Doppelt so viele Männer wie Frauen sind selbstständig. Ein Hemmnis für Gründerinnen ist der fehlende gesetzliche Anspruch auf Mutterschutz für Selbstständige. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD angekündigt, das zu ändern. Tischlermeisterin Johanna Röh ist an der Debatte aktiv beteiligt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist komplex. Kinderbetreuung, das eigene soziale Netz, finanzielle Hilfen und auch das individuelle Jobmodell spielen dabei eine Rolle. Wichtig ist vielen Frauen besonders die Zeit kurz vor und direkt nach der Entbindung, wenn ein Arbeitsausfall sehr wahrscheinlich ist. Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat deshalb einst den Mutterschutz geschaffen. Doch dieser gilt bisher nicht für selbstständige Frauen. Sein Fehlen hält Frauen tatsächlich davon ab, sich selbstständig zu machen und einen eigenen Betrieb zu gründen oder zu übernehmen.
Das zeigt eine repräsentative Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ). Sie legt dar, dass eine Verbesserung beim Mutterschutz für Selbstständige besonders wichtig wäre, wenn es um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Vereinbarkeitsprobleme entstehen der Studie zufolge besonders stark nach der Geburt eines Kindes. 56 Prozent der selbständigen Frauen, die für die Untersuchung befragt wurden, fühlen sich beim Mutterschutz sehr und weitere 30 Prozent etwas benachteiligt im Vergleich zu Angestellten. Außerdem gaben 85 Prozent den Wunsch an, dass der Staat die Rahmenbedingungen für den Mutterschutz von Selbständigen verbessern solle.
Kein Mutterschutz für Selbstständige: Was sagt die Politik dazu?
Das, was für Selbstständige an Absicherung in der Zeit rund um die Geburt bisher im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung möglich ist – durch eigene Zusatzzahlungen – nutzen bisher nur etwa ein Drittel der Frauen, die während ihrer Selbstständigkeit ein Kind bekommen haben. Zwei Drittel hatten keine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Dabei zeigte die Analyse allerdings auch, dass ein großer Teil der selbstständigen Frauen gar nicht über diese Möglichkeiten informiert ist. Nur zwanzig Prozent der Befragten gab an, gut über die Unterstützungsmöglichkeiten beim Mutterschutz für Selbstständige aufgeklärt zu sein.
Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse folgen passend zu einer Forderung des Bundesrats. Dieser hatte Ende April 2024 auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg eine sogenannte Entschließung formuliert. Damit richtet er den Appell an die Bundesregierung, dass Selbständige künftig während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten sollen wie Arbeitnehmerinnen. Als Begründung für seine Forderung nennt der Bundesrat den "immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen."
Den Appell hat die sich gerade bildende neue Bundesregierung nun aufgenommen und das Thema "Mutterschutz für Selbstständige" in ihren Koalitionsvertrag übernommen. Darin heißt es: "Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle." Außerdem kündigen Union und SPD an, gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe zu entwickeln und eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umzusetzen. Bis wann das Ganze umgesetzt sein soll, ist noch nicht genannt.
Initiative "Mutterschutz für Alle" freut sich über Fortschritte
Mit diesen Schritten kommt die Bundespolitik langjährigen Forderungen aus der Wirtschaft und speziell auch dem Handwerk nach. Denn schon im Jahr 2022 hat die Initiative "Mutterschutz für Alle!" unter Federführung der Tischlermeisterin Johanna Röh eine Petition gestartet mit dem Ansatz, einen gesetzlichen Mutterschutzanspruch für Selbstständige aufzubauen. Bevor es schon damals zu einer Anhörung im Bundestag kam, hatte die Petition über 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Johanna Röh freut sich entsprechend jetzt, nachdem die künftige Bundesregierung ihre Pläne vorgestellt hat, über die Ankündigungen. "Jetzt nehmen wir die Politik beim Wort", teilt sie auf ihrem Instagram-Account mit.
Johanna Röh bekommt den Zeitdruck in ihrer politischen Arbeit Tag für Tag mit, den das Thema für viele Frauen mit sich bringt. Die Ergebnisse der Allensbach-Studie hatten im vergangenen Jahr nochmals klar gemacht, wie wichtig das Thema sei. Die Initiative "Mutterschutz für Alle!" ist heute als gemeinnütziger Verein organisiert und Johanna Röh die erste Vorsitzende. Zum Verein gehören noch weitere Handwerksmeisterinnen und gerade für die kleinen Betriebe und Soloselbstständige sei das Thema elementar, sagt die Tischlermeisterin, die sich auch im Wahlkampf sehr aktiv für das Thema eingesetzt hat.
Mutterschutz für Selbstständige: Wie ist die Stimmung in der Wirtschaft?
