Dienstleistungskarte Elektronische Dienstleistungskarte: Kritik vom deutschen Handwerk

Die EU-Kommission will eine neue elektronische Dienstleistungskarte für den Binnenmarkt einführen. Brüssel betont, damit keine Axt an Berufsanforderungen wie den Meisterbrief legen zu wollen. Doch Kritik kommt unter anderem von Zentralverband des Deutschen Handwerks. Das Dienstleistungspaket sei "überflüssig und falsch".

Hajo Friedrich

Die EU-Kommission will für den Binnenmarkt eine neue Elektronische Dienstleistungskarte einführen. Dies stößt auf heftige Kritik des ZDH. - © pressmaster/Fotolia.com

Die Europäische Kommission hat am Dienstag ein aus ihrer Sicht "ehrgeiziges und ausgewogenes" Maßnahmenpaket vorgelegt, das es Unternehmen und Freiberuflern erleichtern werde, Dienstleistungen für einen potenziellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen in der EU zu erbringen.“Diese neuen Impulse für den Dienstleistungssektor werden Verbrauchern, Arbeitssuchenden und Unternehmen zugutekommen und das Wirtschaftswachstum in Europa ankurbeln“, erklärte die EU-Behörde. Das sehen Vertreter des deutschen Handwerks anders. "Mit diesen Vorschlägen verfehlt die Kommission ihr Ziel, den Binnenmarkt für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Der Vorschlag greife tief in die Souveränität der Mitgliedstaaten ein. Das Handwerk sieht seit Jahren den Meisterbrief durch die EU Brüssel bedroht.

Folgende konkrete Initiativen schlägt die Kommission vor:

  • Eine neue Elektronische Europäische Dienstleistungskarte: Ein vereinfachtes elektronisches Verfahren soll es Unternehmensdienstleistern (z. B. Ingenieurbüros, IT-Berater, Messeveranstalter) und Baudienstleistern erleichtern, die Verwaltungsformalitäten zu erfüllen, die für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland vorgeschrieben sind. Dienstleistungserbringer sollen über einen einzigen Ansprechpartner in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache verfügen. Dieser soll die erforderlichen Informationen prüfen und sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiterleiten. Der Aufnahmemitgliedstaat bleibt zuständig für die Anwendung der nationalen Vorschriften und für die Entscheidung, ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen anbieten darf. Die bestehenden Pflichten der Arbeitgeber und Rechte der Arbeitnehmer sollen von der elektronischen Karte unberührt bleiben. 
  • Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für freiberuflich erbrachte Dienstleistungen: Etwa 50 Mio. Menschen, also 22 Prozent aller Erwerbstätigen in Europa, arbeiteten in Berufen, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, z. B. Apotheker oder Architekten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, sei die Reglementierung häufig gerechtfertigt. Die EU-Behörde sieht jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert werde. Dies wirke sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus. Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies sei nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings müsste ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Die Kommission will dabei ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschlägt und darlegt, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen müssten, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
  • Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe: Die gegenseitigen Bewertungen, die von den Mitgliedstaaten zwischen 2014 und 2016 durchgeführt wurden, ergaben, dass in den Ländern, die ihren Dienstleistungsmarkt liberalisiert haben (z. B. Italien, Polen, Portugal, Spanien) günstigere Preise und eine größeren Auswahl an Dienstleistungen herrschen, ohne dass die hohen Standards für Verbraucher und Arbeitnehmer dadurch beeinträchtigt werden. Deshalb hat die Kommission Leitlinien zum Reformbedarf der Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial vorgelegt. Dazu gehören die Tätigkeiten von Architekten, Ingenieuren, Juristen, Rechnungsprüfern, Patentanwälten, Immobilienmaklern und Fremdenführern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zu prüfen, ob die für diese freien Berufe geltenden Auflagen die von ihnen erklärten nationalen politischen Ziele erfüllen.
  • Verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen: Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Änderungen zu nationalen Rechtsvorschriften für Dienstleistungen zu melden, damit Brüssel und die anderen Mitgliedstaaten etwaige Bedenken aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium geltend machen können.
 

"Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen 90 Prozent aller neuen Arbeitsplätze. Doch der Binnenmarkt, den wir meist als selbstverständlich hinnehmen, ohne uns seines vollen Werts bewusst zu sein, funktioniert im Dienstleistungssektor nicht richtig", sagte Elzbieta Bienkowska, die für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und Mittelständler verantwortliche Kommissarin. All dies kann erst nach gründlicher Beratung und Beschluss der EU-Gesetzgeber – Parlament und Ministerrat – in Kraft treten. An bewährten Berufsordnungen in den Ländern, wie etwa die deutsche Handwerksordnung und den Meisterbrief, wolle Brüssel nicht rühren, hieß es zum wiederholten Male auch am Dienstag. Es gehe nicht darum, Berufe zu deregulieren, erklärte die Behörde. Berufsordnungen lägen in der Verantwortung der EU-Länder. Die Handwerksberufe seien von den Reformempfehlungen der Kommission nicht betroffen und der Richtlinienvorschlag für einen Verhältnismäßigkeitstest gelte lediglich für zukünftige Reglementierungen. Er befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung der Luxemburger EU-Richter. Solange dies für die Regulierung im Handwerk sichergestellt sei, wie von deutscher Seite beständig vorgetragen, seien Sorgen unbegründet, hieß es am Dienstag in Brüssel.

