Kältemittel mit Treibhauseffekt sollen per Novellierung der F-Gase-Verordnung gegen die Warnungen des Handwerks vom Markt weitgehend verschwinden – mit Auswirkungen für Betriebe mit Kühlräumen oder Immobilienbesitzer mit Wärmepumpe.

Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen droht Ärger aus Europa. Betroffen wären Krankenhäuser, Rechenzentren, Supermärkte, Hotels und Gastwirte, aber auch Bäcker, Fleischer oder Bestatter sowie Immobilienbesitzer, die mit einer Wärmepumpe heizen. Aufgeschreckt sind zuerst die Kälteanlagenbauer, deren Fachverband das Schlimmste zu verhindern versuchte. Aber Ende März hat das EU- Parlament einer Verschärfung der F-Gase-Verordnung mehrheitlich zugestimmt und den Bedenken der Kältetechniker die kalte Schulter gezeigt.
Demnach sollen fluorierte Kältemittel, die sogenannten F-Gase, wegen ihres Treibhauseffekts schneller als geplant vom Markt weitgehend verschwinden. Schon von 2025 an dürften nach dem Willen des EU-Parlaments nur noch stationäre Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid (CO2) oder Ammoniak in Betrieb gehen.
Novelle der F-Gase-Verordnung noch nicht beschlossen
Noch ist die Novelle der F-Gase-Verordnung keine beschlossene Sache. Vom EU-Rat liegt ein Gegenentwurf vor, sodass es zu Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission kommen wird. Aber grundlegende Änderungen erwartet der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) nicht mehr. "Prinzipiell unterstützen wir die Ziele der F-Gase-Verordnung, wünschen uns aber längere Fristen für den Wandel bei Betreibern und Fachbetrieben", betont Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien beim VDKF.
Nach dem Beschluss des EU-Parlaments müsste eine handwerkliche Bäckerei oder Fleischerei, die übernächstes Jahr eine neue Kälteanlage benötigt, mit deutlich höheren Investitionen rechnen. Eine Kälteanlage mit CO2 als Kältemittel käme in diesen kleinen Leistungsbereichen etwa fünfmal so teuer wie eine mit F-Gasen, schätzt VDKF-Experte Brauneis. Bleibt Propan als Alternative – ein Kältemittel mit hervorragenden Eigenschaften, das jedoch wegen seiner Brennbarkeit Auflagen nach sich zieht, die zusätzliche Kosten verursachen können oder abhängig von den örtlichen Gegebenheiten technisch gar nicht umsetzbar sind.
F-Gase: Vielfach höherer Treibhauseffekt als Kohlendioxid
Der Einsatz von F-Gasen wird in der EU bereits seit 2006 reglementiert, weil fluorierte Kältemittel einen vielfach höheren Treibhauseffekt haben als Kohlendioxid. Trotzdem ist der Anteil der F-Gase am Treibhauseffekt relativ gering. 2020 lag er laut Umweltbundesamt bei rund 1,7 Prozent.
F-Gase aus Kälteanlagen gelangen nur durch Leckagen in die Atmosphäre, was eher selten vorkommt. Im vergangenen Jahr lag die Leckagerate bei 1,2 Prozent. Der Wert stammt aus Daten der VDKF-Branchensoftware, die Fachbetriebe bei den gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen benutzen. Bei rund 250.000 von geschätzten 3,5 Millionen Kälteanlagen in Deutschland kommt die Software zum Einsatz, sodass die Daten als repräsentativ angesehen werden können.
Die F-Gase-Verordnung beschränkt einerseits die Verkaufsmengen an fluorierten Kältemitteln, arbeitet aber auch mit Verboten. Die aktuelle Fassung von 2015 schreibt unter anderem Quoten vor, die nach dem jüngsten Beschluss des EU-Parlaments nun deutlich schneller sinken sollen: nächstes Jahr von 31 auf 23,6 Prozent – bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012. Die nächsten Schritte folgen dann 2027 von 24 auf 10 und 2030 von 21 auf 5 Prozent. "Die EU-Politiker ziehen die Daumenschrauben an, um den Druck auf Betreiber und Hersteller zu erhöhen", bewertet Christoph Brauneis die Situation. "Wir bezweifeln stark, ob die dann noch verfügbare Menge an F-Gasen ausreichen wird."
Teilerfolg: Weiterbetrieb zahlreicher Bestandsanlagen gesichert
Trotzdem konnte der Verband einen Teilerfolg verbuchen. Bei Service- und Wartungsarbeiten dürfen F-Gase mit einem GWP-Wert unter 2.500 weiterhin verwendet werden. Damit sei der Weiterbetrieb zahlreicher Bestandsanlagen im Falle einer Reparatur gesichert. Hinter dem GWP-Wert verbirgt sich das Erderwärmungspotenzial eines Stoffs im Vergleich zu CO2.
Stellt sich noch die Frage, wie der von der Bundesregierung forcierte Markthochlauf bei Wärmepumpen gelingen soll. Denn die steigende Nachfrage trifft auf eine Verknappung der Kältemittel, ohne die keine Wärmepumpe läuft. Von den rund 236.000 Wärmepumpen, die im vergangenen Jahr bundesweit installiert wurden, verwenden nur rund 20 Prozent Propan als Kältemittel.
Die Heizungsindustrie zeigt sich zwar optimistisch, schnell eine ausreichende Menge von Anlagen mit natürlichem Kältemittel herstellen zu können. Doch ob bei Ausbauzielen von einer halben Million Wärmepumpen ab 2025 auch ausreichend Kältemittel zur Verfügung steht, ist keineswegs gewiss. Für diesen Fall haben die Autoren der Novelle jedoch eine Notklausel in die neue F-Gase-Verordnung geschrieben, die ein Abweichen von der Quote für Wärmepumpen erlaubt.
Im Umgang mit natürlichen Kältemitteln fehlt noch Know-how
Ein weiteres Problem sieht VDKF-Experte Brauneis bei den Kälte-Klima-Fachbetrieben: "Viele haben die Zeichen der Zeit erkannt, aber noch fehlt es manchen von ihnen an Know-how im Umgang mit natürlichen Kältemitteln." Bei einer Umfrage hätten nur rund 30 Prozent der Teilnehmer angegeben, bereits Propananlagen installiert zu haben. Bei CO2 liege der Anteil noch deutlich darunter. Der Schulungsaufwand für die rund 3.500 Betriebe im Kältetechniker-Handwerk sei enorm, die Kapazitäten jedoch begrenzt und nicht beliebig ausbaubar.
In der Novellierung der F-Gase-Verordnung sieht der VDKF eine große Gefahr für die Wirtschaft. Deshalb will sich der Verband weiterhin für einen moderateren Ausstieg aus den F-Gasen stark machen, solange die Trilogverhandlungen in der EU nicht abgeschlossen sind.