Da es lange keine Zahlen zum Thema "Selbstständigkeit und Mutterschutz" gab, hatte der Verein schon vor der IfD-Analyse eine Umfrage unter 1.600 Teilnehmenden mit und ohne Kind durchgeführt. Diese zeigte unter anderem, dass jede vierte Befragte sich zwar eine Selbstständigkeit vorstellen kann. Doch sie schließt sie aus wegen des fehlenden Mutterschutzes. 13,5 Prozent gaben an, dass sie ihre Selbstständigkeit für den Kinderwunsch aufgeben wollen. Und ein Drittel der Umfrageteilnehmerinnen möchte kein Geschwisterkind bekommen, weil sie die Erfahrung gemacht hat, selbstständig und schwanger zu sein. Sie möchten dies nicht nochmals erleben.
Diese Aussagen wurden dann durch die neue Analyse und deren Ergebnisse bekräftigt. "Und das, obwohl hier nur selbstständige Frauen und Männer befragt wurden und nicht die, die sich durch das Risiko gar nicht erst selbstständig machen, oder den Betrieb schon aufgegeben haben", sagt Johanna Röh. Der Zuspruch, dass das Thema angegangen werden müsse, sei also eigentlich noch größer. Und er wuchs auch auf Seiten der Politik und der Verbände in den vergangenen Monaten immer mehr.
Der jüngste Anstoß des Bundesrats und auch der Einsatz von "Mutterschutz für Alle!" erfährt nach Aussage der engagierten Tischlermeisterin in keiner Partei und keinem Verband eine Ablehnung. "Die Frage ist jetzt die Ausgestaltung. Wo soll man den gesetzliche Anspruch verankern? Wie soll man den Mutterschutz für Selbstständige finanzieren?", stellt Johanna Röh klar. Derzeit würden Ideen gesammelt und verschiedene Szenarien durchgespielt.
Mutterschutz für Selbstständige: Wie soll man ihn finanzieren?
In der Diskussion steht unter anderem eine Umlage. Alle Selbstständigen könnten genauso wie die Arbeitnehmer über die Sozialabgaben in einen Topf einzahlen, aus dem dann Ausfallzeiten bezahlt werden. Dieses Modell bedingt, dass jeder nur geringe Einzahlungen leisten muss und es richtet sich nahe an dem aus, was es für Angestellte schon gibt. So bewertet Johanna Röh den Vorschlag. Abgefragt wurde die Haltung dazu auch in der Bedarfsanalyse. Hier stimmten 48 Prozent der befragten selbstständigen Frauen zu, dass ein umlagenfinanzierter Mutterschutz aus einem Fonds eine gute Idee sei. 25 Prozent von ihnen lehnen den Vorschlag ab. Unter den selbständigen Männern erfährt er allerdings keine so klare Meinung. Nur 36 Prozent von ihnen befürworten einen derartigen Fonds, 38 Prozent lehnen ihn dagegen ab.
Andere Ideen zur Finanzierung sehen vor, spezielle Kredite zu schaffen mit besonderen Konditionen. Doch das würden der Umfrage zufolge nur zwölf Prozent der beruflich selbständigen Frauen zur Abdeckung des Mutterschutzes in Betracht ziehen wollen. Johanna Röh bringt deshalb einen weiteren Ansatz mit ins Spiel und spricht Betriebsausfallversicherungen an, die es bereits für Selbstständige gibt – allerdings hauptsächlich nur für den Krankheitsfall. "Schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen sind darin meistens und die Zeit des Mutterschutzes ist immer ausgeschlossen. Das könnte man ändern", sagt die Tischlermeisterin. Da diese Art von Versicherungen prinzipiell sehr teuer seien, schlägt sie außerdem einen staatliche Zuschuss vor, der hier ansetzen könnte.
Mutterschutz: Warum reichen die bisherigen Möglichkeiten nicht aus?
Dass es grundsätzlich bereits Möglichkeiten gibt für Selbstständige, Mutterschutzzeiten abzusichern – ein Zusatz auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung und das Krankentagegeld beispielsweise – hält Röh allerdings für ein Thema mit vielen Fragezeichen bzw. wenig Wirkung. "Erstens ist es so, dass es teilweise lange Karenz- und Wartezeiten gibt, bis eine solche Absicherung greift, wenn man sie abschließt. Ist man schon schwanger, ist es gegebenenfalls zu spät. Außerdem ist eine solche Absicherung nicht dazu angelegt, dass sie einen Betrieb mit Angestellten über Wasser hält – geschweige denn eine Person oder eine Familie", erklärt sie.
