Geldanlage und Versicherung Finanzberatung: Auch unabhängig kann unseriös sein

Wer unterstützt am besten beim Auswählen von Versicherungen oder Geldanlagen? Oft werden Honorarberater empfohlen.
Doch auch hier ist nicht alles Gold, was glänzt.

Honorarberatung oder Provisionsberatung: besser oder schlechter gibt’s hier nicht. - © Robert Kneschke - stock.adobe.com

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, die Beratungsleistung von Finanz- oder Versicherungsberatern zu bezahlen: Entweder über eine Provision, was bedeutet, der Berater wird für die Vermittlung eines Produktes indirekt über Abschlussgebühren und/oder Beiträge vergütet. Die Kosten werden für den Kunden damit nicht sofort fällig, sondern gestreckt. Oder der Berater erhält sofort ein Honorar vom Kunden.

Beide Formen sind in Deutschland verbreitet, wobei die Provisionsberatung nach wie vor am häufigsten vorkommt. In den letzten Jahren aber gewinnt die Honorarberatung immer mehr an Bedeutung. Vorteil sei, dass sie eine unabhängige Betreuung ermöglicht, denn der Berater erhalte sein Geld auch dann, wenn er am Ende kein Produkt verkaufe. Er sei also nicht versucht, jemanden zum Abschluss zu drängen und ihm damit möglicherweise etwas anzudrehen, was er gar nicht benötigt.

Keine Garantie auf gute Beratung

Doch ist Honorarberatung dadurch per se auch besser? Eindeutig "Nein", sagt Niels Nauhauser, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleitungen bei der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg. Denn "grundsätzlich beinhaltet auch die Vergütung auf Honorarbasis keine Garantie auf gute Beratung". Im schlimmsten Fall bedeutet diese Finanzierungsform sogar, dass der Kunde für eine schlechte Leistung zahlen muss.

Seriös und transparent gemacht, stellt der Experte aber klar, könne Honorarberatung eine gute Alternative darstellen. Sie sei aber weder grundsätzlich besser, noch grundsätzlich kostengünstiger – zumal gerade in den letzten Jahren ein enormer Wildwuchs auf dem Markt zu beobachten sei. Vor allem, wenn es um Anlagethemen geht, sei es für Verbraucher oft schwer bis unmöglich zu durchschauen, welcher Berater überhaupt seriös ist.

Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt

So hatte Nauhauser kürzlich mit einem Fall zu tun, bei dem ein Berater für einen Anlagebetrag von 49.000 Euro zunächst einmalig Honorargebühren in Höhe von 20.900 Euro kassieren wollte. Und dann für die Laufzeit des Vertrags (29 Jahre) noch mal 82 Euro pro Monat. Der Einmalbetrag setzte sich zusammen aus einem Zeithonorar über 80 Stunden zu je 175 Euro und aus einem Mehrwert-Honorar von knapp 11.000 Euro für die empfohlene Geldanlage.

Das Problem für den Kunden: Die Begriffe "Honorarberater" oder "Honorarberatung" sind gesetzlich nicht geschützt – genauso wenig wie "Honorarvermittlung" oder "Beratung auf Honorarbasis". Allgemein wird unter einem Honorarberater jemand verstanden, der "unabhängig" berät. Genau das, betonen Kritiker, ist aber keineswegs gesagt.

Gesetzlichen Vorgaben unterliegen nur Honorar-Finanzanlagenberater und Honorar-Anlageberater. Erstere müssen ihr Beratungsangebot auf Investmentfonds und geschlossene Investmentvermögen beschränken. Honorar-Anlageberater dürfen alle Finanzinstrumente, also auch Aktien oder Zertifikate, anbieten und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen und überwacht. Die Kontrolle der Honorar-Anlageberater liegt je nach Bundesland bei den Gewerbeämtern oder den Industrie- und Handelskammern. Aber auch diese Kontrollgremien sind aus Sicht von Kritikern keineswegs eine Qualitätsgarantie.

