EU-Maßnahme gegen Geldwäsche Ab 10.000 Euro keine Barzahlung mehr: Kritik aus dem Handwerk

Mehr als 10.000 Euro in bar zu bezahlen, könnte in Zukunft nicht mehr möglich sein. In Deutschland gibt es – anders als in vielen anderen EU-Ländern – noch keine Bargeldobergrenze. Das EU-Parlament hat nun einen Beschluss gefasst, der EU-weit für einheitliche Regeln sorgen soll. Kritik kommt vom Kfz-Gewerbe, aber auch von Gold- und Silberschmieden. Für sie sind größere Barzahlungen keine Ausnahme.

Bargeldobergrenze
Braucht Deutschland eine Bargeldobergrenze? Beim Gebrauchtwagenkauf wird oftmals auch bei Summen von über 10.000 Euro bar bezahlt. Das wäre dann legal nicht mehr möglich. - © Jens Rother - stock.adobe.com

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten haben bereits eine Bargeldobergrenze, die bei 10.000 Euro oder sogar darunter liegt. Darüber hinausgehende Einkäufe dürfen nicht mehr bar bezahlt werden. Dies soll nach dem Willen des Europaparlaments künftig europaweit gelten. Es hat neue Regelungen für eine Bargeldobergrenze nun beschlossen. Zwar müssen die EU-Mitgliedsstaaten noch zustimmen. Doch das gilt als Formsache.

Gelten sollen die neuen Regeln Parlamentsangaben zufolge grundsätzlich drei Jahre nach Inkrafttreten. Deutschland hat sich bisher einer Einführung eher kritisch gegenüber gezeigt. Allerdings steht und noch nicht abschließend fest, wie sich die Bundesregierung nun positioniert. Prinzipiell wäre auch eine niedrigere Bargeldhöchstgrenze denkbar. Denn diese Möglichkeit haben die Mitgliedsstaaten bekommen. Zwei Handwerksverbände sprechen sich gegen eine Einschränkung des Barzahlungsverkehrs aus.

Bargeldobergrenze: Das gilt bisher in Deutschland

In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren. Genau das reicht nach Ansicht des Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) aus, um hierbei eine gewisse Kontrolle zu behalten. Der Verband sieht die Vorteile von Bargeldzahlungen als bedeutend an. Dass mit einer Bargeldobergrenze Korruption, Terrorismus oder Schattenwirtschaft wirksam bekämpft werden können, stehe dagegen im Zweifel.

Der ZDK hat bereits im Jahr 2021, als die Diskussion um die Bargeldobergrenze in der EU startete, eine umfassende Stellungnahme an das Bundesfinanzministerium geschickt. Diese richtet sich gegen die Notwendigkeit, mit der "6. Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" auch eine Bargeldobergrenze einzuführen – und sie hat auch jetzt nach dem neuen Beschluss noch Gültigkeit, so der ZDK.

Bargeldobergrenze, um Geldwäsche in der EU einzudämmen

Grundsätzlich sieht die Richtlinie vor, dass damit Vorschriften in der EU umfassend harmonisiert werden. Mögliche Schlupflöcher, die Kriminelle nutzen, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren, würden geschlossen. Das teilten die am Beschluss Beteiligten der EU-Länder mit. Die neuen Gesetze gäben etwa den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen, hieß es vom Parlament.

Angaben der Länder zufolge müssen nun etwa neben Einrichtungen wie Banken und Kasinos auch Händler von Luxusgütern und unter anderem Edelmetallen sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Im Kampf gegen Geldwäsche ist in der EU auch eine gemeinsame Geldwäschebehörde, die "Anti-Money Laundering Authority" (AMLA) geplant. Sie soll die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Unter anderem Frankfurt hat sich für den Sitz der Behörde beworben.

Der ZDK bezweifelt in seiner Stellungnahme allerdings, dass eine Bargeldobergrenze wirklich eindeutige und positive Folgen hätte, um Geldwäsche, die Terrorismusfinanzierung oder auch die Schattenwirtschaft zu reduzieren. So würden die Länder, die bereits eine solche Obergrenze hätten, nicht deutlich mehr Erfolg bei der Bekämpfung der genannten Delikte zeigen. Außerdem können die Bargeldobergrenzen aus Sicht des Kfz-Gewerbes auch umgangen werden – z.B. durch nicht entdecktes Splitten von Zahlungen – und es gäbe unbare Zahlungsmittel, die Straftätern Anonymität bieten – wie Bitcoins oder anonyme Wertkarten.

