Am 1. September 2023 ist die vierte Stufe von i-Kfz gestartet. Das bundesweite Projekt zur Online-Zulassung von Fahrzeugen sollte es auch Kfz-Betrieben ermöglichen, Abmeldungen und Zulassungen von Fahrzeugen digital zu erledigen. Doch noch klappt das nur rudimentär. Bei einer Vielzahl der Zulassungsbehörden funktioniert die Technik für die neue Dienstleistung noch nicht.
Wohl jeder kennt das lange Warten bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle. Die Schlangen an den Schaltern und das Hin und Her, wenn man dann mit einer Wartenummer von der Behörde und seinem Kassenautomaten zu den Kennzeichenprägern marschiert, um am Ende endlich ein Fahrzeug zugelassen, ab- oder umgemeldet zu haben. Um dies zu verändern und auch die Behörden zu entlasten, hat der Gesetzgeber bereits vor einigen Jahren die stufenweise Umstellung auf die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen gestartet.
i-Kfz: Betriebe sollten eigentlich Zulassungen digital erledigen können
Das bundesweite Projekt heißt i-Kfz. Seit dem 1. Januar 2015 ist damit das Außer-Betrieb-Setzen eines Fahrzeugs durch Privatpersonen online möglich. Wer sich seitdem in seinem Zulassungsbezirk die Möglichkeit sichert, das abgemeldete Fahrzeug später eventuell wieder in Betrieb nehmen zu wollen, kann dies seit dem Start der zweiten Stufe von i-Kfz am 1. Oktober 2017 auch umsetzen. Seitdem gilt nämlich, dass eine Wiederzulassung eines Fahrzeugs im gleichen Zulassungsbezirk online beantragt werden kann. Voraussetzung allerdings: Man hat die dafür nötigen Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zuvor schon reserviert.
Die dritte Stufe von i-Kfz folgte dann zum 1. Oktober 2019 und ermöglicht es privaten Kfz-Haltern auch komplette Neuzulassungen internetbasiert zu erledigen. Neuzulassungen werden allerdings oftmals auch von Autohändlern übernommen werden. Doch diese konnten als juristische Personen den neuen Service bislang nicht nutzen. Datenschutzrechtliche Hürden verhinderten bislang die Digitalisierung in diesem Bereich.
Zum 1. September 2023 hat sich das geändert – zumindest in der Theorie. Die vierte Stufe von i-Kfz schafft unter anderem eine sogenannte Großkundenschnittstelle. Damit können Kfz-Unternehmen Fahrzeuge für Dritte zulassen. Hierfür können sich Autohäuser mit regelmäßig mehr als 500 Zulassungsvorgängen im Jahr kostenpflichtig registrieren lassen. Zusätzlich haben sie nun die Möglichkeit, als juristische Personen eigene Fahrzeuge entweder über die i-Kfz-Portale der Zulassungsstellen oder über die angesprochene Großkundenschnittstelle auf sich selbst online zuzulassen und sich dafür den Weg zur Zulassungsstelle zu sparen.
i-Kfz: Technische Möglichkeiten fehlen
Die Praxis zeigt bislang allerdings aus Sicht des Kfz-Gewerbes kaum Fortschritte. Von einer funktionierenden Digitalisierung kann hier nicht die Rede sein. "Nach unserem Eindruck hakt es schon grundsätzlich an einer fehlenden i-Kfz-Fähigkeit zahlreicher Zulassungsstellen", sagt dazu Stefan Laing vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Momentan seien nur 202 von 421 Zulassungsbehörden, also knapp die Hälfte, technisch in der Lage die neue Dienstleistung der Online-Zulassung anzubieten. Von diesen 202 funktionierenden Portalen der Behörden seien längst nicht alle so angebunden, dass sie das i-Kfz-4-Verfahren in der vollautomatisierten Version anbieten könnten.
Nach Aussage von Stefan Laing kommt die vierte Stufe des Online-Zulassungsverfahrens nur sehr schleppend in Gang. "Unsere Mitgliedsbetriebe können von einer deutlichen Entbürokratisierung und den damit verbundenen Zeitvorteil, den eine Vollfunktion des Systems bedeuten würde, vorerst nicht profitieren", sagt er und führt weiter aus, dass der ZDK zwar damit gerechnet hat, dass der Start "hier und da ein wenig ruckelt". Immerhin handle es sich bei der Zulassung über die Großkundenschnittstelle um ein hochkomplexes System mit vielfältigen Schnittstellen zwischen Bund, Ländern und Kommunen einerseits und der Wirtschaft andererseits. Doch Laing kritisiert, dass die Zulassung über die GKS bisher kaum produktiv zu funktionieren scheint. "So konnte über die Schnittstelle nach unserer Kenntnis bis Mitte September aufgrund von Fehlern und Unstimmigkeiten zum Beispiel mit der Finanzverwaltung bzw. dem Zoll noch kaum ein Fahrzeug zugelassen werden."
Höhere Gebühren für die analoge Zulassung
Die Kfz-Betriebe sind deshalb aktuell nach wie vor darauf angewiesen, ihre Fahrzeuge bzw. die ihrer Kunden weiterhin analog und vor Ort in den "mehr oder weniger gut besetzten" Zulassungsstellen zuzulassen, erläutert der Referent des ZDK. Und zeigt gleich noch ein Ärgernis für die Betriebe auf: Denn seit dem 1. September 2023 fallen höhere Gebührensätze für die analoge Zulassung an, obwohl die Online-Zulassung nicht wirklich funktioniert.
"Aus diesem Grund fordern wir nun gerade über unsere Organisationen auch aktiv die verantwortlichen Behörden und die zuständige Politik dazu auf, die Zulassungsstellen mit allen erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten, um i-Kfz-Stufe-4-fähig zu werden", so Stefan Laing. Ebenso wurden die Verantwortlichen aufgefordert, die Schnittstellenprobleme zum KBA zu lösen.
