Schwarzwälder Kuckucksuhren oder der erzgebirgische Schwibbogen – auch Handwerksprodukte bekommen nun einen EU-weiten rechtlichen Schutz der geografischen Herkunftsbezeichnung. Doch was genau gilt eigentlich als Handwerksprodukt und wie werden regionale Herkunftsangaben greifbar?

Es geht um den Schutz des geistigen Eigentums und um Qualität, die belegbar sein soll. Champagner oder Prosciutto di Parma kennt man und viele bringen derartige Produkte auch direkt in einen Zusammenhang mit der Region, aus der sie stammen, und mit einer besonderen und diesem Produkt ganz eigenen spezifischen Qualität. Aber diese Produkte genießen auch einen rechtlichen Schutz. Bislang gelten die geschützten regionalen Herkunftsbezeichnungen in der Europäischen Union allerdings nur für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Doch schon bald steht eine Erweiterung an. Dann werden sie auch handwerklich hergestellte Produkte mit einbeziehen. Für diese können die Hersteller dann ebenfalls einen Schutz der regionalen Herkunftsbezeichnung beantragen.
Für das Handwerk zeichnet sich in der EU-Politik damit ein wichtiger Schritt ab. So werden nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) mit den neuen Regelungen zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche Erzeugnisse die Vermarktungschancen von Produkten verbessert, die nach bewährter Handwerkstradition in den bekannten Regionen hergestellt werden. Als Beispiele nennt der ZDH Schwarzwälder Kuckucksuhren, erzgebirgische Schwibbogen und Solinger Schneidewerkzeuge.
Herkunftsbezeichnung auch für Handwerksprodukte: EU-Einigung komplett
Anfang Mai 2023 hatten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine vorläufige Einigung für diese neuen Schutzvorschriften für handwerkliche und auch industrielle Produkte erzielt. Das Europäische Parlament und der Rat haben sie nun formell bestätigt. Nun muss das neue Gesetz nur noch unterschrieben werden. Dann kann es im Amtsblatt der EU erscheinen und 20 Tage später können die Schutzrechte greifen.
Bereits nachdem sich der Beschluss in den ersten Schritten abzeichnete, gab es sehr erfreute Mitteilungen – etwa vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung. "Die Einigung auf europäischer Ebene ist eine gute Nachricht für viele Hersteller traditioneller Erzeugnisse, die heute noch mit der Konkurrenz billiger Plagiate zu kämpfen haben", erklärte Staatsminister Thomas Schmidt. Er erläuterte, dass der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) die EU-Kommission schon im Jahr 2021 aufgefordert hatte, den Schutz der Herkunftsangaben von Lebensmitteln auch auf Handwerksprodukte zu erweitern. Laut Ministerium könnten Verbraucher mit einem verbesserten Schutz von handwerklichen Produkten die regionaltypische Herkunft und Qualität besser erkennen und beim Kauf berücksichtigen. Außerdem könne ein auf EU-Ebene harmonisierter Schutz dazu beitragen, das traditionelle, kulturelle und künstlerische Erbe in den Regionen Europas zu bewahren.
Herkunftsbezeichnung: Was sind Handwerksprodukte? Und welche Produkte bekommen Schutz?
Im Vorfeld der Abstimmung auf die neuen Regelungen waren einige Begriffsbestimmungen zu klären. Was gilt hierbei als handwerkliches Produkt? Welche Produkte umfassen die Vorgaben? Und wie lässt sich eine geografische Angabe genau fassen?
Definitionen dazu hat die EU-Kommission in einem Fragen-und-Antworten-Katalog dargelegt. Darin ist auch begründet, dass die neuen Schutzrechte vor allem deshalb wichtig sind, weil Handwerksprodukte damit in der gesamten EU geschützt sind. Einzelne kostenintensive Antragsverfahren in einzelnen Ländern zu unterschiedlichen Ausprägungen des Rechtsschutzes sind laut EU-Kommission nun nicht mehr nötig.
Stattdessen soll der neue Schutz geografischer Angaben für handwerkliche Produkte relativ unbürokratisch und einfach zu bekommen sein. Außerdem sollen die geografischen Angaben für einen unbegrenzten Zeitraum gelten, so dass Verlängerungen nicht beantragt werden müssen und nur einmal, sowie für kleine Unternehmen reduzierte, Gebühren anfallen.
Das ist auch aus Sicht des ZDH positiv, weil es die Beantragung deutlich vereinfache. Ein Betrieb müsse dann nur im Rahmen einer digitalen Eigenerklärung darüber informieren, ob die jeweiligen produktspezifischen Anforderungen erfüllt worden sind. "Handwerksbetriebe können sich bei allen Fragen rund um bestimmte Anforderungen an Produkte unterstützen lassen, wie auch beim Nachweis, dass dieses Produkt die notwendige Verbindung zu einer bestimmten Region hat", darauf weist der Verband hin. Infos zum Antragsverfahren gibt es auch hier.>>>
Doch was genau ist mit einem handwerklich hergestellten Produkt gemeint?
Per Definition beziehen sich "handwerkliche Produkte" auf solche Produkte, die vollständig in Handarbeit oder mit Hilfe von manuellen oder digitalen Handwerkswerkzeugen hergestellt wurden. Wenn sie mechanisch hergestellt worden sind, muss der "direkte Beitrag von Hand immer noch der wichtigste Bestandteil des Fertigerzeugnisses" sein.
Außerdem muss das Produkt wesentlich in dem abgegrenzten geografischen Gebiet hergestellt werden, dessen Namen es trägt. Geprüft wird dies über die Produktspezifikationen, die bei der Anmeldung aufgeführt sein müssen. Diese klaren Vorgaben sorgen nach Angaben des ZDH für Rechtsklarheit und verhindern Missbrauch. Das stärke die Wettbewerbsfähigkeit von Handwerksbetrieben.
Welche Handwerksprodukte kann man mit geografischen Herkunftsbezeichnungen schützen?
Nach Angaben der EU-Kommission gilt die Verordnung für handwerkliche und industrielle Produkte wie Natursteine, Schmuck, Textilien, Spitzen, Besteck, Glas und Porzellan. Die neuen Regeln werden aber auch Produkte wie Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter besonderen Schutz stellen.
Wie sind die regionalen Herkunftsbezeichnungen konkret zu verstehen?
"Eine geografische Angabe ist ein Zeichen, das als Hinweis darauf dient, dass ein Erzeugnis einen bestimmten geografischen Ursprung hat und aufgrund dieses Ursprungsorts ein bestimmtes Ansehen genießt oder bestimmte Qualitäten besitzt", formuliert die EU-Kommission als Antwort. Dabei umfasse eine geografische Angabe in der Regel die Bezeichnung des Ursprungsorts.
Die Schutzvorschriften formulieren auch Kriterien, die erfüllt sein müssen, um den Schutz einer geografischen Angabe nutzen zu dürfen. Dazu gehört:
- Das Produkt muss seinen Ursprung in einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder einem bestimmten Land haben.
- Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften müssen wesentlich auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen sein und
- mindestens ein Produktionsschritt muss in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen, wobei der Bezug zu diesem Gebiet wesentlich sein muss.