Gebäudeenergiegesetz Diese Vorgaben sollen beim Heizungstausch gelten

Das Bundeskabinett hat Regeln zum Heizungstausch verabschiedet. Unter anderem soll die Förderung neu aufgestellt werden. Ein schneller Heizungstausch soll zusätzlich belohnt werden. Zudem sind mehrjährige Übergangsfristen möglich. Noch aber muss das Parlament den Vorgaben zustimmen – und es gibt Gegenwind.

Die Pläne zum Heizungstausch sehen unter anderem neue Förderungen vor. - © weixx - stock.adobe.com

Das Bundeskabinett hat die seit Monaten heftig diskutierten Pläne zum Heizungstausch verabschiedet. "Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun", teilte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Anschluss an den Kabinettsbeschluss mit. So soll ab 2024 möglichst jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. "Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung", fügte er hinzu. Der Ausstieg aus unserem bisherigen Heizsystem sei "eine Generationenaufgabe und erfolge Schritt für Schritt", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss jetzt noch vom Parlament verabschiedet werden.

Transfergeld-Empfänger von neuen Pflichten ausgenommen

Mit Blick auf Ausnahmeregelungen betonte Habeck, dass künftig alle, die Empfänger von einkommensabhängigen Transferleistungen wie Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Kinderzuschlag oder Bürgergeld seien, von den Pflichten des GEG ausgenommen werden. Eine Ausnahme gibt es wie bisher schon vorgesehen auch für alle, die älter als 80 Jahre sind. Gleichzeitig wolle man aber auch sie finanziell unterstützen, sollten sie einen Umstieg auf erneuerbare Heizungen planen. Die bestehende Förderung, die Zuschüsse von bis zu 40 Prozent für Wärmepumpen vorsieht, solle entsprechend umgestellt werden.

Gestaffelte finanzielle Unterstützung

Vorgesehen ist ein zweistufiges Fördersystem mit verschiedenen Klimaboni. Dabei ist eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für "alle Erfüllungsoptionen" beim Umtausch einer alten fossilen Heizung zu einer mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung geplant. Einen Klimabonus I in Höhe von zusätzlich 20 Prozent soll es außerdem für alle geben, die die genannten Transferleistungen beziehen, sollten sie sich für einen Heizungstausch entscheiden. Diese 20 Prozent sollen außerdem alle erhalten, bei denen "keine Rechtspflicht zum Heizungstausch besteht, aber ein Anreiz gesetzt werden soll, besonders alte und ineffiziente Heizungen zu tauschen", heißt es in den Fragen und Antworten zur Gesetzesnovelle. Wie das Bundesbauministerium mitteilt, gilt dies für Eigentümer, die länger als 2002 in ihrer Immobilie wohnen sowie für Personen über 80 Jahre, die ihren mindestens 30 Jahre alten Kohle- und Öl- beziehungsweise Gas-Konstanttemperaturkessel austauschen wollen.

Schneller Heizungstausch wird belohnt

Wo es eine Pflicht zum Heizungstausch gibt, soll es einen Klimabonus II von zusätzlich zehn Prozent geben. Ihn sollen alle Eigentümer erhalten, die ihre alte und ineffiziente Heizung tauschen müssen und dies schon vor der geforderten Frist umsetzen. Darüber hinaus soll es einen Klimabonus III von ebenfalls zehn Prozent für all jene geben, die im Falle einer Havarie ihre Heizung schneller als in der gesetzlichen Frist von drei Jahren auf eine Wärmepumpe umstellen. Neben diesen Zuschüssen soll es Kredite und die bestehenden Möglichkeiten für Steuergutschriften geben.

FDP gibt Protokollerklärung ab

Unterdessen sieht die FDP noch Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. In einer Protokollerklärung forderte Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner eine "praxistaugliche und finanzierbare" Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit. In der Erklärung dazu heißt es, das Finanzministerium habe dem Gesetz im Bewusstsein zugestimmt, dass die Fraktionen des Bundestags im parlamentarischen Verfahren den Entwurf intensiv beraten und auch weitere notwendige Änderungen vornehmen werden. Gerade beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Wasserstofftechnologie sollten angemessene Übergangsfristen beachtet werden.

Union will Reform verhindern

Kritik kommt auch von der Union. Die Wärmewende schaffe man nicht mit der "Brechstange am grünen Tisch", sagte der klima- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion Andreas Jung. Und CDU-Fraktionsvize Jens Spahn kündigt den Widerstand schon an: "Wir werden alles dafür tun, dass dieses Gesetz so nicht kommt."

