Die Strahlenschutzverordnung NiSV ist für das Kosmetikhandwerk ein wichtiger Schritt in Richtung Qualitätssicherung – darin ist sich die Branche weitgehend einig. Ärger regt sich über die Kosten, die den krisengebeutelten Kosmetikinstituten damit auferlegt werden. Über Qualitätsstandards, Rufe nach Reformen und eine Branche, die Gefahr läuft, reihenweise Bußgelder zu kassieren.

Falten mit Ultraschall glätten oder Haare per Laser entfernen – wer Dienstleistungen wie diese am Kunden erbringen möchte, braucht seit Jahresbeginn einen oder mehrere Fachkundenachweise. Zehntausende Kosmetikerinnen und Kosmetiker sind betroffen.
Branchenverbände befürworten die grundlegenden Absichten der Strahlenschutzverordnung. Durch verpflichtende Schulungen will der Gesetzgeber Verbraucher besser vor Stümpereien und Hautschäden schützen. Bislang konnte jeder – unabhängig von seiner Qualifikation – mit Lasern, Ultraschall-oder Magnetfeldgeräten am Menschen hantieren. Die damit verbundenen Gesundheitsrisiken sind erheblich. Bei unsachgemäßer Behandlung drohen Verbrennungen, Narben oder Knochenhautentzündungen. Die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" - kurz NiSV - ist somit ein Schritt hin zu mehr Qualitätssicherung in einem nicht reglementierten Handwerkszweig. Woran sich die Verbände stoßen, sind Zeitpunkt, Kosten und Aufwand.
Kosmetikhandwerk durch Lockdowns angeschlagen
Nach zwei schweren Corona-Jahren mit bis zu neun Monaten Lockdown sind die finanziellen Rücklagen in den Betrieben erschöpft, sagt Karin Huber-Ittlinger. Die mit der NiSV verbundenen Kosten kämen für viele Branchenkolleginnen einer "Katastrophe" gleich, so die Vorständin des Landesverbands des Bayerischen Kosmetikhandwerks (LVBKH).
Die Handwerkskammer Niederbayern- Oberpfalz schätzt die reinen Seminarkosten für alle Schulungen auf mehr als 6.000 Euro. Der Unterricht nimmt mit rund 300 Lerneinheiten 228 Stunden in Anspruch. Zwar muss nicht jede Kosmetikerin alle fünf Module absolvieren. So müssen Kosmetikerinnen neben dem Basismodul nur in den Bereichen eine Fachkunde nachweisen, in denen sie auch tatsächlich tätig sind. Für Kosmetikerinnen mit fünfjähriger Berufserfahrung, einer staatlich anerkannten Ausbildung oder einem Meistertitel entfällt zudem das Grundlagenmodul. Doch müssen Arbeitgeber die Seminare für alle Beschäftigten finanzieren, die mit entsprechenden Geräten an Kunden arbeiten. Darüber hinaus ist die Fachkunde alle fünf Jahre zu erneuern.
Rechnung des BBVKD: Reale Kosten in Höhe von 51.590 Euro
Nicolai Haase spricht von einem Skandal. "Hier wird eine Branche mit Kosten belastet, die schon vor dem Beschluss der Verordnung falsch vom Ministerium berechnet wurden." Für seine knapp dreihundert Mitgliedsbetriebe hat sich der Geschäftsführer des Bundesberufsverbandes der KosmetikerInnen in Deutschland (BBVKD) die Kostenschätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) genauer angesehen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die realen Kosten für die Branche siebenmal höher sind als der angenommene Erfüllungsaufwand. Insbesondere der Verdienstausfall und die Nachbereitung des Unterrichtsstoffs seien deutlich zu niedrig angesetzt oder überhaupt nicht berücksichtigt worden, kritisiert er. Für jede Lerneinheit, die eine Schule im Unterricht vermittelt, rechnet Haase mit einer Stunde Nachbereitung. Den Verdienstausfall pro Stunde schätzt er auf 70 Euro. Hinzu kämen Fahrzeiten, Sprit-und Übernachtungskosten. In Summe müssten Kosmetikstudios und -institute für alle fünf Fachkundenachweise 51.590 Euro pro Person aufbringen.
"Keine Branche kann solch eine Kostenbelastung stemmen – und von der Politik auch nicht abverlangt werden", ist sich der Geschäftsführer des BBVKD sicher. Der Bundesberufsverband fordert die Politik auf, den Kosmetikern zumindest die Seminarkosten zu erstatten, andernfalls sieht er Tausende Institute in ihrer Existenz bedroht. "Es kommt einem partiellen Berufsverbot gleich, weil viele der Kosmetikinstitute und -studios sich diese Fortbildungen gar nicht leisten können."
Die 5 NiSV-Fachkunde-Module:
- Basismodul "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde": 80 LE; Kosten ca. 1.500 – 2.000 Euro
- Optische Strahlung: 120 LE; Kosten ca. 2.000 Euro
- EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik: 40 LE; Kosten ca. 800 Euro
- EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation: 24 LE; Kosten ca. 800 Euro
- Ultraschall: 40 LE; Kosten ca. 800 Euro
Hinweis: Die Einheit LE steht für Lerneinheiten. 1 LE = 45 Minuten. Die Angaben zu den Kosten stammen von Raimund Schiebel, Beauftragter für Innovation und Technologie der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Kosmetikinnung München: "Werte völlig überzogen, Diskussion unangebracht"
Angelika Baur-Schermbach kann über die Kritik nur den Kopf schütteln. Die ausgebildete Kosmetikerin führt mit ihren zwei Töchtern ein umsatzstarkes Day Spa in München und engagiert sich als Vorstandsmitglied in der hiesigen Innung und Handwerkskammer. "Ein ordentliches Lasergerät kostet zwischen 50.000 und 100.000 Euro, ein gutes Ultraschallgerät 20.000 Euro – da kann ich mir auch eine Schulung leisten", argumentiert sie. Die Diskussion zu den Kosten empfindet sie als unangebracht. Insbesondere die Rechnung des BBVKD ärgert sie. "Die von Herrn Haase angesetzten Werte sind völlig überzogen", so Baur-Schermbach. Eine umfangreiche Nachbereitung der Kursinhalte sei nicht notwendig. Auch die weiteren Nebenkosten fielen ihrer Ansicht nach deutlich geringer aus.