ZDH sieht keine Verbesserung für kleine und mittlere Unternehmen 

Unberührt davon erklärte der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, zu den Vorschlägen der EU-Behörde für eine Dienstleistungskarte und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Berufsreglementierungen: "Es besteht kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen“. Nach ZDH-Einschätzung seien der bestehende Rechtsrahmen und die dazu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes völlig ausreichend. Darüber hinaus greife der Vorschlag tief in die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten ein, monierte Schwannecke. Ähnlich kritisch äußerte sich der ZDH-Generalsekretär über den Kommissionsvorschlag zur Dienstleistungskarte. Bestehende Schutz- und Kontrollrechte drohten ausgehebelt zu werden: "Wir brauchen hier keine zentrale Harmonisierung. Den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit müsse endlich Rechnung getragen werden. Eine weitere Vertiefung des EU-Binnenmarktes ist nur durch die bessere Umsetzung bestehenden Rechts auf Ebene der Mitgliedstaaten zu verwirklichen“, erläuterte Schwannecke abschließend.

Bildung muss weiter Kompetenz der Mitgliedstaaten bleiben

Die beiden Vorsitzenden des "Parlamentskreises Mittelstand Europe" der CDU/CSU- Gruppe in der Europäischen Volkspartei, Markus Pieper (CDU) und Markus Ferber (CSU), sehen in dem vorgeschlagenen Dienstleistungspaket einen "weiteren Schritt in Richtung Deregulierung reglementierter Berufe" – wie bei Architekten und Ingenieuren sowie beim Handwerk. Besonders kritisch sehen sie den Gesetzesvorschlag für ein Analyseraster zur Verhältnismäßigkeitsprüfung. Demnach sind die Mitgliedstaaten angehalten, anhand dieses Rasters Berufsreglementierungen zu prüfen. Die Europaabgeordneten Pieper und Ferber erklärten dazu: "Die Kommission sollte respektieren, dass Bildung hauptsächlich unter die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt". Anstatt den Mitgliedstaaten durch das Analyseraster vorzuschreiben, wann eine Berufsreglementierung gerechtfertigt sei und wann nicht, sollte sich die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten um Transparenz bemühen. "Gerade bei Berufen mit grenzüberschreitender Relevanz wäre eine Herausarbeitung der konkreten Voraussetzungen und möglicher Nachqualifizierungsmaßnahmen, die für die Ausübung eines Berufs oder die berufliche Selbständigkeit notwendig sind, hilfreich."  

Dienstleistungskarte soll vor allem im Baugewerbe eingesetzt werden

Kritisch äußerten sie sich auch zu dem Vorschlag für eine Dienstleistungskarte. Sie soll es Dienstleistern ermöglichen, mit einem lediglich im Herkunftsland ausgestellten Dokument dem Aufnahmeland die für das Anbieten der Dienstleistung notwendigen Informationen mitzuteilen. Dieses System soll vorerst im Baugewerbe zur Verfügung stehen. "Die Idee, grenzüberschreitendes Arbeiten zu entbürokratisieren, ist zu begrüßen. Dennoch liegen die Ursachen des geringen grenzüberschreitenden Dienstleistungsangebots in der Baubranche in natürlichen Hindernissen wie Sprache oder unterschiedlichen technischen Ausstattungen", erläuterten die EU-Politiker. Die Dienstleistungskarte würde nach ihrer Einschätzung diese Hindernisse nicht beheben. Stattdessen fürchten sie, dass die Dienstleistungskarte die Aufsicht der Behörden aushebeln könnte. "Gerade in Bereichen, die für unsere Sicherheit derart wichtig sind wie dem Bau, dürfen wir unsere hohen Standards nicht für mehr Angebot und Wettbewerb riskieren", so Piper und Ferber.

Die Dienstleistungskartekönne hilfreich sein, um administrative Auflagen einzubremsen und für eine schnelle Abwicklung der Formalitäten zu sorgen, sagte dagegen der Sprecher der EVP-Fraktion im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU): "Dienstleistungen im EU-Ausland zu erbringen, darf kein Durchbeißen durch den Regulierungsdschungel mehr sein. Besonders kleine Handwerksbetriebe und Mittelständler brauchen diese Dienstleistungskarte, sonst leiden diese Unternehmen weiter unter der De-facto-Marktabschottung in manchen EU-Nachbarländern, die nach der Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006 neue Hürden eingeführt haben“. Nun müsse geprüft werden, inwiefern harmonisierte behördliche Anforderungen den Kleinbetrieben auch wirklich zu Gute kommen, sagte der CDU-Binnenmarktexperte. "Dabei müssen wir darauf achten, dass dieser Kommissionsvorschlag nicht dazu genutzt wird, Sozialstandards im Erbringungsland zu unterlaufen und damit das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür einzuführen", so Schwab.