In der Praxis sind Sachbezüge bis zu 44 Euro im Monat bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern äußerst beliebt. Kein Wunder: Werden einige Voraussetzungen eingehalten, sind solche Sachbezüge steuer- und abgabenfrei. Die Spielregeln für die Steuerfreiheit haben sich zum 1. Januar 2020 durch eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2019 geändert.
Bernhard Köstler
Neue Definition von Sachbezügen
Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz sind Gutscheine und Gutscheinkarten als Sachbezuge zu qualifizieren, wenn diese ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen vom Aussteller oder einer Ausstellergemeinschaft der Gutscheine und Gutscheinkarten berechtigen. Weitere Voraussetzungen sind nach wie vor, dass solche Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz) und dass der Wert des Sachbezugs je Mitarbeiter und Monat den Betrag von 44 Euro nicht überschreitet.
Insbesondere folgende Gutscheine und Guthabenkarten erfüllen die Voraussetzungen für einen Sachbezug :
- Controlled-Loop-Karten: Bei solchen Gutscheinen kann der Arbeitnehmer ausschließlich Waren und Dienstleistungen abrufen. Besonderheit: Die Waren und Dienstleistungen können nicht nur beim Aussteller des Gutscheins bezogen werden, sondern auch bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen.
- Closed-Loop-Karten: Gutscheine, bei denen die Auszahlung von Geld nicht möglich ist. Es können nur Waren und Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins bezogen werden.
Entscheidend für die Qualifikation der Gutscheine und Gutscheinkarten ist, dass keine Barzahlungs-, Barauszahlungs- oder Wandelungsfunktion in Geld besteht.
Beispiel 1: Arbeitgeber Huber schenkt einem Mitarbeiter eine Gutscheinkarte von einem Buchhändler. Der monatliche Wert des Gutscheins beträgt exakt 44 Euro. Der Gutschein wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Folge: Hier handelt es sich um eine klassische Closed-Loop-Karte, die ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen beim Aussteller des Gutscheins (= Buchhändler) berechtigt. Es liegt also ein Sachbezug vor, der steuerfrei bezogen werden darf.
Beispiel 2: Arbeitgeber Huber schenkt einem Mitarbeiter eine Gutscheinkarte eines Betreibers eines Shopping-Centers. Der Mitarbeiter kann Waren und Dienstleistungen in Höhe von 44 Euro je Monat bei rund 100 Einzelhändlern und Unternehmen aus der Gastronomie beziehen, die sich in diesem Shopping-Center befinden. Der Gutschein wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Folge: Bei der Gutscheinkarte handelt es sich um eine Controlled-Loop-Karte. Ein Sachbezug und die Steuerfreiheit sind zu bejahen.
Praxis-Tipp: Mit der Steuerfreiheit klappt es nur, wenn solche Gutscheinkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Entstehen solche Sachbezüge durch eine Gehaltsumwandlung (= Verzicht auf vereinbarten Arbeitslohn in Höhe von 44 Euro pro Monat für einen Gutschein oder eine Gutscheinkarte im Wert von 44 Euro), ist die Steuerfreiheit verloren.
Definition von Geldleistungen
Kein Sachbezug, sondern steuerpflichtige Geldleistungen liegen bei zweckgebundenen Geldleistungen , nachträglichen Kostenerstattungen und bei Geldsurrogaten (= Geldkarten) vor, die auf einen Geldbetrag lauten (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz).
Danach liegt kein Sachbezug vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Karten aushändigt, die als Geldsurrogate im unbaren Zahlungsverkehr genutzt werden können (sog. Open-Loop-Karten). Gekennzeichnet sind solche Geldsurrogate, dass sie eine eigene IBAN aufweisen, dass eine Barauszahlungsfunktion vorhanden ist, dass Überweisungen vorgenommen werden können und dass mit der Karte Devisen ge- und verkauft werden können.
Praxis-Tipp: Sind Sie Arbeitgeber und sind sich nicht zu 100 Prozent sicher, dass die angebotenen Gutscheine bzw. Gutscheinkarten die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 8 Abs. 1 EStG ab 1. Januar 2020 erfüllen, können Sie beim Finanzamt um Überprüfung bitten. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Anrufungsauskunft nach § 42e Einkommensteuergesetz stellen. Dieser Check durch das Finanzamt ist ein Gratis-Service und bringt Ihnen die notwendige Rechtssicherheit.