Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Lohngleichheitsgesetz: Sonderregeln für kleine Betriebe

CDU und SPD haben sich nach langem Ringen auf ein Lohngleichheitsgesetz geeinigt. Arbeitnehmer haben nun einen Anspruch darauf zu erfahren, was Kollegen verdienen. Doch das Gesetz gilt nicht für jedes Unternehmen.

Das geplante Lohngleichheitsgesetz soll dafür sorgen, dass Frauen und Männer in gleicher Position gleich viel verdienen. - © goodluz/Fotolia.com

Im Koalitionsvertrag ist der Auskunftsanspruch bereits verankert: Arbeitnehmer sollen ein Recht darauf haben zu erfahren, was Kollegen in gleicher Position und mit den gleichen Qualifikationen im Durchschnitt verdienen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Geschlecht, doch meist geht es um die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen.

Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt noch immer 21 Prozent weniger als Männer. Lässt man strukturelle Nachteile – mehr Teilzeitarbeit oder die häufigere Beschäftigung in sozialen Berufen mit weniger Verdienst – außen vor, bleiben noch etwa sieben Prozent Lohndiskriminierung übrig.

Wer profitiert vom Lohngleichheitsgesetz?

Vom Lohngleichheitsgesetz sollen insgesamt 14 Millionen Arbeitnehmer profitieren, denn nicht für alle werden die neuen Regeln gelten. Zwar sieht der Koalitionsvertrag Vorgaben für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern vor und nach den derzeitigen Plänen soll der Auskunftsanspruch bereits für Firmen ab 200 Beschäftigten gelten. Für kleine Betriebe sind dennoch Ausnahmen vorgesehen.

Union und SPD hatten ihren lange währenden Streit über das Gesetz am vergangenen Donnerstag beigelegt. Der Koalitionsausschuss vereinbarte, dass Arbeitnehmer unterschiedlicher Unternehmensform in unterschiedlicher Weise Informationen beanspruchen können, ob sie gerecht bezahlt werden.

Lohngleichheit: Was ist für Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten geplant?

Für Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten wird sich demnach künftig erst einmal nichts ändern.  Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht für die Mitarbeiter kein Auskunftsrecht vor. Wie faz.net berichtet, sieht das Familienministerium jedoch vor, die Situation in diesen Betrieben anhand eines Forschungsprojekts zu evaluieren.

Wie genau das aussehen soll, ist noch unklar. Erst frühestens nach der nächsten Bundestagswahl könnte das Lohngleichheitsgesetz nach Angaben des Ministeriums dann auf kleinere Betriebe ausgeweitet werden.

Was sieht das Lohngleichheitsgesetz für größere Unternehmen vor?

Ändern soll das Lohngleichheitsgesetz vor allem etwas bei Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ohne Tarifbindung. Mitarbeiter dieser Firmen sollen ihr Auskunftsrecht künftig direkt bei der Geschäftsleitung einfordern können.

Dabei haben die Beschäftigten einerseits das Recht zu erfahren, wie sich die eigene Lohnhöhe ergibt und zum anderen was mindestens fünf andere Kollegen des anderen Geschlechts im Durchschnitt verdienen, die in gleicher Position arbeiten. Wenn sich herausstellt, dass der eigene Lohn niedriger liegt, als der der Kollegen, besteht für die Arbeitnehmer ein Recht auf einen Ausgleich. Sie können sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anspruch berufen und eine Nachzahlung einfordern.

Ähnliches wie bei den Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ohne Tarifbindung gilt auch bei den tarifgebundenen Firmen gleicher Größe. Ein wichtiger Unterschied liegt jedoch darin, dass die Mitarbeiter sich statt direkt an die Geschäftsleitung erst einmal an den Betriebsrat wenden müssen, der dann die Angelegenheit in ihrem Namen klären muss.

Zusätzliche Prüfverfahren sieht der Gesetzesanspruch für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und für Kapitalgesellschaften vor.

Ab wann soll das Lohngleichheitsgesetz gelten?

Noch ist unklar, ab wann genau das Lohngleichheitsgesetz gelten soll. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig möchte das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschließen lassen. "Es ist geplant, das Gesetz noch im Dezember in das Bundeskabinett einzubringen. Verabschiedet werden soll es im Sommer 2017", teilt das Ministerium mit.

Bislang gibt es noch einige Streitfragen zu klären und Widerstand gegen den Kompromiss der Koalitionsspitzen. Der Beschluss verstoße gegen den Koalitionsvertrag, sagte der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, der CDU-Politiker Christian von Stetten, der „Bild“-Zeitung und bezieht sich auf die Unternehmensgröße ab 200 statt ab 500 Mitarbeitern.

Auch die Opposition ist unzufrieden und kritisiert den Beschluss. Grünen-Chefin Simone Peter hält ihn für unzureichend. Von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit bleibe Deutschland noch weit entfernt, sagte sie der Funke Mediengruppe. dhz/dpa