Die beiden bemängeln eine wirkliche Technologieoffenheit. "Bei diesem Gesetz steht Technologieoffenheit drauf, es ist aber eine Einseitigkeit für die Wärmepumpe drin", fügte Jung hinzu. So werde etwa die Möglichkeit mit Holz zu heizen im Neubau komplett ausgeschlossen. Auch seien die Anforderungen an die möglichen Wasserstoffheizungen zu hoch.

Kritik aus dem Handwerk

Erste Reaktionen aus der Wirtschaft fielen negativ aus. "Die Strategie der Bundesregierung ist einseitig und droht, zum Fiasko für den Gebäudebestand in Deutschland zu werden”, sagte Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG). "Ein zusätzlicher Bonus zu den bereits sehr ungleichen Fördersätzen von Heizungen zur Gebäudehülle ist alles andere als sinnvoll. Gerade, weil noch sehr viele Gebäude nicht auf die erneuerbare Heiztechnik vorbereitet sind. Dies zeigt, dass das Vorgehen der Bundesregierung nicht zu Ende gedacht ist.” Mit dem jetzt vorgestellten Förderungetüm würden nur kurzfristig die Investitionskosten unterstützt. Der Bedarf an Energie und damit die laufenden Kosten würden jedoch nicht gesenkt. "Richtig wäre es, erst den Energiebedarf der Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen zu senken, dann kann auch eine Wärmepumpe ihre volle Wirkung entfalten."

Handwerk BW kritisiert die einseitige Festlegung auf Wärmepumpen, obwohl es weitere effiziente Systeme auf dem Markt gebe. Verbandspräsident Rainer Reichhold erklärte: "Die Modernisierung der gesamten Gebäudetechnik ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Und genauso wichtig ist es, realistische Zeitpläne aufzustellen, Anreize für Investitionen zu schaffen und die Menschen auf dem Weg mitzunehmen." Unrealistische Vorgaben der Politik, die oft auf mangelhafter technischer Kompetenz fußten, sorgten nur für Verdruss, im Handwerk und beim Verbraucher, und nicht für Akzeptanz. "Leider hat die Politik auch bei diesem Gesetzentwurf wichtige Hinweise aus der Praxis ignoriert. Wir erwarten, dass der Bundestag die blinden Flecken der Regierung korrigiert und die zahlreichen Hinweise des Handwerks im Gesetzgebungsverfahren einbringt.“

Beschluss im Einzelnen

Im Einzelnen sieht der Kabinettsbeschluss vor, dass ab dem kommenden Jahr jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. So sollen Heizungen in Anlehnung an die Klimaziele der Bundesregierung Schritt für Schritt klimaneutral werden. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden. Allerdings sollen Heizkessel nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen befeuert werden. Das heißt auch Hybridheizungen etwa mit einer Wärmepumpe und einer Ölheizung sind dann nicht mehr erlaubt.

Mehrjährige Übergangsfristen möglich

Sollte eine Öl- oder Gasheizung schon vorher vollständig kaputt gehen und der so genannte Havarie-Fall eintreten, soll es eine dreijährige Übergangsfrist – bei Gasetagenheizungen eine von bis zu 13 Jahren – geben. Dann könnten zuerst auch noch eine neue fossile Heizung, wie eine Gasheizung, eingebaut werden, die dann im Laufe der Übergangsfrist zur Erreichung des 65-Prozent-Zieles etwa durch eine Wärmepumpe ergänzt wird. Lange Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren sind außerdem möglich, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist. Ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung solle noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Ausnahmen für Härtefälle möglich

Daneben sind wie ursprünglich vorgesehen Härtefallregelungen geplant. Ausnahmen von der 65-Prozent-Regel sind vorgesehen, "wenn der Ertrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den notwendigen Investitionen steht". Auch 79-Jährige und jüngere könnten so von der Pflicht zum Einbau einer mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung befreit werden, sagte Geywitz.

Einbau von Biomasse-Heizungen im Bestand möglich

Insgesamt sieht der Gesetzesentwurf vor, dass im Neubau künftig elektrische Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybridheizungen aus Erneuerbaren-Energien-Heizungen und Gas- und Ölkessel, Wärmenetz-Anschlüsse, Elektro-Direktheizungen und Solarthermieanlagen erlaubt sein sollen. Eingebaut werden dürfen sollen auch so genannte "H2-Ready-Gasheizungen", die später einmal ganz mit Wasserstoff betrieben werden können. Dies soll aber nur dann erlaubt sein, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Im Bestand sind daneben noch Heizungsanlagen mit Biomasse wie Pellets vorgesehen. Auch Gasheizungen sollen möglich sein, wenn sie erneuerbare Gase nutzen, also mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.

>>> Weitere Fragen und Antworten zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes finden Sie hier.