Manch ein Azubi vergreift sich mal im Ton oder äußert sich abfällig in den sozialen Netzwerken. Was ist noch Meinung, was eine Beleidigung? Darüber schreibt Gastautor Peter Braune in seiner aktuellen Kolumne.

Laut Wikipedia ist eine Beleidigung die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person. Das kann auf vielfältige Weise erfolgen: verbal, schriftlich, bildlich, durch Gesten oder durch eine Tätlichkeit. Auch eine Beleidigung durch pflichtwidriges Unterlassen ist möglich.
Nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat jede Person das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Beschimpfungen fallen nicht unter die Meinungsfreiheit
Wann äußern sich Lehrlinge beleidigend und wann sagen sie ihre ehrliche Meinung? Die Unterscheidung fällt manchmal schwer. Eine wichtige Rolle spielen hier die sozialen Medien. Die Hemmschwelle, eine Person online zu beschimpfen oder eine negative Meinung über sie zu verbreiten, sinkt immer mehr.
Manchen Menschen ist offenbar nicht klar, dass die Meinungsfreiheit beim Schlechtmachen anderer Personen, bei Schmähkritik oder Ausländerfeindlichkeit nicht greift.
Die Lehrlinge stehen auch im Internet für ihren Lehrbetrieb. Die Meisterin oder der Meister sollte daher von Beginn an deutlich machen, welche Verantwortung die jungen Leute haben.
Nicht alle berücksichtigen die Regeln des angemessenen Umgangs miteinander. Sie werden aus einem eigentlich nicht erkennbaren Grund ausfallend oder werden aufbrausend, weil sie glauben beleidigt sein zu müssen.
Beleidigungen am Ausbildungsplatz passieren daher schnell und sind nicht selten. Wenn die Beteiligten beispielsweise aufgeregt sind, ergibt schon mal ein Wort das andere und ganz schnell folgt die Beleidigung.
Es gibt zwei Formen der Beleidigung:
1.Die formale Beleidigung ergibt sich aus den Umständen oder der Form der Äußerung.
2. Durch die inhaltliche Beleidigung wird eine Person durch den Inhalt der Äußerung beleidigt.
Welche Konsequenzen drohen?
Eine Beleidigung kann übrigens mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Das kann der Fall sein, wenn sie öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird.
Wie so oft wird bei den Gerichten unterschiedlich geurteilt. Mehrere Fragen spielen hier eine Rolle:
- Welcher generelle Umgangston ist in der Branche üblich?
- Kam es schon öfter zu Beleidigungen unter den Beschäftigten oder Lehrlingen?
- Gibt es Zeugen für die Beleidigung?
- Handelt es sich um eine sprachliche Beleidigung oder gibt es schriftliche Belege?
- Welchen Bildungsstand haben die betroffenen Beteiligten?
Wenn Lehrlinge wiederholt negativ durch Beleidigungen auffallen, darf der Meister fristlos kündigen. Es macht grundsätzlich keinen Unterschied, ob sie lauthals im Betrieb oder schriftlich im Netz beleidigen. In der Regel muss das Fehlverhalten aber zunächst schriftlich abgemahnt sein.
Die Lehrlinge müssen sich jedoch auch nicht alles gefallen lassen. Für ihre Vertragspartei gilt eine Fürsorgepflicht. Sie sind vor verbalen und körperlichen Angriffen zu schützen. Ihnen darf im Betrieb kein Schaden zugefügt werden.
Zu vermeiden wären daher in jedem Fall so Beschimpfungen wie:
- "Bin ich denn hier von lauter Idioten umgeben?"
- "Du redest ja vollkommenen Quatsch!"
- "Ihr habt alle absolut keine Ahnung!"
- "Du Arschloch!"
Eine Beleidigung kann auch durch eine Handlung begangen werden, als sogenannte tätliche Beleidigung, wie zum Beispiel der Mittelfinger.
Tipps für Ausbilder
Machen Sie Ihren Lehrlingen klar, dass es einen großen Unterschied zwischen gerechtfertigter, konstruktiver Kritik und Hetze gibt. Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen, so müssen sie im Ernstfall mit den Folgen leben. Die Aufgabe der Verantwortlichen ist, über die Folgen möglicher Fehltritte aufzuklären, um diese zu verhindern.
Unkontrollierte, beleidigende Äußerungen führen zu Kränkungen und provozieren impulsive Gegenschläge. Eine solche Erweiterung könnte die Beziehung für lange Zeit belasten oder sogar für immer zerstören. Zurückschlagen ist deshalb keine gute Idee Alternative, wenn man weiterhin miteinander auskommen möchte und die Lehrzeit erfolgreich fortsetzen möchte.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.