Abrechnungsmodus nur schwer überprüfbar

Zumal eine solche Zulassung nicht zwingend ausschließt, dass der Berater zusätzlich auch als Provisionsberater tätig ist, etwa auch Versicherungen vermittelt – und dann entweder zwischen Provision und Honorar wechselt oder sogar beides kassiert. Verbraucher, ärgert sich Nauhauser, wissen dies letztlich nicht. "Man kann versuchen, dies vertraglich zu regeln, aber wirklich überprüfen kann man es nicht", so der Experte.

Es gibt zwar Organisationen wie den Bundesverband unabhängiger Honorarberater (www.bundesverband-honorarberater.de) oder den Verbund Deutscher Honorarberater (www.verbund-deutscher-honorarberater.de), die mit eigenen Verhaltensregeln arbeiten und damit eine Grundorientierung bieten. Trotzdem, weiß Nauhauser, tummeln sich auch dort immer wieder schwarze Schafe. Eine wirklich neutrale Instanz oder ein Gütesiegel gebe es nicht.

Auch eine verbindliche Struktur, wie und in welcher Höhe Honorare erhoben werden dürfen, existiere nicht. Am verbreitetsten sei die Bezahlung nach Stunden. Aber es gebe auch eine Vielzahl anderer Methoden, die zudem für den Kunden oft ebenfalls nicht vollständig durchschaubar seien (siehe Kasten) und mitunter auch kombiniert würden.

Derzeit helfen nur eigenes Wissen und vertrauenswürdige Empfehlungen

Der beschriebene Fall von 21.000 Euro Honorar für nicht einmal 50.000 Euro Anlagebetrag, so der Experte, sei zwar extrem. Aber gerade wenn neben der Vermittlung von Anlagen auch noch aktives Management derselben verkauft würde – in der Praxis sehr beliebt –, kämen mitunter enorme und oft unangebrachte Kosten auf die Kunden zu. Zudem sei es immer schwer einschätzbar, wie viel Aufwand ein Berater tatsächlich betreibt.

Einen echten Ausweg aus dem Dilemma sieht der Verbraucherschützer trotzdem nicht. Solange der Gesetzgeber nicht tätig wird und klare Richtlinien vorgibt, bleibe nur, sich selbst das Wissen anzueignen oder Berater mit vertrauenswürdigen Empfehlungen zu beauftragen. Die Vorschläge können zumindest alternativ auch bei einer Verbraucherorganisation geprüft werden lassen. Erscheint einem dann etwas nicht einwandfrei, gibt es zumindest bei Verträgen, die nicht in den Geschäftsräumen des Beraters abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen – und wenn über dieses Recht nicht transparent aufgeklärt wurde, sogar unbegrenzt darüber hinaus.

Vergütungsmethoden und ihre möglichen Nachteile

Pauschalhonorar
Vorab vereinbarte Summe, die unabhängig vom tatsächlichen (Zeit-)Aufwand fällig wird.
Nachteil: Berater und Kunde müssen vorab eine realistische Vorstellung vom Beratungsumfang haben – und sich darüber einig sein.
Zeit- bzw. Stundenhonorar
Gezahlt wird der tatsächliche Arbeitsaufwand
Nachteil: Der Zeitaufwand kann vom Berater unnötig in die Höhe getrieben werden.
Mehrwerthonorar
Der Berater errechnet die Kostenersparnis, die der Kunde dadurch hat, dass keine Provision anfällt und ­berechnet hieraus sein Honorar.
Nachteil: Der Betrag wird bei Abschluss fällig, völlig ­unabhängig beispielsweise vom tatsächlichen Erfolg einer Anlage.
Umsatzhonorar
Das Honorar bemisst sich an der Prämienhöhe des ­vermittelten Vertrages.
Nachteil: Der Berater könnte versucht sein, einen zu ­teuren Vertrag zu vermitteln
Einkommenshonorar
Das Honorar orientiert sich am Einkommen des Kunden
Nachteil: Bezieher höherer Einkommen, sind oft informierter, zahlen dann aber für weniger Leistung des Beraters mehr. Diese Form der Honorierung ist aber auch bei Beratern unbeliebt, da sehr schwer zu kalkulieren.