In Süddeutschland halten die schweren Unwetter an. Auch Betriebe sind von den Schäden des Hochwassers betroffen. Kommt es deshalb zu Arbeitsausfällen, können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen. Das geht auch online.

Die Hochwasser-Lage im Süden Deutschlands bleibt angespannt. Auch viele Handwerksunternehmer fürchten um ihre Existenz. Ist der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, von dem üblichen Witterungsverlauf abweichenden Witterungsverhältnissen betroffen – zum Beispiel durch eine Hochwasserkatastrophe –, kann bei Arbeitsausfall Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses auch online angezeigt werden. Darauf weist die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit mit.
Demnach sind Betriebsausfallversicherungen vorrangig zu beachten. Bei einem unabwendbaren Ereignis gelte die Anzeige für den Kalendermonat des Eintritts des Ereignisses als erstattet, wenn
sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, eingereicht wird. Dies sei der Fall, wenn ab dem Eintritt des Ereignisses alles Mögliche und Notwendige unternommen wird, um die Anzeige sofort zu erstatten. Kurzarbeitergeld könne in diesen Fällen ab Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt werden.
Auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Mitarbeiter bei Aufräumarbeiten helfen
Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld, so die Regionaldirektion weiter. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gäbe es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, könnten außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner werde es regelmäßig nicht notwendig sein, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, sollen Kurzarbeitergeld beantragen können. Dies gelte genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.
Fragen zum Kurzarbeitergeld? Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung. >>> Ausführliche Informationen dazu, wie Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe zudem in diesen ausführlichen FAQ. ew