Ausbildungsserie Verbundausbildung: Wenn mehrere Betriebe gemeinsam ausbilden

Handwerksbetriebe können die Berufsausbildung auch gemeinsam organisieren. Das bietet sich vor allem für stark spezialisierte Betriebe an. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt in seiner Ausbildungsserie, wie die Verbundausbildung abläuft und in welcher Form Betriebe sie organisieren können.

Verbundausbildung
Für die Verbundausbildung schließen sich Verantwortliche mehrerer Betriebe zusammen, um die Berufsausbildung gemeinsam zu planen und arbeitsteilig durchzuführen. - © industrieblick - stock.adobe.com

Nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung gibt es die Möglichkeit, dass mehrere natürliche oder juristische Personen, in einem Ausbildungsverbund, gemeinsam die Ausbildung der Lehrlinge übernehmen. So kann in Meisterbetrieben, die aufgrund ihres Spezialisierungsgrades nur einen Teil der Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Ausbildungsrahmenplan eines Handwerkberufes vermitteln können, der Einstieg in die Berufsausbildung erleichtert und Ausbildungsplätze erschlossen oder besetzt werden. Nach der Lehre beschäftigte Menschen haben dann umfangreiche fachliche sowie sozialen Erfahrungen. Das ist für alle Beteiligten von Nutzen.

Verbundausbildung in verschiedenen Formen möglich

Zu diesem Zweck schließen sich Verantwortliche mehrerer Betriebe zusammen, um die Berufsausbildung gemeinsam zu planen und arbeitsteilig durchzuführen. Im Lehrvertrag wird festgelegt, wer die Gesamtverantwortung trägt und in welchen Zeiten, wer, in welchen Bereichen, die Ausbildung übernimmt. Die Lehrlinge müssen sich auf wechselnde Arbeitsgruppen und Aufgabenbereiche einstellen.

Bei der Verbundausbildung gibt es verschiedene Grundformen:

  • der Leitbetrieb mit Partnerbetrieb
  • die Auftragsausbildung
  • der Ausbildungsverein
  • das Ausbildungskonsortium

Verbundausbildung: Der Leitbetrieb mit Partnerbetrieb

Meisterinnen oder Meister, die sich für die Form "Leitbetrieb mit Partnerbetrieb" entscheiden, wollen die Ausbildung möglichst selbst durchführen, gestalten und beeinflussen. Das Interesse der Partnerbetriebe besteht unter anderem darin, von den Erfahrungen des Stammbetriebes zu lernen. Unter Umständen sind Räume oder Ausrüstung des Leitbetriebs nutzbar. Die Qualität der eigenen Ausbildung wird auf diesem Weg verbessert.

Diese Verbundausbildung eröffnet den Einstieg in die Ausbildung, insbesondere für Verantwortliche, die noch nie ausgebildet haben. Sie können sich an die Ausbildung herantasten. Es ist eine kostengünstige Variante. Alles ist recht unkompliziert, sobald sich die passenden Parteien gefunden haben. Sie ist besonders für sehr kleine oder spezialisierte Betriebe geeignet. Im Leitbetrieb wird der Lehrvertrag abgeschlossen und die Ausbildungsvergütung bezahlt. Dort liegt auch die Gesamtverantwortung für die Ausbildung. Im Partnerbetrieb finden abgestimmte Ausbildungsanteile statt. Der Partnerbetrieb wird im Lehrvertrag als Ausbildungsmaßnahme außerhalb des Ausbildungsbetriebes genannt.

Verbundausbildung: Die Auftragsausbildung

Die Auftragsausbildung eignet sich für Betriebe, in denen es freie Ausbildungsplätze gibt und die gegen Bezahlung genutzt werden sollen. Die Lehrlinge kommen für bestimmte Ausbildungsabschnitte aus einem Stammbetrieb. Dort besteht der Lehrvertrag und auch die Kosten werden übernommen. Diese Form wird in Betrieben genutzt, in denen nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelbar sind und für bestimmte Bereiche Ausbildungsplätze eingerichtet werden müssten.

Diese Form der Verbundausbildung ist für Betriebe geeignet, die nicht die Möglichkeit haben, Ausbildungspersonal für alle Ausbildungsinhalte abzustellen. Dort gibt es zum Beispiel auch kein hauptamtliches, für die Ausbildung beschäftigtes Personal.

Im Stammbetrieb wird der Lehrvertrag abgeschlossen. Die Lehrlinge lernen die festgelegten Ausbildungsinhalte in dem ausgewählten Betrieb. Für welche Abschnitte und wie lange das ist, kann flexibel gestaltet werden. Von mehrtägigen Seminaren in bestimmten Fertigungstechniken oder Sachgebieten bis zur Übernahme von ganzen Lehrjahren ist alles möglich. Der Partnerbetrieb wird im Lehrvertrag als Ausbildungsmaßnahme außerhalb des Ausbildungsbetriebes genannt.

Verbundausbildung: Der Ausbildungsverein

Die Beschäftigten des Vereins suchen geeignete Betriebe für die Durchführung der Ausbildung. Die Lehrlinge haben ihre Lehrverträge mit dem Ausbildungsverein abgeschlossen. Darin werden die Partnerbetriebe als Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes aufgenommen. Die vom Verein beschäftigten Fachkräfte koordinieren die gesamte Lehrzeit der beteiligten Betriebe, sie helfen den Ausbildenden bei fast allen Schritten und sind für die gesamte Verwaltung verantwortlich. Der Verein trägt die formale rechtliche Verantwortung. Von dort kommen die Zuständigkeiten für die beteiligten Betriebe, die durch Kooperationsvereinbarungen geregelt sind.

Die in den Betrieben verantwortlichen Personen sind Vereinsmitglieder. Sie übernehmen den inhaltlichen Teil der Ausbildung, gemäß dem gemeinsam abgestimmten, betrieblichen Ausbildungsplan. Kann ein Betrieb, aus welchen Gründen auch immer, die Verpflichtungen nicht mehr erfüllen oder muss ein Lehrling in der Probezeit entlassen werden, ist der Verein für die Weiterführung der Ausbildung verantwortlich. Dieses Verbundmodell eignet sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, denen eine organisatorische Plattform und der Zeitaufwand für die Ausbildung fehlt.

Verbundausbildung: Das Ausbildungskonsortium

Diese Form der Verbundausbildung ist ein lockerer Zusammenschluss mehrerer Betriebe. Die Lehrlinge wechseln für die im Ausbildungsplan festgelegten Zeiten die Betriebe. Alle beteiligten Meisterinnen und Meister nehmen auf und geben ab. Die Lehrlinge haben ihre Lehrverträge mit einem Stammbetrieb. Darin werden die Partnerbetriebe aufgenommen und als Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes genannt. Die Ausbildungsvergütung zahlt in der gesamten Zeit der Stammbetrieb. Zwischen den Betrieben gibt es Kooperationsverträge. Jede der beteiligten Parteien haftet für die eigenen Lehrlinge. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und der bürokratische Aufwand beschränkt sich auf ein Minimum.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.