Bund-Länder-Konferenz Hilfen für Handwerker in den Flutgebieten beschlossen

Bund und Länder beschließen Hilfen für die Menschen in den Flutregionen, darunter auch zahlreiche Handwerksbetriebe. Wie ZDH-Präsident Wollseifer die Beschlüsse einordnet und warum Betroffene nicht auf das Gesetzgebungsverfahren warten müssen.

Gummistiefel auf Schlamm
Menschen, die nach der Flutkatastrophe Hilfe benötigen, brauchen nicht auf einen Bewilligungsbescheid zu warten und können direkt mit Wiederaufbau starten. - © Friedberg - stock.adobe.com

Häuser und Betriebe zerstört oder schwer beschädigt, Brücken und Straßen kaputt: Das Ausmaß der Unwetter-Katastrophe ist kaum zu überblicken. Ausgehend von Schätzungen haben sich Bund und Länder jetzt auf einen milliardenschweren Wiederaufbaufonds geeinigt. Sie beschlossen am Dienstag, 10. August, diesen großen Topf mit 30 Milliarden Euro auszustatten. Der Fonds "Aufbauhilfe 2021" soll als Sondervermögen des Bundes eingerichtet werden.

Für den Wiederaufbau in den betroffenen Ländern werden allein 28 Milliarden Euro veranschlagt. Bei den übrigen zwei Milliarden handelt es sich um Schäden an Bundeseinrichtungen, die auch nur der Bund zahlt, also etwa zerstörte Bahnbrücken, Schienenwege oder Autobahnen.

Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Der Bund geht dabei quasi in Vorleistung. Die Länder bekommen 30 Jahre Zeit, ihren Anteil abzubezahlen. Dies soll über die Umsatzsteuer geschehen, indem der jährliche Anteil der Länder an der Umsatzsteuer 30 Jahre lang entsprechend gekürzt wird.

Betroffene können sich auf Unterstützung verlassen

Zudem betonte NRW-Ministerpräsident Laschet nach den Beratungen, dass mit dem Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten jetzt schnell begonnen werden könne. "Und wer mit dem Wiederaufbau anfängt, braucht nicht auf einen Bewilligungsbescheid warten, braucht nicht darauf zu warten, dass die Gesetze beschlossen werden, sondern mit der heutigen Konferenz ist diese Zusage auch noch einmal bestätigt worden", unterstrich der Unions-Kanzlerkandidat.

"Häuser und Städte werden wieder aufgebaut", sagte Laschet. "Und wir werden dafür sorgen, dass sich die Betroffenen in ihrer Heimat eine neue Existenz schaffen können. Und jeder Einzelne wird beim Wiederaufbau, beim Neuanfang auf die Solidarität der Gemeinschaft setzen können", bekräftige Laschet.

ZDH-Präsident Wollseifer äußerte ich lobend zu den Beschlüssen

"Dass sich der Bund sowohl an den Soforthilfen der Länder sowie an dem geplanten nationalen Wiederaufbaufonds "Aufbauhilfe 2021" jeweils zur Hälfte beteiligen wird, ist gut und angesichts dieser Katastrophe richtig", sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Hilfreich sei auch die vorgesehene Aussetzung der Insolvenzpflicht.

"Da in den Katastrophengebieten - auch mit Blick auf den Herbst und Winter – alles daran gesetzt werden muss, die Grundversorgung schnellstmöglich sicherzustellen, müssen die Hilfen auch schnell fließen", so Wollseifer. Laut dem ZDH sei es deshalb ausdrücklich zu unterstützen, dass nach der Kabinettssitzung am 18. August 2021, in der die Ausgestaltung des Hochwasserhilfefonds beschlossen werden soll, zeitnah eine Sondersitzung des Bundestags für die anstehenden Gesetzgebungsbeschlüsse anberaumt werden soll.

Entscheidend werde sein, dass die Hilfen zügig und über möglichst unbürokratische Verfahren dort ankommen, wo sie unabdingbar sind, um nicht zuletzt handwerkliche Betriebe und die dortigen Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern, sagte der ZDH-Präsident. "Neben diesen unmittelbaren Hilfen müssen aber auch die notwenigen Infrastrukturmaßnahmen beschleunigt und gegebenenfalls in vereinfachten Verfahren angegangen werden. Denn die von der Hochwasserkatastrophe massiv betroffenen Regionen werden nur mit einem leistungsstarken Handwerk weiter eine Zukunftsperspektive haben", sagte er abschließend. rk/dpa