig zu planen und finanzielle Rücklagen zu bilden.
20. Wie sollte das Sabbatjahr im Lebenslauf dargestellt werden?
Früher waren Lücken im Lebenslauf Tabu. Obwohl hier heute mehr Offenheit herrscht, sollten Arbeitnehmer das Sabbatical beim neuen Arbeitgeber begründen. Es kommt gut an, die Auszeit transparent und sinnvoll darzustellen. Wer die Job-Pause für die berufliche Weiterbildung genutzt hat, punktet beim Bewerbungsgespräch garantiert. Auch Erklärungen darüber, wie die Auszeit die persönliche Entwicklung beeinflusst und welche Kompetenzen man dadurch gewonnen hat, machen sicherlich einen guten Eindruck.
Fazit Sabbatjahr
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Arbeitgeber in der freien Wirtschaft können meist selbst entscheiden, ob sie ihren Arbeitnehmern eine längere Job-Auszeit ermöglichen wollen. Arbeitgeber, die das erwägen, sollten sich aber mit den Bedingungen für ein Sabbatical auseinandersetzen und diese auch schriftlich mit dem Arbeitnehmer festhalten. Für Angestellte ist die vorherige Planung ebenfalls wichtig. Es gilt viele Fragen zu klären, etwa zur Gestaltung des Sabbatjahres, zu Kosten und Finanzierung und inwiefern die Job-Pause für die eigene Karriere dienlich ist.
Sie nutzen ein kostenloses Angebot der Deutschen Handwerks Zeitung. Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch keine fachliche Beratung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei auch um Informationen aus unserem Archiv handeln kann, die sich im Laufe der Zeit überholt haben. Die Aktualität eines Artikels wird auf unserer Internetseite stets über der Überschrift angezeigt.
Individuelle Fragen kann und wird die Redaktion nicht beantworten.