Arbeitsmarkt Leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld verlängert

Die Sonderregelung für Unternehmen soll um weitere drei Monate verlängert werden und bis zum 30. Juni gelten. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Um Kurzarbeit beantragen zu können, genügt es weiterhin, wenn zehn Prozent der Mitarbeiter von dem Arbeitsausfall betroffen sind. - © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Die Pandemie hat manche Branchen noch immer im Griff. Betroffene Unternehmen sollen deshalb bis Ende Juni weiter unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. "So stellen wir sicher, dass die Beschäftigten ihre Arbeit behalten und die Unternehmen ihre Fachkräfte nicht verlieren, damit sie nach der Pandemie wieder durchstarten können", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das Kabinett habe eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf gebilligt. Dieser muss jetzt noch vom Bundestag beschlossen werden.

Mit Hilfe der erweiterten Kurzarbeiterregelung konnten nach den Worten Heils "bisher Millionen von Arbeitsplätzen" in der Pandemie gerettet werden. Corona wirke sich aber immer noch negativ aus. "Wir geben Planungssicherheit und verlängern die beschäftigungssichernde Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum 30. Juni", sagte er mit Blick auf besonders betroffene Betriebe, etwa aus der Veranstaltungsbrache oder der Gastronomie. Beibehalten werde auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und dem siebten Monat. Zudem werde der Verdienst aus Minijobs weiterhin nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Mehr Hilfe bei Koppelung der Kurzarbeit mit Weiterbildung

Wie bisher bedeutet der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit, dass weniger Mitarbeiter betroffen sein müssen. Es reicht, wenn zehn Prozent der Mitarbeiter von dem Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst liegt die Quote bei einem Drittel. Auch wird weiterhin auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vollständig verzichtet. Außerdem werden nach Angaben des Ministeriums die Sozialversicherungsbeiträge nach dem 31. März 2022 weiterhin zur Hälfte erstattet. Dies gilt aber nur, wenn die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden wird.