Steuertipp Antrag auf Ist-Besteuerung schriftlich stellen

Liegt der Umsatz 2021 erstmals unter 600.000 Euro, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Ist-Besteuerung für das Steuerjahr 2022 gestellt werden. Vorteil: Die Umsatzsteuer muss erst dann ans Finanzamt überwiesen, wenn der Kunde bezahlt hat. Warum es wichtig ist, den Antrag schriftlich einzureichen.

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In der Praxis passiert es immer wieder, dass gewerbliche Unternehmen die Voraussetzung für die Ist-Besteuerung erfüllen und deshalb bei der Umsatzsteuer eben diese anwenden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Umsatzsteuer muss nicht mehr zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ans Finanzamt überwiesen werden, sondern erst, wenn der Kunde seine Rechnung beglichen hat.

Das Problem dabei: Sie haben keinen Antrag beim Finanzamt gestellt. Ändert die Behörde die erklärte Umsatzsteuer nicht, geht man von einem konkludenten Antrag in der Steuererklärung aus, den das Finanzamt genehmigt hat.

Ist-Besteuerung: Warum ein Antrag wichtig ist

Doch das hat steuerlich einen Haken: Gibt ein Steuerzahler für mehrere Jahre keine oder verspätet Steuererklärungen ab, kann keine konkludente Genehmigung des Finanzamts für die Ist-Besteuerung angenommen werden. Das Finanzamt kann ohne Genehmigung also für die zurückliegenden Jahre auf die Änderung der Umsatzsteuererklärungen – dann mit Anwendung der Soll-Besteuerung – pochen (FG Hamburg, Urteil v. 23.7.2021, Az. 2 K 205/20).

Steuertipp: Um von der Ist-Besteuerung profitieren zu können, sollten Sie unbedingt einen Antrag nach § 20 Umsatzsteuergesetz beim Finanzamt stellen und um eine schriftliche Genehmigung bitten. Diese Genehmigung des Finanzamts bewahren Sie bei Ihren Steuerunterlagen auf. dhz