Um die Kosten zu senken und die Durchführung von Schulungen zu vereinfachen hat das BMUV Anfang 2022 die Möglichkeit geschaffen, weite Teile der Fachkundeschulungen online zu absolvieren. Gewerbetreibende, Industrie und Verbände hatten zuvor darauf hingewirkt. "Es ist immer leicht über den Staat zu schimpfen, aber man muss auch die andere Seite sehen – wir brauchen dringend diese Qualitätssicherung", sagt Baur-Schermbach. Entsetzt berichtet sie von Schulungsteilnehmerinnen ohne jegliches Grundlagenwissen, die zuvor schon zigfach mit Lasern am Menschen gearbeitet hätten.
Nicole Kretschmer hat sich mit den Zahlen des BBVKD ebenfalls auseinandergesetzt. Die Inhaberin einer Kosmetikschule in Dresden ist gelernte Kosmetikerin und bietet selbst NiSV-Schulungen an. Hier und da hätte auch sie die Aufwände etwas geringer angesetzt, grundsätzlich kann sie aber bestätigen, dass die NiSV-Fachkunde eine Belastung für die Branche darstellt. Herausfordernd sei insbesondere der zeitliche Aufwand, speziell im Modul optische Strahlung. "Ich empfinde die Arbeit und Recherche des Bundesberufsverbandes wichtig, um Transparenz zum Thema NiSV zu schaffen und den Aufwand vieler Kosmetikerinnen und Kosmetiker in Deutschland zu veranschaulichen", sagt Kretschmer.
Ministerium: "Eingaben der Branchenverbände wurden berücksichtigt"
In einer Stellungnahme weist das Ministerium darauf hin, dass bei der Ermittlung des Erfüllungsaufwands auch Branchenverbände gehört und deren Eingaben berücksichtigt worden seien. Die Kostenschätzung sei nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Nachbereitungszeiten sind individuell und stellten somit keinen messbaren Aufwand dar, der in den Erfüllungsaufwand einfließen dürfte. Zur Berechnung des Verdienstausfalls habe man auf Zahlen des Statistischen Bundesamts zurückgegriffen.
Viele Betriebe ohne Fachkunde
Die NiSV trat schon 2021 in Kraft. Bis Ende 2022 galt jedoch eine Übergangsfrist, in der aber bereits entsprechende Geräte dem Gewerbeaufsichts- oder Gesundheitsamt gemeldet werden mussten. Viele hätten in den letzten Monaten auf eine Fristverlängerung oder eine Aufhebung der NiSV gehofft, berichtet Kretschmer. Es seien wesentlich weniger Schulungen durchgeführt worden als es registrierte Kosmetikerinnen gibt, die mit den Geräten arbeiten. Auch Huber-Ittlinger vom bayerischen Kosmetikverband teilt den Eindruck, dass die Betriebe bislang nur unzureichend vorbereitet sind. "Wenn nicht von Beginn an konsequent kontrolliert wird, werden einige Kollegen wohl versuchen, ihre Behandlungen ohne NiSV-Schulung durchzuführen", fürchtet sie. Das finanzielle Risiko ist hoch. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Huber-Ittlinger rät allen apparativ arbeitenden Kosmetikerinnen, den Fachkundennachweis schnellstmöglich nachzuholen. Nicht nur angesichts möglicher Konsequenzen. Sie sieht in der Strahlenschutzverordnung auch eine Chance für die Branche. "Es ist wichtig für unseren Beruf und den Endverbraucher, dass die Behandlungen kompetent ausgeübt werden und Ungelernte nicht apparativ arbeiten dürfen." Der Fachkundenachweis sei ein Qualitätsmerkmal, das Kunden Sicherheit gibt und beweist, dass in den Kosmetikinstituten professionell gearbeitet wird.
Berufsbezeichnung schützen, Meisterpflicht einführen
Für die Zukunft würde sie sich wünschen, dass die Erstausbildung standardisiert und die Berufsbezeichnung der Kosmetiker geschützt wird. Eine Forderung, die auch der BBVKD unterstützt. Gewisse apparative Anwendungen müssten nach Ansicht von Huber-Ittlinger zudem schon während der Ausbildung und in Meisterkursen thematisiert werden. Schützenhilfe erhält sie in diesem Punkt von Baur-Schermbach. Als Vorstandsmitglied in den Handwerksorganisationen bemüht sie sich darum, die Module Ultraschall und EMF in den Meisterkurs zu inkludieren. Ihr übergeordnetes Ziel: die Einführung der Meisterpflicht im Kosmetikhandwerk. Ende 2025 bietet sich hierfür die nächste Gelegenheit. Dann will die Politik erneut prüfen, in welchen Handwerksberufen eine Zulassungspflicht notwendig ist.