Ausbildung hinter Gittern Handwerk im Knast: "Jeder Mensch verdient eine zweite Chance"

14 Inhaber von Handwerksbetrieben statteten der JVA Bochum-Langendreer im Mai einen Besuch ab. Sie sind offen, vorbestraften Menschen die Chance auf einen Neuanfang zu geben. Wie Häftlinge in den Werkstätten der JVA auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

Ein Ausbilder der JVA Bochum-Langendreer beobachtet die Schweißarbeiten eines Insassen. - © Peter Dohmen/WHKT

Auf der einen Seite stehen Handwerksbetriebe, die Mühe haben, ihre offenen Stellen zu besetzen. Auf der anderen Seite Straffällige, die auf einen Neuanfang hoffen. Das Projekt "Handwerk im Hafthaus" will beide Gruppen zusammenbringen. Im Mai lud die JVA Bochum deshalb zu zwei Werkstatttagen ein. Inhaftierte haben dort während ihrer Haftzeit die Möglichkeit, eine Ausbildung oder Umschulung zu absolvieren. 14 Handwerksbetriebe aus den Bereichen Bau, Metall und Elektro nutzten die Gelegenheit, sich über die Ausbildungsangebote und die Inhaftierten zu informieren. Von den Betriebsinhabern habe er durchweg positives Feedback erhalten, berichtet Peter Dohmen, der das Projekt für den Westdeutschen Handwerkskammertag betreut. "Einige Insassen haben mittlerweile sogar schon Angebote für eine Anstellung nach ihrer Entlassung bekommen."

Auch Marc Giering ist Teil der Initiative und engagiert sich, den Insassen nach ihrer Entlassung einen möglichst guten Start in das "normale Leben" zu ermöglichen. Im Interview spricht der Vizepräsident der Arbeitnehmerseite bei der Handwerkskammer Dortmund über Vorurteile und berichtet, wie die Kammer bei der Einstellung ehemaliger Straftäter unterstützt. 

Interview: "Hochmotivierte und leistungsfähige Beschäftigte gefunden"

Was bedeutet das Projekt für die Menschen, die eine Haftzeit verbüßen müssen? Welche Chancen bieten sich dadurch für die Gefangenen? 

Marc Giering: Menschen, die eine Haftzeit verbüßt haben, stehen nach ihrer Entlassung oft vor Hürden und müssen sich mit Vorurteilen auseinandersetzen. Viele Gefangene nutzen die Haftzeit dazu, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erwerben. Aufgrund ihrer Vorgeschichte finden sie jedoch häufig keinen Zugang zu Betrieben.  

Mit der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme verbringen die Inhaftierten nicht nur ihre Haftzeit sinnvoll, sondern können selbst dazu beitragen, nach der Entlassung nicht wieder rückfällig zu werden. Nicht selten beobachten die Vollzugsanstalten bei Gefangenen, die diese Angebote in Anspruch nehmen, eine positive Persönlichkeitsentwicklung während der Haftzeit. Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. 

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In welchen Berufen gibt es Qualifizierungsangebote? Und welche Voraussetzungen müssen die Inhaftierten mitbringen? 

Zu den Qualifizierungsangeboten der Berufsförderungsstätte in Bochum zählen unter anderem die Berufsausbildungen Maurer, Hochbaufacharbeiter, Maler und Lackierer, Elektroniker für Betriebstechnik, Industriemechaniker sowie Fachkraft für Metalltechnik. Es besteht zu dem eine Qualifizierungsmöglichkeit im Fachbereich Schweißen. Dazu werden eine ganze Reihe berufsbezogener Grundlagen vermittelt und Umschulungen. 

Bereits während der Haftzeit können Inhaftierte Qualifizierungen in unterschiedlichen Berufen absolvieren, die ihren persönlichen beruflichen Neigungen entsprechen. So können sie sich bereits während ihrer Haftzeit ein umfassendes Bild des Berufs verschaffen und feststellen, ob dieser mit ihren persönlichen Interessen im Einklang steht.  

Marc Giering ist seit 2019 Vizepräsident der Arbeitnehmerseite bei der Handwerkskammer Dortmund. - © Andreas Buck/Handwerkskammer Dortmund


 
Inwiefern unterscheiden sich die Inhalte der Qualifizierungsangebote von denen einer regulären außerbetrieblichen Ausbildung? 

Die Initiative "Handwerk im Hafthaus" schafft keine eigenen Qualifizierungsangebote. Seit vielen Jahren werden die Qualifizierungsmaßnahmen in den Vollzugsanstalten unter anderem in Abstimmung mit den Handwerkskammern durchgeführt. Sie sind gleichwertig mit den Ausbildungsteilen einer außerbetrieblichen Ausbildung und finden somit auf hohem Niveau statt. 

In der Regel beträgt die Haftzeit, die Inhaftierte in JVAs verbringen, durchschnittlich weniger als 12 zwölf Monate. Daher reicht die Zeit oft nicht aus, um eine komplette Ausbildung von drei Jahren zu durchlaufen. Die Vollzugsanstalten Bochum-Langendreer und Heinsberg vermitteln berufsbezogene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse deshalb auch in der Form von Teilqualifizierungen. Diese können später im Rahmen einer regulären Ausbildung angerechnet werden und damit zu einer Verkürzung der Berufsausbildung führen.  

Wie begegnen Sie Vorbehalten von Betrieben, die überlegen, ehemalige Inhaftierte einzustellen?  

Viele ehemalige Inhaftierte wünschen sich, nach der Haft ein normales Leben führen zu können. Sie setzen auf eine gute Ausbildung, hoffen schnell Arbeit zu finden und sind deshalb häufig hoch motiviert. Daher ist es wichtig, dass Betriebe aufgeschlossen und Willens sind, einen Haftentlassenen zu beschäftigen.  

Die Ausbildungsberater der HWK Dortmund unterstützen im Rahmen der Initiative Haftentlassene bei der anschließenden Vermittlung in Betriebe im Kammerbezirk. Sie helfen auch bei der Anerkennung der erworbenen (Teil-)Qualifikationen und beraten Betriebe, die ehemalige Straftäter einstellen möchten. Auch wenn vielleicht das Vorhaben zunächst einige Herausforderungen mit sich bringt, zeigen jedoch die Erfahrungen, dass die meisten Betriebe in ehemaligen Inhaftierten hochmotivierte und leistungsfähige Beschäftigte gefunden haben. 
 
Betriebe, die überlegen, einen ehemaligen Inhaftierten einzustellen, können sich nach vorheriger Anmeldung direkt vor Ort ein Bild von den Ausbildungsmöglichkeiten in der Berufsförderungsstätte machen sowie mit Inhaftierten und Ausbildungspersonal ins Gespräch kommen. gsa