Gesetzliche Krankenversicherung Innungskrankenkassen: Hammer wird 2024 folgen

Das Finanzierungsdefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wächst. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um gegenzusteuern. Dieser ist nicht nachhaltig, kritisiert der Bundesverband der Innungskrankenkassen, und hat nun ein eigenes Konzept vorgestellt.

Stapel von Versichertenkarten.
Der Bundesverband der Innungskrankenkassen warnt davor, dass das Finanzierungsdefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter wachsen wird, wenn nicht richtig gegengesteuert wird. - © Mikel Wohlschlegel - stock.adobe.com

Der Bundesverband der Innungskrankenkassen sieht die gesetzliche Krankenversicherung trotz jüngst vorgelegter Reformvorschläge nicht nachhaltig finanziert und fordert eine gerechtere Lastenverteilung. "Nach unserer Einschätzung wird 2024 dann der Hammer folgen", sagte Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. bei der Vorlage möglicher Finanzierungskonzepte. Denn bis dahin würden die Finanzbedarfe weiter steigen und die Finanzreserven weiter schrumpfen. "Es werden sicher Probleme bei einzelnen Krankenkassen entstehen", warnte Müller. Umso wichtiger seien deshalb Strukturreformen, wie die Nachjustierung und Dynamisierung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen, eine höhere Steuerfinanzierung sowie eine Abkehr vom alleinigen Lohnprinzip. Leistungskürzungen sehen die Vorschläge des IKK e.V. nicht vor.

Wachsendes Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung macht Reformen nötig

Hintergrund der Forderung des Dachverbandes ist das wachsende Finanzierungsdefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der aus seiner Sicht enttäuschende Lösungsansatz des von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellten Entwurfes eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Denn dieser lasse grundlegende Reformen wie die Finanzierung der Gesundheitsversorgung der ALG-II-Empfänger über den Staat vermissen. Vielmehr soll zur finanziellen Stabilisierung der GKV unter anderem der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2023 steigen. Im Gespräch ist eine Erhöhung von 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Mit dem allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung von derzeit 14,6 Prozent könnte der gesamte Beitrag für die Krankenversicherung so auf 16,2 Prozent steigen.

Gesetz verdient seinen Namen nicht

Auch Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und Präsident des ZDH, kritisiert den Gesetzesentwurf zum wiederholten Male scharf. "Allein der Name ist bereits falsch, da dieses Gesetz die Finanzen der GKV keinesfalls auf Dauer stabilisiert", sagte er. Auch sei eine Finanzierung, die auf immer weiter steigende Beitragssätze setze, alles andere als nachhaltig. "Mit der im Gesetzesentwurf einkalkulierten Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages in der GKV um mindestens 0,3 Beitragssatzpunkte durch den Schätzerkreis im Herbst 2022 wird die 40-Prozent-Marke bei den Sozialversicherungsbeiträgen überschritten", warnte er eindringlich.

Wollseifer: Erhöhung der Sozialabgaben ist Brandbeschleuniger

Derlei Beitragssatzerhöhungen gefährden nach den Worten Wollseifers die dringend notwendige wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie. Dies gelte umso mehr, da sich viele Handwerksbetriebe angesichts der exorbitanten Preissteigerungen bei Materialien, Rohstoffen und im Energiebereich am Limit ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bewegten. "Die Erhöhung der Sozialabgaben wirkt da wie ein Brandbeschleuniger", betonte er.

IKK: Dynamischer Bundeszuschuss nötig

Dabei könnten kurzfristige Beitragssatzsteigerungen seiner Auffassung nach durch die vollständige Übernahme von versicherungsfremden Leistungen durch den Staat vermieden werden. Zudem müsse der schleichenden Entwertung eines gleichbleibenden Bundeszuschusses durch Ausgabensteigerungen mit einer Dynamisierung des Bundeszuschusses entgegengewirkt werden. Daneben plädieren die Innungskrankenkassen für eine Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell in der GKV. Vorstellbar sei etwa eine anteilige Finanzierung über Steuereinnahmen auf gesundheitsschädliche Genussmittel wie etwa der Tabak- oder Alkoholsteuer. Darüber hinaus fordern die Innungskrankenkassen eine Absenkung der Umsatzsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent. Außerdem sollte die Digital- und Plattformwirtschaft ebenfalls zur Finanzierung der GKV herangezogen werden.

Rezession könnte Finanzloch in der GKV vergrößern

Hintergrund der Vorschläge der Innungskrankenkassen zur nachhaltigen Finanzierung der GKV ist deren finanzielle Schieflage. So fehlen schon 2023 voraussichtlich rund 17 Milliarden Euro. Sollte sich die wirtschaftliche Lage verschlechtern, könnte die Lücke noch größer ausfallen. Um dieses Loch zu stopfen, will der Gesundheitsminister neben der Erhöhung des Zusatzbeitrages, die knapp fünf Milliarden Euro in die Kassen spülen soll, noch an weiteren Stellschrauben drehen.

So soll etwa der jährliche Steuerzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung von regulär 14,5 Milliarden Euro um zwei Milliarden Euro erhöht werden. Daneben soll die GKV ein Darlehen des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro bekommen. Außerdem sollen Reserven des Gesundheitsfonds und bei den gesetzlichen Krankenkassen das Finanzloch stopfen helfen. Darüber hinaus soll der Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel um fünf Prozentpunkte auf zwölf Prozent erhöht werden.