Wer eine Ausbildung macht, wird dafür vergütet. In vielen Branchen entscheidet der Tarifabschluss über die Höhe dieser Ausbildungsvergütung. Ein Handwerk hat in diesem Jahr besonders aufgeholt.
Auszubildende erhalten je nach Branche und Region eine andere Ausbildungsvergütung. Die Unterschiede sind teilweise sehr groß. Die Spannbreite reicht von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung, die im ersten Ausbildungsjahr bei 620 Euro pro Monat liegt, bis zu 1.580 Euro, mit denen Azubis im vierten Ausbildungsjahr im westdeutschen Bauhauptgewerbe vergütet werden. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Deutlich bessere Vergütung im Bäckerhandwerk
"In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden", sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. "Die Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden kann."
Unter den 20 untersuchten Ausbildungsberufen sind auch einige Handwerksbranchen dabei. So zeigt die Studie beispielsweise, dass das Bäckerhandwerk den größten Zuwachs bei der Vergütung verzeichnen konnte. Für die Lehrlinge steigt die Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2023 im ersten Ausbildungsjahr um 26,5 Prozent.
Im Gebäudereinigungshandwerk ist die Ausbildungsvergütung in diesem Jahr um 5,4 Prozent gestiegen. Im Bauhauptgewerbe (Ost o. Berlin-Ost) um 2,9 Prozent und im Bauhauptgewerbe (West o. Berlin-West) um 1,6 Prozent.
In der Mehrzahl der Branchen wurden die Vergütungen im Laufe des letzten Ausbildungsjahres zwischen 2,0 und 7,5 Prozent angehoben. In einigen wenigen Branchen gab es hingegen keine Erhöhungen. Dies liege zum Teil daran, dass wie z. B. bei dem nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk die laufenden Tarifverhandlungen noch zu keinem Ergebnis geführt haben. In anderen Branchen wie zum Beispiel dem Kfz-Handwerk sind bereits Erhöhungen vereinbart worden, die jedoch erst im weiteren Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten. Ab November 2023 erhalten die Auszubildenden im Kfz-Handwerk dann fünf Prozent mehr Geld pro Monat.
Große Niveauunterschiede zwischen den Gewerken
Die Ausbildungsvergütungen werden normalerweise im Rahmen der regulären Tarifverhandlungen zusammen mit den Löhnen der Beschäftigten verhandelt. Damit hängen sie auch mit der Verhandlungsposition der jeweiligen Gewerkschaft zusammen, die von Branche zu Branche und von Region zu Region sehr unterschiedlich ist. Dementsprechend existieren bei der Höhe der Ausbildungsvergütungen erhebliche Unterschiede.
Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr:
- In zehn der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen zumindest teilweise oberhalb von 1.000 Euro pro Monat.
- Im Mittelfeld befinden sich zwölf der untersuchten 20 Tarifbranchen mit (teilweise) monatlichen Ausbildungsvergütungen zwischen 800 und 1.000 Euro im ersten Jahr. Hierzu gehören das Kfz-Handwerk, das Bauhauptgewerbe, das Gebäudereinigungshandwerk und das Bäckerhandwerk.
- Die niedrigsten Ausbildungsvergütungen mit Beträgen von unter 800 Euro im Monat finden sich unter anderem beim nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk mit 610 Euro.
- In elf der ausgewerteten Branchen existiert auch noch ein viertes Ausbildungsjahr. Die höchste Ausbildungsvergütung wird dann mit 1.580 Euro im Monat im westdeutschen Bauhauptgewerbe gezahlt.
Auch zwischen West- und Ostdeutschland gibt es deutliche Unterschiede:
- In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Bäckerhandwerk und das Gebäudereinigungshandwerk.
- In 13 Tarifbranchen erhalten Azubis in West- und Ostdeutschland unterschiedlich viel Geld im Monat: Im Kfz-Handwerk beträgt der Unterschied zwischen Ost und West zum Beispiel 169 Euro pro Monat.
"Trotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsvergütung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig", erläutert Schulten. "Hinzu kommen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung haben. Um die Attraktivität bestimmter Ausbildungsberufe zu erhöhen, ist deshalb eine Stärkung der Tarifbindung dringend geboten." jes
