Die Regierung erhöht die Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen und verspricht so einen geringeren Bürokratieaufwand.

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung entlasten. Dazu sollen die Schwellenwerte bei den Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht erhöht werden. Profitieren sollen davon rund 52.000 Unternehmen in Deutschland, wie Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte. Sie würden um rund 650 Millionen Euro an Bürokratiekosten pro Jahr entlastet. Die Entlastung soll schon für die Aufstellung der Abschlüsse für das Jahr 2023 gelten.
Das Handwerk begrüßt die Entscheidung
Die Anhebung der gesetzlichen Schwellenwerte ist nach den Worten von ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke ein richtiger Schritt. "Handwerksbetriebe, die als GmbH oder GmbH & Co. KG den umfassenden Bilanzierungs- und Berichtspflichten unterliegen, werden hierdurch entlastet", sagte er. Weniger Bürokratie und Kostenbelastung sind die richtige Antwort auf die aktuelle Belastungssituation der Betriebe im Handwerk. "Der beschlossene Gesetzentwurf muss deshalb Vorbild für weitere Maßnahmen sein, die sämtliche Handwerksbetriebe erfassen und entlasten", fügte er hinzu. Das Bürokratieentlastungsgesetz biete hierfür den richtigen Rahmen. Vorschläge des Handwerks gebe es zur Genüge. Sie müssten nun umgesetzt werden.
Mehr Kleinst- und Kleinunternehmen
Wie Buschmann weiter sagte, würden durch die Anhebung der Schwellenwerte viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse rutschen. Sie hätten dann geringere Bilanzierungs- und Rechnungslegungspflichten zu erfüllen. Insgesamt würden künftig knapp 11.200 kleine Unternehmen als Kleinstunternehmen klassifiziert, hieß es weiter.
Mehr Kleinst- und Kleinunternehmen
Konkret sollen künftig alle Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 450.000 (bisher: 350.000) Euro und Umsatzerlösen von 900.000 (bisher: 700.000) Euro pro Jahr als Kleinstunternehmen eingestuft werden. Für Kleinunternehmen mit durchschnittlich 50 Beschäftigten im Jahr soll künftig ein Grenzwert bei der Bilanzsumme von 7,5 (6,0) Millionen und bei den Umsatzerlösen von 15,0 (12,0) Millionen Euro gelten.
Eckpunkte sollen beschleunigt umgesetzt werden
Für mittelgroße Unternehmen soll der Schwellenwert bei der Bilanzsumme bei 25 Millionen Euro und bei den Umsatzerlösen von bis zu 50 Millionen Euro gelten. Und weiter heißt es in im Entwurf: "Damit die Entlastungseffekte den Unternehmen bereits für das Geschäftsjahr 2023 zugutekommen können, wird dieser Eckpunkt nun beschleunigt außerhalb des Bürokratieentlastungsgesetzes IV umgesetzt". Eine entsprechende Formulierungshilfe der Bundesregierung werde jetzt in das parlamentarische Verfahren eingebracht, fügte das Ministerium hinzu.