Interview Was Brüssel mit dem Meisterbrief vorhat

Das Handwerk ist nicht erfreut über das EU-Dienstleistungspaket. EU-Spitzenvertreterin Irmfried Schwimann versucht, die Bedenken zu zerstreuen. "Es geht nicht um den Meisterbrief", sagt die stellvertretende General­direktorin in der EU-Kommission, die auch fürs ­Handwerk zuständig ist.

Hajo Friedrich

EU-Spitzenvertreterin Irmfried Schwimann verteidigt das EU-Dienstleitungspaket. Sie versucht, die Sorgen des Handwerks um den Meisterbrief zu zerstreuen. - © EU-Kommission

DHZ: Frau Schwimann, warum billigt die Kommission den Meisterbrief als Qualitätssiegel – stellt ihn aber offensichtlich als Zugangsvoraussetzung infrage?

Schwimann: Es geht der Kommission nicht um den Meisterbrief. Und ich bin froh, dieses immer wieder auftretende Missverständnis klären zu können. Die Kommission hat in ihren Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung sieben Berufe und die dazugehörigen Regelungen in allen Mitgliedstaaten untersucht. Hier handelt es sich vorranging um Berufe, bei denen davon ausgegangen wird, dass ein großes Potenzial an Wirtschaftswachstum und an Schaffung von Arbeitsplätzen besteht. Handwerksberufe sind von diesen Empfehlungen nicht betroffen.

DHZ: Noch einmal nachgefragt: erkennen Sie den Meisterbrief als Zugangsvoraussetzung an oder nicht?

Schwimann: Aus unserer Sicht ist es vor allem wichtig, dass die Zugangsvoraussetzungen für Berufe fundiert und angemessen sind. Was das im Einzelnen bedeutet, entscheiden selbstverständlich die Mitgliedstaaten.

DHZ: Die EU-Kommission hat kürzlich ein Dienstleistungspaket mit den wesentlichen Inhalten "Einführung einer Dienstleistungskarte" und "Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen" vorgelegt. Die Handwerksorganisationen sehen darin einen erneuten Generalangriff auf den Meisterbrief als Zugangsvoraussetzung. Teilen Sie diese Sorge?

Schwimann: Ich hatte es schon gesagt, es geht uns nicht um den Meisterbrief. Es gibt im Binnenmarkt viele andere Hindernisse. Dieser Befund wird von allen und - soweit ich sehe - auch von deutschen Handwerkern geteilt, die bei Aufträgen in Nachbarstaaten mit Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die Dienstleistungskarte soll in einigen wesentlichen Sektoren administrative Verfahren erleichtern, greift aber nicht ins materielle Recht ein. Sie hat also überhaupt keine Auswirkungen auf deutsche Rechtsvorschriften und damit auch nicht auf den Meisterbrief als Zulassungsvoraussetzung. Die Initiative zum Verhältnismäßigkeitstest soll nur sicherstellen, dass vor Einführung neuer Reglementierung gründlich deren Verhältnismäßigkeit geprüft wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird selbstverständlich nicht vorgegeben. Entscheidungen, ob und wie zu reglementieren ist, sind und bleiben Sache der Mitgliedstaaten. Daher auch hier: ich sehe überhaupt keinen Anhaltspunkt für solche Befürchtungen.

DHZ: Warum wollen Sie den EU-Ländern neue, umfangreiche Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen auferlegen?

Schwimann: Die Erfahrung der letzten beiden Jahre hat uns tatsächlich gelehrt, dass der bestehende Rechtsrahmen nicht ausreicht, um das Entstehen von „schlechter Reglementierung“ zu verhindern. Darunter verstehe ich Regeln, die über das Ziel hinausschießen und weit über das hinausgehen was zum Schutz eines Allgemeininteresses, wie zB Schutz der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der Verbraucher notwendig wäre. Zwei Jahre lang haben wir gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die vielen Regelungen auf diesem Gebiet analysiert. Unsere eindeutige Schlussfolgerung lautet: Wir müssen am Beginn ansetzen, da wo die ersten Schritte für neue Regeln gesetzt werden. In dieser Phase werden die ersten Überlegungen angestellt auf welche Art und Weise ein Problem beseitigt, ein Allgemeininteresse geschützt werden kann und muss. Denn eines ist ein auch klar: der Schutz von Allgemeininteressen wird natürlich nicht in Frage gestellt. Genauso wenig wie die Tatsache, dass Berufsreglementierung in vielen Fällen gerechtfertigt sein wird.

DHZ: Reicht der bestehende Rechtsrahmen und die dazugehörige Rechtsprechung des EuGH nicht völlig aus?

Schwimann: Unser Vorschlag einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für neue Rechtsvorschriften im Bereich der Berufsreglementierung ist ein Instrument zur besseren und transparenteren Rechtssetzung. Nach unseren Informationen ist das alles auch in Deutschland durchaus übliche Praxis. Die Kommission muss aber immer die gesamteuropäische Sicht im Auge behalten. Und es ist sicherlich auch im Interesse der deutschen Wirtschaft, wenn die Berufsreglementierung in allen Mitgliedstaaten in Zukunft ähnlichen hohen Qualitätsstandards entspricht und die Notwendigkeit einer Berufsreglementierung nach vergleichbaren Kriterien geprüft wird.

DHZ: Nach ZDH-Einschätzungen wird bei regulierten Berufen die Mobilität im Binnenmarkt über die Anerkennungsrichtlinie von Berufsqualifikationen gewährleistet. Warum glauben Sie dennoch, dass eine Deregulierung zu mehr Wachstum und Beschäftigung führt?

Schwimann: Die Berufsqualifikationsrichtlinie zielt in der Tat primär darauf ab, die Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Das ist gut und notwendig. Das ist eine der Kernideen des Binnenmarktes. Darüber hinaus ist es jedoch wichtig, dass die Regeln für den Zugang und die Ausübung von Berufen auch mit technologischen, gesellschaftlichen oder mit anderen Marktentwicklungen Schritt halten. Beide Initiativen der Kommission, die Reformempfehlungen wie der Vorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, zielen darauf ab, dass bestehende Vorschriften in bestimmten Sektoren bzw. neue Vorschriften für Berufsreglementierung auf die sich ändernden Rahmenbedingungen geprüft und dementsprechend angepasst werden. Man könnte das auch mit einem Handwerksbetrieb vergleichen: wenn jahrelang nicht investiert wurde, verliert der Betrieb an Dynamik, Wettbewerbsfähigkeit und seine Kunden, die sich anderwärtig umsehen werden. 

Irmfried Schwimann ist stellvertretende General­direktorin in der EU-Kommission und dort auch fürs ­Handwerk zuständig