Eingesparte CO2-­Emissionen verkaufen E-Auto: Sind Erlöse aus dem Verkauf der THG-Quote steuerfrei?

Besitzer eines Batteriefahrzeugs können seit diesem Jahr von der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren, indem sie eingesparte CO2-Emissionen verkaufen. 350 Euro bis 475 Euro können so jedes Jahr aufs eigene Konto wandern – bis 2030. Wie diese Gewinne steuerlich behandelt werden.

E-Auto
Mehrere Hundert Euro können jährlich durch die THG-Quote steuerfrei eingenommen werden. Es muss jedoch zwischen privat und betrieblich genutzten Fahrzeugen unterschieden werden. - © NVB Stocker - stock.adobe.com

Halter von E-Autos können über die sogenannte THG-Quote einge­spartes CO2 verkaufen und dafür Geld bekommen. Der Handel läuft über Dienstleister.

Privatfahrzeuge: THG-Quote steuerfrei

Wer ein ausschließlich privat genutztes Elektrofahrzeug mit Batteriebetrieb erworben hat und die Treibhausminderungs-Quote verkauft, kann sich freuen. Die THG-Prämie ist in voller Höhe steuerfrei. In der Steuererklärung 2022 muss der Fahrzeugbesitzer also die im Jahr 2022 erhaltene THG-Prämie nicht erwähnen.

Beispiel: Ein Fahrzeugbesitzer verkauft für sein Privatfahrzeug die THG-Quote und bekommt dafür Jahr für Jahr jeweils 400 Euro überwiesen. Folge: Diese jährlichen 400 Euro dürfen steuerfrei kassiert werden.

Betriebliche Elektrofahrzeuge: THG-Quote zu versteuern

Wird die THG-Prämie für ein Batteriefahrzeug vereinnahmt, das dem Betriebsvermögen eines Handwerksbetriebs zugeordnet ist, erhöht die Prämie als Betriebseinnahme den zu versteuernden Gewinn. Denn Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Wichtig: Die THG-Prämie unterliegt bei Handwerksbetrieben zudem der Umsatzsteuer. Hier ist also darauf zu achten, dass in der Abrechnung über die THG-Prämie Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Beispiel: Ein Unternehmer hat in seinem Betrieb vier Elektrofahrzeuge und verkauft die THG-Quote für 400 Euro zzgl. 76 Euro Umsatzsteuer. Folge: Der Gewinn erhöht sich dadurch um 1.600 Euro. Zusätzlich müssen 304 Euro (vier x 76 Euro) Umsatzsteuer angemeldet und ans Finanzamt abgeführt werden.

Lohnsteuerliche Überlegungen: THG-Quote und Dienstwagen

Auf Bund-Länder-Ebene wurde abgestimmt, dass die THG-Prämie auch aus lohnsteuerlicher Sicht berücksichtigt werden muss. Und zwar in den Fällen, in denen der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Elektro-Dienstwagen überlässt und der Arbeitnehmer die THG-Quote verkauft und ihm gutgeschrieben wird.

Praxis-Tipp: Normalerweise ist bei einem Dienstwagen der Arbeitgeber Fahrzeughalter und nur er kann die THG-Quote verkaufen. Ist das der Fall, ist lohnsteuerlich nichts weiter veranlasst.

Vereinnahmt ein Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – die THG-Prämie für einen Elektro-Dienstwagen, liegt Arbeitslohn von dritter Seite vor. Der Arbeitgeber ist dazu angehalten, diesen Arbeitslohn in Höhe der THG-Prämie in der Lohnsteueranmeldung zu erklären, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.

Beispiel: Der Arbeitnehmer verkauft für den Elektro-Dienstwagen seines Arbeitgebers die TGH-Quote und bekommt dafür im Jahr 2022 400 Euro. Folge: Das muss er seinem Arbeitgeber melden. Darf er die Prämie behalten, muss sein Arbeitgeber die THG-Prämie als Arbeitslohn von dritter Seite in der Lohnsteueranmeldung erfassen, Lohnsteuer darauf einbehalten und ans Finanzamt abführen.

Besonderheit für Arbeitnehmer mit Dienstwagen

Ermittelt der Arbeitnehmer für seinen Elektro-Dienstwagen den zu versteuernden geldwerten Vorteil nach den Aufzeichnungen eines Fahrtenbuchs, mindert die an den Arbeitgeber oder an den Arbeitnehmer bezahlte THG-Prämie die Gesamtkosten (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 9 LStR).

Beispiel: Nach den Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs hat eine Arbeitnehmerin ihren Elektro-Dienstwagen zu 45 Prozent privat genutzt. Die Gesamtkosten für das E-Auto betragen 7.000 Euro. Der Arbeitgeber hat die THG-Quote verkauft und dafür 400 Euro erhalten. Folge: Der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Elektro-Dienstwagens beträgt 3.420 Euro (7.000 Euro abzgl. THG-Prämie 400 Euro = 6.600 Euro x 45 Prozent).