Impfpflicht in Kliniken Bayern setzt Teil-Impfpflicht aus: Scholz pocht auf Umsetzung

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, die Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken vorläufig nicht kontrollieren zu wollen. Bundeskanzler Scholz stellte nun klar, dass er die Umsetzung von Gesetzen auch in Bayern erwartet. Der Bund sei aber auch gesprächsbereit.

Mit deutlichen Worten fordert Bundeskanzler Scholz den bayerischen Ministerpräsidenten Söder zum Umdenken auf. - © Bundesregierung/Steins

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) pocht auf die Umsetzung der umstrittenen Corona-Impfpflicht für Personal in Pflegeheimen und Kliniken durch die Länder, von der auch Teile des Handwerks betroffen wären. "Wir gehen davon aus, dass Gesetze eingehalten werden", sagte Scholz nach Angaben des stellvertretenden Regierungssprechers Wolfgang Büchner am Mittwoch in Berlin. Dies sei "einer der Vorzüge des deutschen Rechtssystems". Büchner verwies auf die gültige Gesetzesregelung, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Die Länder hätten den Bund explizit gebeten, diese Impfpflicht als zusätzlichen Schutz für gefährdete Gruppen einzuführen. Für die Umsetzung seien die Länder zuständig.

Bayerischer Sonderweg

Bayern hat angekündigt, den Vollzug de facto auszusetzen. Die CDU fordert ein bundesweites Aussetzen der Teil-Impfpflicht. Diese sieht vor, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung dort dann untersagen. Der Bund signalisierte erneut Gesprächsbereitschaft, um "eine einheitliche und pragmatische Vorgehensweise" sicherzustellen, wie Büchner deutlich machte.

Das Bundesgesundheitsministerium erläuterte, den Gesundheitsämtern werde ausdrücklich ein gewisser Ermessensspielraum gelassen. Dabei gehe es um individuelle Klärungen je nach Lage in der Einrichtung etwa zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auch an anderen Stellen. Dies könne der Bund nicht pauschal klären. Sollte es bei den Ländern weiteren Abstimmungs- oder Klärungsbedarf geben, "würden wir uns dem nicht verschließen", sagte ein Sprecher.

Das Sozialministerium erläuterte, dass arbeitsrechtliche Fragen, die sich an mögliche Verbote zum Betreten von Einrichtungen anschließen, meist individuelles Recht im Einzelfall darstellten. So könne etwa zu prüfen sein, ob Beschäftigte schuldhaft gehandelt haben. dpa