EU-Richtlinie Leichtere Berichterstattung zur Nachhaltigkeit geplant

Tausende auch kleinere Unternehmen müssen künftig Berichte dazu anfertigen, wie nachhaltig sie wirtschaften. Damit nicht zig verschiedene Fragebögen ausgefüllt werden müssen, will die Bundesregierung einen Standard schaffen.

Wie wirken sich die Aktivitäten des Unternehmens auf Mensch und Umwelt aus? Fragen wie diese sind Gegenstand der Nachhaltigkeitsberichterstattung. - © Shawn Hempel - stock.adobe.com

Immer mehr Unternehmen müssen Zeugnis über ihr nachhaltiges Wirtschaften ablegen. "Unser Ziel ist daher, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei den Berichtspflichten deutlich zu entlasten", sagte Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung. Zwar gelten die Berichtspflichten bisher nur für sehr große Unternehmen. Doch auch andere Unternehmen werden zunehmend von der EU dazu verpflichtet oder von ihren Vertragspartnern danach gefragt.

Einbezogen werden auch Berichtspflichten zur Lieferkette

Hintergrund ist die EU-weite Ausweitung der Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit. Wie das Ministerium weiter mitteilte, werden davon in Deutschland ab 2025 rund 13.000 Unternehmen betroffen sein. Das Justizministerium hatte kürzlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt. Demnach müssen Unternehmen künftig zusammen mit ihren Jahresabschlüssen ausführlich über ihren Umgang mit ökologischen und sozialen Herausforderungen berichten, wozu auch die Berichterstattung über die Lieferketten gehört.

Einheitlicher Nachhaltigkeitskodex anstatt vielerlei Fragebögen

Damit Unternehmen für ihre Geschäftspartner und Banken nicht jeweils unterschiedliche Fragebögen zur Nachhaltigkeit ausfüllen müssen, sollen sie jetzt alle Daten dazu in einheitlicher Form zusammengestellt werden können. Helfen soll dabei der sogenannte Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Er wurde schon vor einem guten Jahrzehnt vom Rat für Nachhaltige Entwicklung konzipiert und genutzt. Jetzt soll er ergänzt und weiterentwickelt werden. Unterstützt wird das Ganze vom Bundeswirtschaftsministerium mit insgesamt 19,25 Millionen Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren.

Praxischecks sollen Einführung begleiten

Wie Kellner weiter sagte, wird der Nachhaltigkeitskodex den Unternehmen "niederschwellig, digital und unentgeltlich" helfen, die neuen gesetzlichen Anforderungen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit und die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Auch sollen doppelte Berichtspflichten vermieden werden. Das ganze Vorhaben soll darüber hinaus immer wieder durch Praxis-Checks mit Unternehmen und Verbänden begleitet und nachjustiert werden, erklärten Kellner und der Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Reiner Hoffmann. Hoffmann betonte, auch branchenspezifische Aspekte berücksichtigen zu wollen.

Webplattform und Hilfen für alle interessierten Unternehmen

Neben dem Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung der Berichte sollen ein Helpdesk für Fragen eingerichtet und Webinare angeboten werden. Dabei richtet sich das Angebot nach Angaben des Ministeriums an berichtspflichtige und künftig berichtspflichtige Unternehmen. Für alle nicht berichtspflichtigen Unternehmen - sprich kleineren Unternehmen - die sich aber dennoch den Informationspflichten ihrer Vertragspartner ausgesetzt sehen, soll es ein "vereinfachtes Einstiegsmodul" geben, das auf dem freiwilligen KMU-Standard der EU basiert, hieß es weiter.