Johanna Röh hatte das gesetzliche Krankengeld zusätzlich abgeschlossen und bekam in der Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt ihrer Tochter ganze 6,69 Euro pro Tag ausgezahlt. Ein privates Krankentagegeld hatte sie nicht und sie ergänzt, dass dieses nicht für jeden zugänglich ist. "Man kann es nur abschließen, wenn man keine Vorerkrankungen hat. Auch schwangerschaftsbedingte Vorerkrankungen sind ein K.O.-Kriterium", erklärt sie. Außerdem müsse man sich bei diesen Absicherungen immer entscheiden, ob man sie in Anspruch nimmt oder weiterarbeitet, auch wenn dies nur in geringem Umfang möglich ist. Eine Kombination ist nicht vorgesehen.
Mutterschutz für Selbstständige: Welche Lösungsvorschläge gibt es fürs Handwerk?
Dass die aktuelle Lage für schwangere Selbstständige oftmals sehr schwierig ist, bestätigt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der sich auch aktiv in die derzeitige Debatte einbringt. "Unternehmerinnen können sich häufig vor und nach der Geburt eines Kindes keine längere Auszeit leisten und müssen eine Vertretung selbst organisieren", teilt der ZDH auf Anfrage mit. Das werde noch schwieriger, wenn schon während der Schwangerschaft Tätigkeiten wie etwa langes Stehen als Friseurin, der Umgang mit Chemikalien wie im Bereich Gebäudereinigung, körperlich schwere Arbeiten oder Belastungen durch Staub und Lärm wegen des gesundheitlichen Risikos nicht mehr möglich sind.
Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz gelten in solchen Fällen nur für Arbeitnehmerinnen. Viele Unternehmerinnen müssen dann auf eigene Kosten mit dem längeren Arbeitsausfall umgehen. Die derzeitigen Leistungen für Schwangere und im Mutterschutz bieten nach Angaben des ZDH häufig keine ausreichende Unterstützung für selbstständige Unternehmerinnen. Eine Schwangerschaft dürfe nicht zum unternehmerischen Risiko werden.
Konkret schlägt der ZDH deshalb unter anderem vor, dass für Unternehmerinnen in der gesetzlichen Krankenversicherung eine freiwillige Höherversicherung ermöglicht werden sollte. Damit meint der Verband, dass ein Krankengeldtarif gewählt werden kann, bei dem ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 statt wie bisher 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens gezahlt wird. Außerdem brauche es Instrumente, um Unternehmerinnen vor und nach der Geburt so bei der Betriebsführung zu unterstützen, dass keine Einkommensverluste entstehen. "Die Betriebshilfe der landwirtschaftlichen Krankenversicherung könnte man hier als Blaupause nutzen, um angepasste Modelle für andere Wirtschaftsbereiche wie etwa das Handwerk zu entwickeln", schlägt der Verband vor.
Mutterschutz für Selbstständige: Wie soll es weitergehen?
Der ZDH sieht die bessere Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an. Sie sollte aus Steuermitteln finanziert werden. "Nicht akzeptabel wäre für uns zum Beispiel, wenn man eine neue finanzielle Leistung für Unternehmerinnen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft aus der Umlage U 2 bezahlen würde, in die derzeit die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Ausgleich der finanziellen Belastungen aus dem Mutterschutz einzahlen", teilt der Verband mit.
Forderungen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und insbesondere auch Mutterschutzzeiten von selbstständigen Handwerkerinnen abzusichern, finden immer größere Unterstützung. Und sie werden auf verschiedensten Ebenen diskutiert. So schloss sich Ende Mai 2024 auch die Handwerkskammer Dresden mit einer Resolution der Vollversammlung daran an, die damalige Bundesregierung aufzufordern, aktiv etwas gegen die fehlende Unterstützung zu unternehmen.
Die Diskussion um einen Mutterschutz für Selbstständige ist in vollem Gange und derzeit kommen immer weitere Lösungsvorschläge mit ins Spiel. Johanna Röh betont nochmals den Zeitdruck, denn viele Frauen würden sich ihrer Erfahrung nach auch stärker beruflich einbringen mit eigenen Betrieben als Unternehmerinnen, wenn denn die Rahmenbedingungen besser wären. Wichtig: Gerade die sensible Zeit des Mutterschutzes müsste abgesichert sein. Sie selbst hat erlebt, dass sie bis 1,5 Wochen vor der Geburt ihrer Tochter nicht wusste, ob sie es schafft, alle großen Baustellen noch zu beenden. Das Bangen möchte sie beim zweiten Kind nicht erleben und auch keiner anderen Frau zumuten. Die damalige Situation hat sie so sehr beschäftigt, dass sie drangeblieben ist, sie politisch zu bearbeiten. Seither kämpft sie – mit vielen anderen Frauen und Männern – für den Mutterschutz für Selbstständige.
Wie genau die neue Bundesregierung diesen ausgestalten wird, bleibt noch abzuwarten. Verankert ist er aber schon jetzt im Koalitionsvertrag, den die Parteien intern aber noch abstimmen lassen bzw. beschließen müssen.