Ausbildungsserie Überblick für die Lehrzeit: Ausbildungsplan und Co.

Bereitet ein Ausbilder die Lehrzeit vor, muss er dabei verschiedene Pläne beachten – vom Ausbildungsrahmenplan, über den Ausbildungsplan zum Rahmenlehrplan oder dem Versetzungsplan. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt in seiner Ausbildungsserie die Unterschiede.

Ausbildungsplan
Neben dem strukturierten Ausbildungsplan, der den Ablauf der Ausbildung regelt, gibt es noch eine Reihe anderer Pläne, die in der Lehrzeit wichtig sind. - © pressmaster - stock.adobe.com

Bei der Vorbereitung einer Lehrzeit spielen mehrere Pläne eine Rolle. Dabei kann es leicht passieren, dass diese nicht vollständig bekannt sind oder verwechselt werden. Hier einige Erklärungen zu den verschiedenen Plänen in der Ausbildungszeit.

Zu jedem anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. Sie enthält:

  • die Berufsbezeichnung,
  • die Ausbildungsdauer,
  • das Ausbildungsberufsbild,
  • die Prüfungsanforderungen und als Anlage den Ausbildungsrahmenplan.

Das ist die Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und des betrieblichen Ausbildungsplans. Er enthält die Mindestanforderungen für den jeweiligen Ausbildungsberuf. Es handelt sich um einklagbares Recht.

Ausbildungsplan für jeden Ausbildungsberuf

Die Vermittlung der Mindestanforderungen ist im Ausbildungsbetrieb sicherzustellen. Es kann darüber hinaus ausgebildet werden, wenn die persönlichen Lernfortschritte der Lehrlinge es erlauben und die betrieblichen Rahmenbedingungen es zulassen oder erfordern. Die Vermittlung zusätzlicher Lernziele, die im Ausbildungsrahmenplan nicht genannt sind, ist auch möglich, wenn aufgrund technischer oder arbeitsorganisatorischer Entwicklungen besondere Gründe gegeben sind.

Die Meisterin oder der Meister ist verpflichtet, die Lehre planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Lehrzeit erreicht werden kann. Dafür wird ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt. Aus ihm muss erkennbar sein, dass die Ausbildung systematisch, unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe, betrieblichen Anforderungen und Möglichkeiten der Lehrlinge durchgeführt wird.

Ausbildungsplan mit klarer Gliederung

Der betriebliche Ausbildungsplan ist sachlich und zeitlich gegliedert. Die sachliche Gliederung beinhaltet alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermitteln sind. Das kann durch verschiedene Ausbildungseinheiten geschehen, die in bestimmten Bereichen oder an ausgewählten Arbeitsplätzen im Betrieb vermittelt werden sollen. Die zeitliche Gliederung richtet sich nach der Dauer der Lehrzeit und stellt sicher, dass alle Ausbildungsinhalte auch innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit vermittelt werden. Sie ordnet jeder Einheit der sachlichen Gliederung des betrieblichen Ausbildungsplans eine entsprechende Zeiteinheit zu.

Die Summe der zeitlichen Richtwerte im Ausbildungsrahmenplan beträgt pro Lehrjahr 52 Wochen. Diese Bruttozeiten müssen in tatsächliche, betrieblich zur Verfügung stehende Ausbildungszeiten, umgerechnet werden. Die betriebliche Nettoausbildungszeit beträgt rund 160 Tage im Jahr.

Versetzungsplan und Rahmenlehrplan: Das bedeuten sie

Je nach Größe des Handwerksbetriebes kann es sein, dass individuelle Anpassungen erforderlich sind, vor allem wenn mehrere Lehrlinge einstellt und nicht alle gleichzeitig, sondern nacheinander in den verschiedenen Bereichen des Betriebes eingesetzt werden können oder sollen. Dadurch ändert sich die Reihenfolge der Vermittlung. Dann benötigt man einen Versetzungsplan.

Bei Lehrlingen mit verkürzter Lehrzeit muss die Vermittlung der Lernziele zeitlich gestrafft werden.

Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Lehrvertrages und wird mit diesem zur Eintragung in die Lehrlingsrolle eingereicht.

Für den Lernort Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz den Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht, der mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes abgestimmt ist. Beide Ordnungsmittel bilden die gemeinsame Grundlage für die Ausbildung im dualen System. Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz sind nach Lernfeldern strukturiert und werden von Lehrerinnen und Lehrern entwickelt.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.