Bargeldzahlungen in größeren Summen beim Gebrauchtwagenkauf üblich

Für seine Branche sieht der ZDK klar die Vorteile von Bargeldzahlungen auch in größeren Summen – und ohne Beschränkung. So genießt Bargeld nach Angaben der Bundesbank auch heute – trotz der zahlreichen, verfügbaren Alternativen – ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Immer noch werden laut EHI Retail Institute 37,5 Prozent des Einzelhandelsumsatzes in bar getätigt. Im Kfz-Gewerbe – und dabei vorrangig beim Gebrauchtwagenverkauf – werden laut ZDK häufig auch Geschäfte mit Transaktionskosten von mehr als 10.000 Euro in bar abgewickelt.

"Gerade bei Zug-um-Zug-Geschäften bietet die Barzahlung eine einfach zu erreichende Sicherheit für beide Vertragspartner gegen Betrugsabsichten", heißt es in der Stellungnahme. Hier bestehe weder für Kunden die Gefahr einer zwischenzeitlichen Insolvenz des Händlers bei vorheriger Überweisung, noch könnten Zahlungsprobleme des Kunden bei vorheriger Übergabe des Fahrzeugs eine Rolle spielen. Ein weiterer Vorteil: Die Barzahlung ist unabhängig von technischen Hilfsmitteln und kann jederzeit und an jeder Stelle erfolgen. Bei anderen Zahlungsmethoden seien Händler dagegen auf eine sichere, technische Infrastruktur angewiesen, die immer auch gegen Cyberangriffe abgesichert sein müsse. Dafür ist ein Aufwand nötig – zusätzlich zu einem erhöhten Kommunikationsaufwand, den unbare Zahlungsmöglichkeiten mit sich bringen.

Besonders wichtig ist dem ZDK, dass Verbraucher bei der Wahl des Zahlungswegs eine grundlegende persönliche Freiheit behalten, den für sie jeweils optimalen Zahlungsweg wählen zu können. Mit den gesetzlich verankerten Sorgfaltspflichten – insbesondere durch die Identifizierung der Vertragspartner – sei der Verhinderung der Geldwäsche schon hinreichend Rechnung getragen.

Verband der Gold- und Silberschmiede hält Bargeldobergrenze für "dramatisch"

Ähnlich argumentiert der Zentralverband der Gold- und Silberschmiede. Betriebe dieser Branche haben tagtäglich mit Edelmetallen und Luxusgütern zu tun und gehören damit zu den Branchen, in denen Zahlungen von über 10.000 Euro durchaus üblich sind – auch manches Mal in bar. So greift das Geldwäschegesetz bei ihnen ebenfalls mit der Vorgabe, dass sie Zahlungen und die Daten des Zahlenden über dieser Grenze registrieren müssen. Doch dieses Vorgehen gehört für sie zum Alltag.

Neu ist für sie seit dem Jahresbeginn 2024 allerdings, dass sie sich als sogenannte Güterhändler unter anderem von Schmuck, Edelmetallen und Uhren bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren und hier die erfassten Daten weitergeben müssen. Nach Angaben des Zolls gibt es auf der dazugehörigen Plattform der FIU derzeit allerdings ein paar technische Schwierigkeiten und ein sehr hohes Registrierungsaufkommen, sodass der Registrierungsprozess etwas dauert.

Michael Seubert vom Zentralverband der Deutschen Gold- und Silberschmiede berichtet, dass seine Branche natürlich schnell im Fokus steht, wenn es um Geldwäsche geht. Die Summen, die hier manches Mal gezahlt werden, sind nun mal höher als beim Bäcker oder beim Friseur. "Aber über unser Gewerk soll keine Geldwäsche betrieben werden", sagt er und erklärt, dass Gold- und Silberschmiede oftmals als Soloselbstständige oder in sehr kleinen Betrieben arbeiten und jede Form an zusätzlicher Büroarbeit daher belastend sei. Dennoch wären die aktuellen Pflichten handhabbar.

Eine grundsätzliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einzuführen, wäre allerdings "dramatisch". "Davon ist in unserer Branche sicher keiner begeistert", sagt er. Zwar nehmen die elektronischen Zahlungen zu, dennoch seien Bargeldzahlungen noch sehr verbreitet. Wie beim Gebrauchtwagenhandel habe das viel mit Sicherheit zu tun: Eine Ware wird erst gegen eine gesicherte Zahlung abgegeben und nicht auf Vertrauensbasis, dass Rechnungen später bezahlt werden.

Mit Inhalten der dpa