Förderung Energieberater: Jetzt (neu) in die Expertenliste eintragen

Wer eine geförderte Energieberatung für Wohn- oder Nichtwohngebäude anbieten möchte, muss sich als Energieeffizienz-Experte registrieren lassen. Das Zulassungsverfahren wird seit Juli von der Deutschen Energie-Agentur (dena) durchgeführt. Energieberater mit BAFA-Zulassung müssen sich bis zum Ende der Übergangsfrist neu bei der dena registrieren.

Eingetragene Energieeffizienz-Experten führen Energieberatungen für Wohn- und Nichtwohngebäude durch. - © Andrey Popov - stock.adobe.com

Wer die Energieeffizienz seines Wohnhauses oder Firmengebäudes verbessern will, kann die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bzw. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) in Anspruch nehmen. Hierbei führen eingetragene Energieeffizienz-Experten eine Energieberatung durch.

Seit dem 1. Juli gilt eine neue Regelung für die Bundesförderung der EBW und EBN. Verantwortlich für das Zulassungsverfahren ist seitdem die Deutschen Energie-Agentur (dena). Damit eine Energieberatung weiterhin förderfähig ist, müssen sich Energieberater mit Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der entsprechenden Kategorie der Expertenliste eingetragen.

So funktioniert die Registrierung

Um die Förderungen weiterhin begleiten zu können, ist eine Erstregistrierung bis zum 31. Dezember 2023 erforderlich. Eintragen sollte sich, wer bis zum 30. Juni eine entsprechende Zulassung vom BAFA erhalten hat und der Datenweitergabe im BAFA-Konto an die dena zugestimmt hat.

Auf ihrer Internetseite erläutert die dena die Ersteintragung in drei Schritten:

  1. Erstellen Sie ein Benutzerkonto (sofern noch nicht vorhanden) und hinterlegen Sie Ihre Daten.
  2. Tragen Sie im Benutzerkonto Ihre BAFA-Beraternummer ein und laden Sie Ihre Nachweise zur Ausbildung bzw. zum Studium hoch.
  3. Laden Sie den Antrag auf Eintragung herunter und senden ihn unterschrieben per Post oder E-Mail an die dena.

Werden die Nachweise erfolgreich geprüft, erfolgt die Freischaltung der Kategorie(n) für drei Jahre, heißt es bei der dena. Für die anschließende weitere Eintragung sei eine Verlängerung durchzuführen. Für weitere Informationen und Anforderungen verweist die dena auf ihr Regelheft. tb