Bisher boten Kliniken und Krankenhäuser Corona-Tests für dort arbeitende geimpfte Reinigungskräfte an. Das aber ändert sich mit dem neuen Infektionsschutzgesetz. Die Berufsgruppe muss nun eigenverantwortlich Tests durchführen. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks kritisiert die Neuregelung scharf.

Geimpfte Reinigungskräfte, die in Kliniken und Krankenhäusern tätig sind, konnten sich bisher im Rahmen der Testkonzepte der Gesundheitseinrichtungen auf das Corona-Virus testen lassen. Aufgrund einer Änderung im Infektionsschutzgesetz fallen sie nun aus den Testkonzepten der Kliniken heraus. Sie sind damit verpflichtet, sich täglich offiziell und auf eigene Kosten testen zu lassen. Darauf weist der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hin und kritisiert die Neuregelung.
Was gilt jetzt für Reinigungskräfte in Kliniken?
Wie der Verband mitteilt, müssen sich geimpfte Reinigungskräfte nun jeden Tag, fünf Mal die Woche, offiziell testen lassen. Für andere Berufsgruppen gäbe es hingegen Testerleichterungen – etwa für Arzt- und Pflegepersonal sowie externe Physiotherapeuten, wenn sie geimpft oder genesen sind. In ihrem Falle reichten Selbsttests ohne Überwachung. Begleitpersonen von Kranken fielen komplett aus der Testpflicht heraus. "Dank SPD, Grünen und FDP gilt in Deutschlands Krankenhäusern neuerdings ein Zwei-Klassen-Berufsgruppen-System. Dies ist eine kolossale Respektlosigkeit gegenüber unserem in der Pandemie systemrelevanten Handwerk", kritisiert Johannes Bungart, Geschäftsführer des BIV.
Auch andere Handwerker sind von Neuregelung in Kliniken betroffen
Gebäudereiniger-Verband: Neuregelung "völlig unverantwortlich"
Für Bungart sei es nicht nachvollziehbar und völlig unverantwortlich, dass die Ampel "geimpfte Reinigungskräfte, die für Hygiene, Desinfektion und Sauberkeit in Krankenhäusern sorgen, aus den bisherigen internen Testkonzepten der Krankenhäuser" herausnimmt. "Die Benachteiligung der Gebäudereinigung, die Deutschlands beschäftigungsintensivstes Handwerk darstellt und seit Ausbruch der Pandemie gerade im Gesundheitsbereich eine zentrale Aufgabe übernimmt, ist unerklärlich und willkürlich", so der Verbands-Geschäftsführer. Der BIV fordert den Gesetzgeber auf, die Änderung zurückzuziehen.
Das neue IfSG hatte der Bundesrat am 10. Dezember verabschiedet. Es ist zu großen Teilen am 12. Dezember in Kraft getreten und enthält auch eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. ew