Das heiße Wetter macht Beschäftigten auf dem Bau zu schaffen. Nach Vorbild des Saison-Kurzarbeitergeldes im Winter fordert die Gewerkschaft IG BAU jetzt ein ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld. Für die Arbeitgeber bleiben wichtige Fragen offen.

Kann im Winter nicht gearbeitet werden, weil es sehr kalt ist oder Schnee liegt, gibt es für Baubeschäftigte das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld. Es verhindert, dass Bauarbeiter aufgrund des schlechten Wetters gekündigt werden und es gilt von Dezember bis März. Steigen die Temperaturen im Sommer wie aktuell stark an, müssen die Beschäftigten aber trotzdem auf die Baustelle. Um sie besser vor der Hitze zu schützen, fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) jetzt ein ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld (Klima-KuG). "Durch den menschengemachten Klimawandel haben wir mittlerweile im Sommer langanhaltende Hitzephasen, über das ganze Jahr verteilt Starkregen wie kürzlich im Voralpenland oder auch heftige Stürme, nicht nur im Herbst. Es ist unsere Pflicht, die Beschäftigten davor zu schützen", sagt Carsten Burckhardt vom IG BAU-Bundesvorstand.
Arbeitgeber: Es bleiben viele Fragen offen
Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hält das Klima-KuG im Kern für eine gute Idee. Für die Arbeitgeber müssten allerdings noch sehr viele Fragen geklärt werden: "Beispielsweise wann genau ein Anspruch auf Klima-KuG entstehen soll, insbesondere, wenn alternativ auch andere Arbeitsschutzmaßnahmen ein Arbeiten bei Hitze möglich machen würden", sagt Heribert Jöris, Geschäftsführer Tarif- und Sozialpolitik beim ZDB. Gemeint sind etwa Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verlagerung der Arbeit in andere Tageszeiten, mehr Pausen oder entsprechende Arbeitsschutzausrüstung, die vor der Sonne schützen.
Auch die Frage der Finanzierung des Klima-KuG sei noch offen. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit bezahlt und berechnet sich genauso wie das Arbeitslosengeld: Gezahlt werden 60 Prozent des Nettoeinkommens an die Betroffenen, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. "Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit ist faktisch leer. Bei den Arbeitsausfällen im Winter, beim Saison-Kurzarbeitergeld, ist die Finanzierung auch nur geglückt, weil die gesamte Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft diese Kosten mit dem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung trägt", erklärt Jöris. Ohne einen gut durchdachten Vorschlag sei das Vorhaben eines Klima-KuG seiner Meinung nach nicht umsetzbar. Auch müssten Wirtschaft und Politik ihren Konsens geben. "Auch die Arbeitnehmerseite wird sich dann an den Kosten beteiligen müssen", prophezeit Jöris.
Bei Temperaturen über 30 Grad will Gewerkschaft bezahlte Pausen
Sollte bei Temperaturen über 30 Grad dennoch weitergearbeitet werden, fordert die Gewerkschaft jede Stunde eine bezahlte Pause von 15 Minuten. "Wenn beispielsweise eine Straße asphaltiert wird, arbeitet man quasi in einer Sandwichposition: von unten dampft der heißt Teer, von oben prügelt die Sonne. Das ist kaum aushaltbar", erklärt Gewerkschafter Burckhardt.
Diesem Vorschlag steht der ZDB skeptisch gegenüber. Die Arbeitnehmer im Baugewerbe erhielten bereits jetzt eine pauschale Entschädigung für hitzebedingte Ausfallzeiten. Sie sei Teil des sogenannten Bauzuschlages und betrage 2,9 Prozent des für jede geleistete Stunde gezahlten Tariflohns. "Für eine nochmalige Vergütung besteht daher keine Notwendigkeit", sagt Jöris.
IG BAU fordert bessere Kontrollen
Die IG BAU fordert außerdem, dass an heißen Tagen ausreichend Getränke, Schutzkleidung und entsprechende Hautschutzpräparate zur Verfügung gestellt werden. Damit die Neuregelungen auch wirklich eingehalten werden, sollte es zudem mehr Kontrollen geben. "Es gibt sehr viele Bauunternehmen, die sich sehr genau an alle Vorschriften halten und um die Gesundheit ihrer Beschäftigten sehr bemüht sind. Es gibt aber auch genügend schwarze Schafe, die es damit nicht so genau nehmen. Und die gilt es, ausfindig zu machen", so Burckhardt abschließend.
Alle neuen Vorkehrungen sollten laut IG BAU für alle Frauen und Männer gelten, die draußen arbeiten müssen. Die Gewerkschaft ist unter anderem für Landwirte, Forstleute, Gärtner und Fassadenreiniger zuständig.
Risiko von Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung hoch
Das Arbeiten unter der prallen Sonne ist mit hohen Risiken verbunden. Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung war laut der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft mit knapp 3.000 Anzeigen die zweithäufigste gemeldete Berufskrankheit im vergangenen Jahr. Der ZDB weist diesbezüglich auf eine Palette bereits bestehender Arbeitsschutzmaßnahmen hin. Außerdem habe die Branche eine Sozialpartnervereinbarung abgeschlossen, durch die jedem Arbeitnehmer Vorsorgeuntersuchungen beim Haut- oder Hausarzt zum Schutz vor Erkrankungen durch hohe UV-Belastungen, insbesondere Hautkrebs, angeboten werde.