Durchbruch beim umstrittenen Heizungsgesetz: Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Woche zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht werden. Zuvor hatte sich die Koalition auf Korrekturen geeinigt, die auch zentrale Forderungen des Handwerks aufgreifen.

Das Handwerk sieht den Kompromiss der Ampel-Fraktionen zum Heizungsgesetz positiv. "Damit ist ein wichtiger Schritt gelungen, um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an wesentlichen Stellen zu verbessern", sagte ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Entscheidend sei jetzt, dass die vereinbarten "Leitplanken", keine reinen Absichtserklärungen bleiben, sondern sachgerecht gesetzlich umgesetzt werden. Daran werde sich zeigen, ob es gelinge, die entstandene Verunsicherung zu beseitigen und schnell für Planungssicherheit zu sorgen. Das Gesetz soll jetzt in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden.
Änderungen greifen Forderungen des Handwerks auf
Wie Dittrich sagte, wurden bei den vereinbarten Änderungen am Gesetzesentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zentrale Forderungen des Handwerks aufgegriffen. So sei es richtig, dass die kommunale Wärmeplanung und deren rechtliche und politische Vorgaben für Bestandsgebäude jetzt vorgehe. Positiv sei auch das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit. "Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig", fügte er hinzu.
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Heizung Sanitär Klima (ZVSHK), Helmut Bramann, zeigte sich ebenfalls erleichtert. "Die von uns wiederholt mit pragmatischen Verbesserungsvorschlägen eingebrachten Erfahrungen des umsetzenden Fachhandwerks wurden endlich zum Teil aufgegriffen", sagte er etwa mit Blick auf die Technologieoffenheit. Ermöglicht würden jetzt auch pragmatische Übergangsfristen in enger Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung. Bramann forderte jetzt eine möglichst unbürokratische Umsetzung. Zwingend erforderlich seien "möglichst einfache Verfahren zur Beratung und zum Nachweis der Einhaltung der Erfüllungsoptionen mit einer zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) passenden Förderkulisse vor Inkrafttreten des GEG", fügte er hinzu.
Auch die Schornsteinfeger in Deutschland zeigten sich zufrieden. "Es ist der richtige Weg", sagte der Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Alexis Gula. Gleichzeitig mahnte er weitere Änderungen an. So plädiert der Verband dafür, die Ausnahmeregelungen für ältere Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nicht an eine Altersgrenze zu knüpfen, sondern Rentnerinnen und Rentner generell von der 65-Prozent-Verpflichtung zu befreien – vorausgesetzt, sie lassen ihr Gebäude energetisch bewerten.
Mehr Zeit für die Wärmewende
Die in einer Spitzenrunde der Ampel-Fraktionen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gefundene Kompromisslinie sieht jetzt vor, dass für Bestandsbauten alles beim Alten bleiben soll, solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Für Neubaugebiete soll das neue Heizungsgesetz unmittelbar ab Jahresanfang 2024 gelten. Das Gesetz werde jetzt aufgesetzt mit dem Ziel, es noch vor der Sommerpause zu verabschieden, sagte Habeck.
Mehr Zeit für die Wärmewende
Wie es im Beschlusspapier heißt, ist eine Harmonisierung von Heizungsgesetz und kommunaler Wärmeplanung notwendig. Beide Gesetze sollen ab dem 1. Januar 2024 gelten, wobei eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 angestrebt werden solle. Solange eine derartige Wärmeplanung nicht vorliege, sollten die Regeln des GEG nicht gelten. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, können im Bestand weiter Gasheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.
Gleichbehandlung für öffentliche und private Gebäude
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte vorgesehen, dass jede neu eingebaute Heizung ab dem kommenden Jahr mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Für Bestandsgebäude wäre das keine einfach zu erfüllende Vorgabe und hatte entsprechend Empörung ausgelöst. Vor allem die FDP forderte Nachbesserungen und wehrte sich gegen einen Zwang zum Austausch mit Fokus auf die Wärmepumpe. Auch private und öffentliche Gebäude sollen künftig gleichbehandelt werden. Für letztere waren ursprünglich längere Übergangsregelungen vorgesehen.
Dürr: Staat geht in Vorleistung
Wie FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte, geht mit der kommunalen Wärmeplanung der Staat in Vorleistung. So sollen die Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie die ihre Heizungsinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Wenn das Fernwärmenetz ausgebaut wird und sich Hausbesitzer dort anschließen können, müssen diese sich um den Einbau einer klimafreundlichen Heizung keine Sorgen mehr machen. Die Aufgabe geht auf die Erzeuger der Fernwärme über. Denn auch diese soll bis 2045 klimaneutral sein.
Keine Gasheizung ohne Beratung
Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, die ein "klimaneutrales Gasnetz" vorsieht, können künftig auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Entsprechende Heizungen dürften generell aber nur verkauft werden, wenn die Käufer entsprechend beraten und auf steigende CO2-Preise hingewiesen werden. Wird bei der Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, wird man nach einer angemessenen Übergangsfrist auf ein erneuerbares Heizungssystem umrüsten müssen. Dazu zählen eine Wärmepumpe, eine zu 65 Prozent mit Biomasse betriebene Gasheizung oder eben der Anschluss an ein Fernwärmenetz.
Reine Pelletheizungen sollen möglich bleiben
Und weiter heißt es im Beschlusspapier: "Die Bedingungen zur Erreichung des 65-Prozent-Ansatzes werden einheitlich für Neubau und Bestand überarbeitet." Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben würden, erfüllten die 65 Prozent-Vorgabe ausnahmslos. Der bisherige GEG-Entwurf hatte vorgesehen, dass Pelletheizungen nur noch in Verbindung mit Pufferspeichern und Solarthermie erlaubt werden sollte. Kommunen sollen zudem verpflichtet werden, einen Zeitplan für die Transformation des Gasnetzes zum Betrieb mit Wasserstoff vorzulegen.
Mehr Schutz für Mieter
Mit Blick auf die Mieter heißt es im Beschlusspapier: "Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden". So soll eine "weitere Modernisierungsumlage" für Fälle eingeführt werden, in denen der Vermieter eine Förderung in Anspruch genommen hat. Ziel ist es, dass die Mieter von den Maßnahmen ebenfalls profitieren.
Staatliche Förderung
Die Bundesregierung hat bereits Pläne für eine staatliche Förderung vorgelegt. Im Papier der Koalitionsspitzen heißt es nun, die Förderung werde aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert - einem Sondertopf - und solle möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Damit nicht genug: Auch die Ausnahmeregelung für Hausbesitzer, die achtzig Jahre alt oder älter sind, soll überarbeitet werden.
Mit Inhalten der dpa