Man kennt sie von Sportbekleidung und Laufschuhen: Reflektierende Elemente, die in der Dämmerung das Scheinwerferlicht zurückwerfen, und fluoreszierende Neonfarben, die tagsüber schon von weitem sichtbar sind. Längst haben diese "Aufmerksamkeitsverstärker" auch bei Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen Einzug gehalten – und sind in manchen Arbeitsbereichen sogar vorgeschrieben.

Was anfangs vor allem als Designelement mit dem Ziel einer besseren Erkennbarkeit eingesetzt wurde, unterliegt seit dem Jahr 2020 einer Europäischen Norm: Die DIN EN 17353 regelt die Ausstattung von Berufskleidung zur erhöhten Sichtbarkeit für mittlere Risikosituationen. Doch auch wenn die Norm seit drei Jahren besteht, scheint die Marktakzeptanz auf sich warten zu lassen.
So werden bei einer Online-Recherche nur wenige Hersteller aufgelistet, die eine entsprechend zertifizierte Schutzkleidung anbieten. Mit der neuen Norm stellt sich die Frage, wann eine mittlere Risikosituation im Beruf auftritt. In der Norm (Quelle: DIN EN 17353, Beuth Verlag, Berlin) heißt es dazu: Wenn ein Risiko besteht, bei Tageslichtverhältnissen und/oder in der Dunkelheit nicht gesehen zu werden. Wann aber tritt ein solches Risiko ein?
Die Antwort gibt die Risikoanalyse, die ein Betrieb in den Einsatzbereichen der Beschäftigten durchführen muss. Bis zur Veröffentlichung der Norm gab es im Grunde genommen nur zwei Stufen, die über das Tragen von Schutz- oder Berufskleidung entschieden.
Wird – wie im Straßenbau – im fließenden Verkehr gearbeitet, ist den Mitarbeitern Warnkleidung nach EN ISO 20471 mit der vom Gesetzgeber angestrebten 360-Grad-Sichtbarkeit zur Verfügung zu stellen. Besteht für die Beschäftigten an einem Arbeitsplatz hingegen keinerlei Risiko, bei Tag oder in der Nacht übersehen zu werden, ist eine "normale" Berufskleidung ausreichend.
Zwischen streng zertifizierter Warn- und normaler Kleidung liegt nun der Bereich der Schutzkleidung für mittlere Risikosituationen. Dieser kann beispielsweise für Lagerhäuser und Logistikeinrichtungen zutreffen, in denen häufig Gabelstapler eingesetzt werden oder für Industriekletterer bei Arbeiten auf Offshore-Anlagen. Es werden also Arbeitsgebiete erfasst, in denen kein hohes Risiko durch fließenden Verkehr besteht, aber dennoch bei Tag und/oder im Dunkeln eine erhöhte Sichtbarkeit erforderlich ist.
Mehr Schutz für Tag- und Nachtarbeiter
Aufgrund dieser Differenzierung unterscheidet die DIN EN 17353 drei Kategorien (A, B, AB), wie man bei Engelbert Strauss in Biebergemünd weiß: Bei Kleidung, die nur bei Tageslicht getragen wird, reicht das Aufbringen von fluoreszierendem Material. Für das Arbeiten in der Dunkelheit sind dagegen zwingend Reflexstreifen nötig, um die Anforderungen der Norm zu erfüllen. Die Sicherheitsanforderungen für den ganzen Tag werden wiederum durch eine Kombination beider Elemente erreicht.
Im Gegensatz zur Warnschutzbekleidung, die immer beide Materialien voraussetzt, lässt die DIN EN 17353 allerdings mehr Gestaltungsfreiheit zu. So werden Hi-Vis-Besätze bevorzugt auf Oberbekleidung wie Jacken, Westen und Hosen angebracht, Reflexstreifen an den Ärmeln oder Beinen von Arbeitskleidung.
Auch ohne Normierung bereits gelebte Praxis
Sichtbarkeitselemente sind nichts Neues – sie sind längst auch in vielen "normalen" Berufskleidungskollektionen zu finden. Lichtreflektierende Paspeln, Biesen und Drucke oder fluoreszierende Besätze werden unter anderem als gestalterisches Element eingesetzt, um das dynamische Design einer Arbeitskleidung zu unterstreichen. Außerdem haben dezente Reflektoren auch bei Workerhosen und -jacken die Aufgabe, für eine deutlich bessere Erkennbarkeit zu sorgen, erklärt Fristads in Norderstedt.
Deren lichtreflektierender Effekt ist insbesondere in der Dämmerung oder bei wetterbedingt schlechten Sichtverhältnissen wichtig. Die Erfahrung hat schon jeder gemacht, der nachts ein Fußgänger oder Jogger dank Reflexelementen an Outfit und Schuhen frühzeitig wahrnimmt. Dasselbe gilt für Handwerker, deren Kleidung häufig dunkel ist. Doch obschon die Sichtbarkeit zunimmt, geht von solcher Workwear keine normgerechte Schutzfunktion aus. Je nach Tätigkeitsbereich sollte ein Arbeitgeber daher immer die Notwendigkeit eines zusätzlichen Schutzes abwägen und seinen Beschäftigten zum Beispiel für das Ausliefern von Material eine ISO 20471-Warnweste oder-jacke zur Verfügung stellen.
Die Wirkung von Reflexmaterial beschränkt sich aber längst nicht mehr auf Berufskleidung. So stattet Elten in Harsum auch Sicherheitsschuhe mit reflektierenden Ziernähten, Biesen oder Patches aus. Allerdings erfordert der Zusatznutzen eine gute Pflege der Schuhe. Das Unternehmen empfiehlt eine regelmäßige Pflege – am besten mit Wasser und einer Bürste. Je nach Verschmutzung können auch Reinigungs- und Pflegemittel notwendig sein. Aber Achtung: Die Reflexmaterialien dürfen nicht mit farbiger Schuhcreme bedeckt werden, um die Wirkung nicht zu beeinträchtigen. Daher sollte nach der Pflege die lichtreflektierende Wirkung kontrolliert werden. Der Check ist durch Anleuchten der Sicherheitsschuhe mit einem Scheinwerfer oder der Handy-Taschenlampe möglich.
Veränderung der Kleidung nur unter Vorbehalt
Bei DIN EN 17353 zertifizierter Schutzkleidung sind solche trivialen Methoden hingegen tabu: Für die verwendeten Reflex- und fluoreszierenden Materialien gelten dieselben Mindestrückstrahlwerte, Farbanforderungen und chemisch-physikalischen Echtheiten wie für Warnkleidung der ISO 20471. Ein Handwerksunternehmen kann deren Wirkung nach der Wäsche aber dennoch prüfen: Mit einem patentierten Messgerät werden die Bekleidungsteile vermessen, Wirkungsverluste identifiziert und dann kann eine Entscheidung über Reparatur oder Austausch getroffen werden.
Die Reparatur gestaltet sich dabei genauso wenig banal wie die Prüfung: Zwar kann ein aufgenähter Reflexstreifen gegen einen geeigneten, den Normvorgaben entsprechenden ersetzt werden, ein gedruckter lässt sich jedoch nicht nachdrucken.
Umsicht ist auch geboten, wenn ein Betrieb die Arbeitskleidung seiner Mitarbeiter nachtäglich um Reflexelemente ergänzen möchte. So weist Haix aus Mainburg darauf hin, dass solche Modifikationen immer Einzelfallentscheidungen sind, bei denen Sicherheitsstandards, Zertifizierungen etc. berücksichtigt und Produkteigenschaften bedacht werden müssen.
Ist ein nachträgliches Aufbringen möglich, empfiehlt das Unternehmen patchbare Reflexelemente. Vorab müsse jedoch die Tauglichkeit des Gewebes sowie die Größe und Positionierung (nicht über Nahtstellen) des reflektierenden Patches geprüft werden.
Mietsystem sichert den Erhalt der Schutzfunktion
Die Wirksamkeit sicherheitsrelevanter Materialien hängt in besonderem Maß von der Pflege der Schutzleidung ab. "Wird die Kleidung zu Hause zum Beispiel mit zu hohen Temperaturen oder zu scharfen Waschmitteln gewaschen, kann die Leuchtkraft der fluoreszierenden Besätze beziehungsweise die retroreflektierenden Eigenschaften gemindert oder geschädigt werden", führt Thomas Krause, Verkaufsleiter beim DBL-Verbundpartner Böge Textil-Service in Duisburg aus.
"Der komplette Aufbereitungsprozess muss also von der Sortierung bis zur Zusammensetzung der Waschmittellauge auf die besonderen Anforderungen der jeweiligen Kleidungsstücke abgestimmt sein. Hier existieren spezifische Wasch- und Bearbeitungsprozesse, die wir als Anbieter von textilem Mietservice täglich anwenden. Damit gewährleisten wir die dauerhafte Aufrechterhaltung der Schutzfunktionen, die wir abschließend prüfen. Sollten dann Reflexelemente ausgetauscht werden müssen, erfolgt dies durch unser geschultes Fachpersonal. Dadurch kann das Kleidungsstück weiter im Einsatz bleiben und bietet weiterhin den geforderten Schutz."